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Kartentisch einer Segelyacht aus Teakholz: auf einer unscharfen Papierseekarte liegen ein alter Handpeilkompass aus Messing und ein Stechzirkel, dahinter ein dunkler, ausgeschalteter Bildschirm und ein Bullauge mit grauer See

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GPS-Störung in der Ostsee: was beim Schaden zählt

Finnland und Estland warnen vor gefälschten und gestörten Satellitensignalen. Für Österreicher auf Ostseetörn ändert das nicht die Polizze, aber die Fragen nach einem Schaden.

30. Oktober 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH

Eine GPS-Störung in der Ostsee betrifft nicht nur Schiffe aus Skandinavien. Viele Eigner aus Österreich haben ihr Boot an der Adria, chartern aber im Sommer in Schweden oder Finnland oder überstellen eine Yacht von der Ostsee in den Süden. Auf der Generalversammlung der European Boating Association Anfang Oktober 2026 in Hamburg berichtete der finnische Verband über Jamming und Spoofing, die Navigation und Positionsmeldungen auch auf Sportbooten verfälschen. Was zählt also beim Schaden, wenn der Plotter falsch lag und das Boot deshalb auf Grund läuft oder ein anderes Boot touchiert?

Beim Jamming wird das Satellitensignal überlagert oder geschwächt, das Gerät zeigt keine oder eine ungenaue Position. Beim Spoofing zeigt es eine falsche Position, die durchaus glaubwürdig aussehen kann. Diese Unterscheidung trifft die britische Seeschifffahrtsbehörde MCA in der Richtlinie MGN 719 vom 1. Oktober 2026; sie richtet sich an die Berufsschifffahrt und führt die Ostsee neben dem Schwarzen Meer und der Golfregion unter den Gebieten mit vermehrten Meldungen. Finnland und Estland haben im Juni 2025 eine gemeinsame nautische Warnung für den Finnischen Meerbusen ausgegeben, und die finnische Behörde Traficom berichtete von Fehlfunktionen bei Autopiloten und bereits eingetretenen Beinahekollisionen.

Traficom sagt Sportbootfahrern sehr direkt, was sie erwartet: Der Plotter ist nach finnischem Recht kein primäres Navigationsmittel, wer das Boot führt, muss stets wissen, wo er ist, und auf längeren Fahrten Seekarten mitführen und lesen können. Am stärksten gestört wird demnach auf offener See im östlichen Teil des Meerbusens, beobachtete Störungen sollen per Formular gemeldet werden. Wer an der Adria fährt, findet in den hier zitierten Quellen keine solche Warnung; das ist kein Beleg, dass es dort nie vorkommt, nur dass wir nichts belegen können. Für den Charterskipper aus Linz oder Graz zählt deshalb vor allem, was er in Schweden oder Finnland an Bord vorfindet und ob er es ohne Bildschirm kann.

Für die eigene Polizze gilt: In keinem unserer Bedingungswerke für Kasko und Haftpflicht stehen die Wörter GPS, Plotter oder Seekarte. Keine Klausel greift also wegen der Störung, und keine schreibt ein Gerät vor. Es kommt auf das Ereignis an. Kasko Basis Plus und Premium versichern den Unfall des Fahrzeugs und nennen in A-3.1.1 ausdrücklich Stranden, An-Grund-Geraten und die Kollision mit festen oder schwimmenden Gegenständen, gleich ob Mensch, Karte oder Signal den Fehler gemacht haben. Die Kasko Basis versichert keinen Unfall, sondern Naturgewalten wie Sturm ab Windstärke 8, Brand und Explosion und den Diebstahl des ganzen Fahrzeugs (A-3.1). Ein Aufsitzen bei Flaute ist dort kein Versicherungsfall.

