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Helmbonus
Begriff aus der Bootsversicherung in Österreich, Bereich Entschädigung
Ein Helmbonus ist eine Klausel der Unfallversicherung, die die Leistung hebt, wenn die verletzte Person beim Unfall nachweislich einen Helm getragen hat. Damit belohnt der Versicherer eine Vorsicht, die er nicht verlangen kann. Wer am Neusiedler See mit dem Jetski in die eigene Welle einsticht und kopfvoran abgeht, gewinnt mit Helm zweimal: Die Kopfverletzung bleibt kleiner, und auf die Invalidität, die zurückbleibt, legt der Versicherer etwas drauf. Die Klausel greift nur bei Kopfverletzungen und nur bei dauernder Invalidität. Und sie hängt am Nachweis: Zeugen, Fotos von der Unfallstelle oder die Rechnung des Helms.
Bei uns: Nach Ziffer A-2.3 gilt der Helmbonus nur im Jetski-Tarif und nur für den Lenker, nicht für Mitfahrer. Erleidet er eine Kopfverletzung und hat nachweislich einen handelsüblichen Helm getragen, erhöht sich die Invaliditätsentschädigung für diese Kopfverletzung um 25 Prozent. Die Obergrenze je Tarif: Basis 10.000 Euro, Basis PLUS 25.000 Euro, Premium 50.000 Euro. Was gilt, steht in der Polizze.
Weitere Begriffe
Verbindlich sind allein die Versicherungsbedingungen Ihrer Polizze.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium gelten mit Stand 01.02.2026.