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Heimathafen, im Glossar der Bootsversicherung
Begriff aus der Bootsversicherung in Österreich, Bereich Vertrag
Der Heimathafen ist der Platz, an dem ein Boot ständig liegt und zu dem es nach dem Törn zurückkehrt. In den Bedingungen steht dazu selten eine Definition, dafür hängt an zwei Stellen etwas daran: Er ist der Zielort, wenn ein Boot nach einem Schaden heimgeholt wird, und in mancher Polizze ist er eine Grenze, weil der Schutz nur in einem Umkreis darum gilt. Beispiel: Das Boot hat seinen ständigen Liegeplatz in Breitenbrunn am Neusiedler See, bleibt nach einem Getriebeschaden am Wörthersee zurück und muss von dort geholt werden. Ein Wechsel des Liegeplatzes gehört vor der Saison gemeldet.
Bei uns: Der Heimathafen begrenzt bei uns nichts, es zählt das vereinbarte Fahrtgebiet. Er ist Zielort zweier Leistungen, beide nur im Premium: Die Assistance holt das Boot an den Heimathafen oder ständigen Liegeplatz, bis 5.000 Euro je Ereignis (A-3.3.9), notfalls mit Ersatzskipper (A-3.3.8). Die Unfalldeckung zahlt die Rücküberführung bis 10.000 Euro, wenn der Schiffsführer ins Spital muss (A-2.6).
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Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium gelten mit Stand 01.02.2026.