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Boot nicht zurückgebracht: Veruntreuung, Betrug und die Kasko-Polizze
Wird ein Boot nach der Probefahrt oder vom Händler nicht zurückgebracht, ist es weg, aber nicht immer gestohlen. Für die Kasko-Polizze ist das der entscheidende Unterschied.
4. November 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH
Zwischen Herbst und Jänner wechseln Bootsschlüssel öfter die Hand als im Sommer. Das Boot steht im Winterlager am Attersee oder an der Donau, ein Händler bietet es auf Kommission an, ein Interessent will vor der Saison eine Probefahrt. Wird das Boot danach nicht zurückgebracht, sprechen Juristen in Österreich oft von Veruntreuung oder Betrug, nicht von Diebstahl. Für die Kasko-Polizze ist das entscheidend. Der Diebstahl ist versichert, Unterschlagung und Betrug sind es nicht: in der Kasko Basis unter A-5.2 j, in Basis Plus und Premium unter A-6.2 j, jeweils mit den Wörtern Unterschlagung oder Betrug.
Die Bedingungen verwenden den Begriff des deutschen Strafrechts. Dort umfasst die Unterschlagung nach § 246 des deutschen StGB ausdrücklich auch die anvertraute Sache. Das österreichische Strafgesetzbuch trennt feiner: Diebstahl nach § 127 ist das Wegnehmen, Veruntreuung nach § 133 das Zueignen eines anvertrauten Guts, Unterschlagung nach § 134 das Behalten einer gefundenen oder irrtümlich erhaltenen Sache, Betrug nach § 146 das Täuschen, bei dem der Getäuschte selbst herausgibt. Gemeinsam ist den ausgeschlossenen Fällen, dass der Eigner Boot oder Schlüssel selbst übergeben hat. Die Kasko trägt die Gefahr von außen, nicht die Wahl des Vertragspartners.
Wie das aussieht, hängt an der Bootsart. Beim Trailerboot oder Motorboot ist es die Probefahrt am Wörthersee, bei der der Interessent allein ablegt und nicht wiederkommt. Bei der Segelyacht in einer Adria-Marina ist es der Händler, der sie auf Kommission verkauft und den Erlös behält. Beim Hausboot oder Elektroboot, das an der Donau vermietet wird, ist es der Mieter, der es nach Ablauf nicht zurückbringt. Und beim Verkauf ist es der Käufer, der einen gefälschten Überweisungsbeleg vorzeigt, das Boot auf den Trailer nimmt und nie zahlt. In keinem dieser Fälle wurde das Boot weggenommen.
Die Grenze ist nicht immer klar. Ob eine Probefahrt, nach der Boot und Interessent fehlen, als Diebstahl oder als Betrug gilt, hängt an den Umständen: wer an Bord war, ob der Schlüssel übergeben oder nur zum Starten gereicht wurde, was vereinbart war. Im Streitfall entscheidet ein Gericht, und wir sagen hier nicht vorher, wie. Für den Schadenfall heißt das: Schildern Sie der Polizei und uns den Hergang genau, statt ihn selbst einzuordnen. Nach B-3.2.1 ist ein Diebstahl unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen, im Hafen zusätzlich bei der Verwaltung, und jeder Versicherungsfall unverzüglich schriftlich zu melden.
Wie weit der Schutz reicht, hängt an der Stufe in Ihrer Polizze. Die Kasko Basis versichert nach A-3.1.4 nur den Diebstahl des gesamten Fahrzeugs. In Basis Plus und Premium kommen Einbruchdiebstahl, der Diebstahl verbundener Teile und mut- oder böswillige Handlungen von Personen hinzu, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt gilt ausdrücklich, wen Sie mit der Betreuung beauftragt haben, etwa der Reparateur. Wer der Werft im Winterlager den Schlüssel gibt, macht sie also zur berechtigten Person. Ob ein Schaden, der dabei entsteht, über einen anderen Teil der Bedingungen erfasst ist, etwa den Unfall des Fahrzeugs, prüfen wir am Hergang.
Vorsorge kostet wenig. Probefahrten nur mit dem Eigner an Bord, Lichtbildausweis des Interessenten ansehen und Namen, Anschrift und Rufnummer notieren. Mit dem Händler einen schriftlichen Kommissionsvertrag schließen, der regelt, wann und wohin der Erlös fließt. Beim Verkauf das Boot erst übergeben, wenn der Kaufpreis auf dem eigenen Konto eingelangt ist, nicht wenn ein Beleg gezeigt wird. Für den Versicherungsschutz bedeutet das: Gegen den falschen Partner hilft keine Bootsversicherung, gegen den Dieb von außen schon. Rufen Sie uns im Zweifel vor der Übergabe an, unter +49 3375 566 75 05.
Zum Abhaken
Häufige Fragen
Der Interessent ist nach der Probefahrt am See mit dem Boot verschwunden. Zahlt die Kasko?
Das hängt davon ab, ob es ein Diebstahl war, der versichert ist, oder ein Betrug oder eine Veruntreuung, die nach A-5.2 j beziehungsweise A-6.2 j ausgeschlossen sind. Entscheidend sind die Umstände der Übergabe, deshalb bitte sofort melden.
Der Händler hat mein Boot verkauft und behält das Geld. Ist das ein Fall für die Polizze?
In der Regel nicht. Wer ein anvertrautes Boot verkauft und den Erlös behält, veruntreut, und das fällt unter den Ausschluss für Unterschlagung. Hier helfen der Kommissionsvertrag, die Anzeige und gegebenenfalls ein Anwalt.
Muss ich in der Anzeige sagen, ob es Diebstahl oder Betrug war?
Nein. Schildern Sie, wer das Boot wann und wie bekommen hat, was vereinbart war und wer an Bord war. Die rechtliche Einordnung folgt aus diesen Tatsachen, nicht aus dem Wort in der Anzeige.
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