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Assekuradeur, Makler, Versicherer: wer entscheidet was
Ein Assekuradeur zeichnet und reguliert mit Vollmacht des Versicherers. Das Risiko trägt der Versicherer, die Entscheidung trifft der Assekuradeur.
8. April 20266 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH
Die drei Begriffe werden im Alltag durcheinandergeworfen, obwohl sie unterschiedliche Rollen beschreiben, und im Schadenfall merkt man den Unterschied.
Der Versicherer, korrekt das Versicherungsunternehmen, trägt das Risiko. Er braucht eine Konzession, in Österreich von der Finanzmarktaufsicht, in Deutschland von der BaFin, und er unterliegt der Aufsicht. Nur er darf sich „Versicherung“ nennen.
Der Makler vermittelt. Er berät im Auftrag des Kunden, holt Angebote ein und begleitet den Schadenfall, entscheiden kann er nichts, weil er keine Vollmacht des Versicherers hat. In Österreich steht er im Versicherungsvermittlerregister der Wirtschaftskammer, dort kann jeder nachsehen.
Der Assekuradeur steht dazwischen und ist die unbekannteste der drei Rollen. Er handelt mit weitreichenden Vollmachten im Namen des Versicherers: Er prüft Anträge, zeichnet Verträge, legt Beiträge fest und reguliert Schäden. Das Risiko trägt er nicht, die Entscheidung trifft er.
Praktisch heißt das für Sie: Wer bei einem Assekuradeur anruft, erreicht die Stelle, die entscheidet, nicht eine, die weiterleitet. Bei einem Nischenprodukt wie der Bootsversicherung ist das der eigentliche Vorteil, weil die Sachkenntnis dort sitzt, wo auch die Vollmacht liegt. Bei einem Segelboot am Neusiedler See fällt das nicht ins Gewicht, bei einer Yacht in Kroatien mit einem Schaden am Ruder sehr wohl.
Und es heißt, dass die Bezeichnung stimmen muss. Wir sind Assekuradeur und Makler, nicht Versicherer. Unser Risikoträger ist die Württembergische Versicherung AG. Das steht in der Erstinformation, in den Pflichtangaben und auf jeder Police.
Häufige Fragen
Wer zahlt im Schadenfall?
Wirtschaftlich der Versicherer als Risikoträger. Geprüft, entschieden und ausgezahlt wird bei uns, mit seiner Vollmacht.
Warum darf sich ein Vermittler nicht „Versicherung“ nennen?
Weil die Bezeichnung an die Konzession gebunden ist. In Österreich wacht darüber die FMA, in Deutschland die BaFin. Vermittler dürfen sie nur mit klarstellendem Zusatz führen.
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