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Havarie und Havarieprotokoll

Begriff aus der Bootsversicherung in Österreich, Bereich Schaden

Als Havarie bezeichnet man ein Schadenereignis auf dem Wasser, meist einen Zusammenstoß oder eine Grundberührung, am See ebenso wie auf der Donau. Im Havarieprotokoll stehen Hergang, Ort, Uhrzeit, Zeugen und Schäden, und beide Beteiligten unterschreiben es, ohne damit eine Schuld anzuerkennen. Günstiger lässt sich ein Beweis nicht sichern.

Bei uns: Unser Vordruck liegt im Formularbereich zum Ausdrucken bereit. Fehlt das Protokoll, steht später Aussage gegen Aussage.

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Ein Gutachter zeigt am Steg einer Eignerin einen Kratzer am Rumpf ihres Motorboots, Abendlicht

Schaden am Boot

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