Zum Inhalt springen
Ein Stapel unbeschrifteter Akten auf einem dunklen Schreibtisch, daneben eine Bankierslampe

Magazin / Magazin: Schadenfall / News

Zusatz „Yachtversicherungen“: Verfügung aufgehoben, Berufung läuft

Wer sich „Versicherung“ nennt, muss eine Konzession haben. Für Eigner ist das die einfachste Probe, mit wem sie es zu tun haben.

22. Jänner 2026RechtNAMMERT Assekuradeur GmbH

Das Landgericht Düsseldorf hatte am 15. Jänner 2026 per einstweiliger Verfügung entschieden, dass ein Wettbewerber den Zusatz „Yachtversicherungen“ nicht weiter führen darf (Az. 34 O 5/26). Grundlage ist § 6 des deutschen Versicherungsaufsichtsgesetzes: Bezeichnungen wie „Versicherung“ oder „Versicherer“ sind Unternehmen vorbehalten, die als Versicherungsunternehmen zugelassen sind. Vermittler dürfen sie nur mit klarstellendem Zusatz verwenden.

Die Gegenseite hat am 22. Jänner 2026 Rechtsmittel eingelegt. Inzwischen ist die einstweilige Verfügung aufgehoben, der Zusatz ist nach derzeitigem Stand nicht untersagt. Wir haben das angefochten, die Sache liegt beim Oberlandesgericht Düsseldorf, ein Termin steht aus und der Ausgang ist offen (Stand 23.09.2026).

Für Österreich galt die Entscheidung ohnehin nicht, die Regel dahinter aber sehr wohl: Ein Versicherungsunternehmen braucht auch hier eine Konzession, erteilt und beaufsichtigt von der Finanzmarktaufsicht, und die Bezeichnung ist an diese Konzession gebunden. Wer sie ohne Konzession führt, führt sie zu Unrecht.

Für uns war das kein Anlass zur Genugtuung, sondern zur eigenen Prüfung. Wir haben unseren gesamten Auftritt durchgesehen, Website, Vertragswerke, Verbraucherinformationen, Fußnoten, und jede verbliebene Verwendung des Begriffs „Bootsversicherer“ entfernt. Wir sind Assekuradeur: Wir entwickeln Deckungskonzepte und nehmen Schäden auf, aber wir sind nicht der Risikoträger. Vermittelt werden die Verträge derzeit über den Versicherungsmakler Norman Nammert, über Leistungen entscheidet der Risikoträger.

Verfahrenslauf: Verfügung am 15. Januar 2026, Rechtsmittel am 22. Januar, das Verfahren läuft

Häufige Fragen

Betrifft die Entscheidung österreichische Anbieter?

Nein. Sie betraf nur den deutschen Markt und ist inzwischen aufgehoben. Die Trennung zwischen konzessioniertem Versicherer und Vermittler gibt es in Österreich genauso, sie steht im Versicherungsaufsichtsgesetz und wird von der FMA überwacht.

Wie erkenne ich, mit wem ich es zu tun habe?

An der Erstinformation. Dort muss stehen, ob jemand als Versicherungsunternehmen, als Makler oder mit Vollmacht eines Versicherers handelt, und welche Aufsicht zuständig ist.

Dazu passt

Der Eignerbrief

Einmal im Monat per E-Mail: Saison, Polizze, Neues.

Gratis und mit einem Klick abbestellt. Alle Ausgaben

Weitere Beiträge

Magazin · Hintergrund Assekuradeur, Makler, Versicherer: wer entscheidet was News · Unternehmen Wer hinter dem Vertrag steht, und warum das zählt Magazin · Bedingungen erklärt Die eigene Police in zehn Minuten prüfen

War das hilfreich?

Ein Paar geht mit Picknickkorb und Handtüchern lachend über den Steg zu seinem Motorboot

Korb gepackt?

Jause an Bord? Wir sind dabei.

Beitrag in einer Minute, Polizze am selben Tag, ein Mensch am Telefon.

Oder gleich anrufen: +43 662 / 643 479