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Neue französische Regeln für Verleihboote und Jetskis

Frankreich hat im Juni 2026 seine Sicherheitsregeln für Sportboote überarbeitet. Wer dort ein Boot oder Wassermotorrad vermietet, muss eine amtliche Voranmeldung an Bord führen.

Recht NAMMERT Assekuradeur GmbH

Zwei kleine offene Motorboote liegen nebeneinander am Holzsteg, die Festmacher sind über Kreuz auf zwei Klampen belegt.

Mit einem Arrêté vom 21. Mai 2026 hat Frankreich die Vorschriften vom 23. November 1987 über die Sicherheit der Schiffe geändert. Betroffen sind die Division 240, die die Sicherheitsausrüstung von Sportbooten bis 24 Meter Rumpflänge in See regelt, und die Division 241 für dieselben Boote in gewerblicher Nutzung. Der Text erschien im Journal officiel Nummer 0131 vom 6. Juni 2026 und gilt seit Juni.

Kern der Änderung ist die neue Anlage 240-A.6. Sie enthält ein amtliches Muster für die Voranmeldung von Booten und motorisierten Wassermotorrädern, die zur Vermietung oder zum Verleih angeboten werden, und diese Erklärung ist an Bord mitzuführen. Das Ministerium begründet den Schritt mit einfacheren Verfahren und einer besseren Nachvollziehbarkeit gewerblich genutzter Boote.

Zusätzlich erhalten gewerblich genutzte Sportboote nach Division 241 eine Kennung, die sichtbar am Rumpf angebracht sein muss. Die überarbeitete Division 240 trennt außerdem elektrisch unterstützte Bretter von motorisierten Brettern und regelt Leihvorgänge mit mehreren Nutzern und begrenzter Gültigkeit.

Für heimische Urlauber ist das vor allem beim Mieten am Mittelmeer greifbar: Ein Verleiher, der die Voranmeldung nicht an Bord hat, arbeitet nicht regelkonform. Ob auch die gelegentliche Weitergabe unter Bekannten gegen Kostenbeteiligung darunter fällt, geht aus dem Text nicht eindeutig hervor, das klärt man vorab mit der zuständigen französischen Seeverwaltung.

Was das für Eigner heißt

Die entgeltliche Überlassung eines Bootes ist in der Polizze etwas anderes als die private Nutzung, und diese Grenze entscheidet im Schadenfall regelmäßig über alles Weitere. Eine Deckung für den privaten Gebrauch schließt die gewerbliche Vermietung in der Regel nicht ein, eine fehlende behördliche Anmeldung kann zusätzlich als Obliegenheitsverletzung zählen. Betroffen sind vor allem kleine offene Motorboote, Schlauchboote und Jetskis aus dem Verleih sowie Charteryachten. Wer sein Boot in Frankreich gegen Geld weitergibt, sollte die Nutzungsart vorher mit uns abstimmen.

Dieser Abschnitt ist unsere Sicht als Assekuradeur, nicht Teil der Meldung. Was Ihr eigener Vertrag leistet, steht in Ihren Bedingungen; im Zweifel rufen Sie an.

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Der Text oben ist unser eigener. Aus den genannten Quellen stammen die Sachverhalte und Zahlen, keine Formulierungen.

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