Danach kommt das Verschulden. Bei grober Fahrlässigkeit darf die Leistung nach A-7 im Verhältnis zur Schwere gekürzt werden, in der Basis nach A-6. Basis Plus verzichtet darauf bis zu einem Schaden von 25 Prozent der Versicherungssumme, Premium bis 50 Prozent, ausgenommen Diebstahl, Drogen und Alkohol als Ursache. Ob blindes Vertrauen in den Plotter in einem bekannten Störgebiet grob fahrlässig ist, entscheidet der Einzelfall, das sagen wir weder zu noch ab. Aus unserer Sicht hilft dem Eigner vor allem eines: eine Position, die mit Kompass, Peilung, Lot und Seekarte gegengeprüft und im Logbuch eingetragen ist. Der Selbstbehalt bleibt dabei, wie er in der Polizze steht.

Wird eine andere Yacht, eine Tonne oder ein Steg beschädigt, ist die Kasko nicht zuständig, sie schließt Haftpflichtansprüche Dritter aus (A-6.9, in der Basis A-5.7). Das übernimmt die Wassersport-Haftpflicht, die nach A-4.1 die Haftungsfrage prüft, unberechtigte Ansprüche abwehrt und von berechtigten freistellt. Für den eigenen Schaden verlangt die Kasko unter B-3.2, ihn unverzüglich zu melden, alles Zumutbare zur Minderung zu tun und alle Fragen richtig und vollständig zu beantworten. Fotografieren Sie deshalb den Bildschirm mit der springenden Position, sichern Sie den Track und notieren Sie die Uhrzeit, solange das noch geht.

Betroffen sind vor allem Charteryachten und Segelyachten auf Törn in der östlichen Ostsee, Motoryachten auf Überstellung und jedes Boot, das mit Autopilot nach Plotter fährt. An der Polizze ändert die Störung nichts. Wer vor dem nächsten Ostseetörn trotzdem nachsieht, prüft zwei Punkte: ob der Kaskotarif den Unfall enthält und ob das Fahrtgebiet Skandinavien und das Baltikum umfasst. Beides lässt sich vorher klären, nach dem Aufsitzen nicht mehr.

Zum Abhaken

In der Polizze nachsehen, ob der Kaskotarif den Unfall enthält: Die Basis zahlt ein Aufsitzen ohne Sturm nicht Prüfen, ob das Fahrtgebiet Skandinavien und das Baltikum umfasst, bevor der Ostseetörn beginnt Bei der Charterübernahme nach Papierseekarten, Handpeilkompass und Kursdreieck fragen und fehlende mitbringen Die Plotterposition unterwegs mit Peilung, Lot und Kompasskurs gegenprüfen und im Logbuch festhalten Springt die Position: Autopilot aus, von Hand steuern, Fahrt herausnehmen Störungen mit Uhrzeit fotografieren und der Behörde des Landes melden, in Finnland bei Traficom Einen Schaden sofort melden: +49 3375 566 75 05

Häufige Fragen

Zahlt die Kasko, wenn die Charteryacht wegen falscher Position aufsitzt?

Für die gecharterte Yacht ist in der Regel zuerst die Versicherung des Vercharterers zuständig, und dort zählen die Kaution und deren Bedingungen. Bei Ihrem eigenen Boot gilt: Basis Plus und Premium versichern das An-Grund-Geraten als Unfall (A-3.1.1), die Basis nur, wenn eine Naturgewalt wie Sturm die Ursache war.

Ist es grob fahrlässig, nur nach dem Plotter zu navigieren?

Das hängt vom Einzelfall ab, und wir legen uns vorher nicht fest. Wer die Position mit Kompass, Peilung und Seekarte gegenprüft und im Logbuch einträgt, kann nach einem Schaden zeigen, dass er sorgfältig navigiert hat.

Wem melde ich eine GPS-Störung?

Den Schaden melden Sie der Versicherung unverzüglich (B-3.2.1), die Störung selbst der Behörde des Landes, in dem Sie fahren. Traficom bittet ausdrücklich um Meldungen aus finnischen Gewässern, auch vom Telefon an Bord oder nach dem Anlegen.

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