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Hurrikanklausel, im Glossar der Bootsversicherung
Begriff aus der Bootsversicherung in Österreich, Bereich Vertrag
Die Hurrikanklausel nimmt dem Kaskoschutz die tropische Sturmsaison. Entweder muss das Boot von Juni bis November aus dem bezeichneten Gefahrengebiet heraus sein, oder dort greift ein deutlich höherer Selbstbehalt, oder die Polizze verlangt einen nachgewiesenen Sturmplan. Für österreichische Eigner zählt das beim Charter ebenso wie beim eigenen Schiff: Es liegt im August an der Mooring in der Karibik, der Sturm setzt es an Land, und die Klausel kürzt die Entschädigung, obwohl das Fahrtgebiet passt. Der Blick in die Polizze gehört also vor die Buchung.
Bei uns: Unsere Kaskobedingungen kennen keine Hurrikan- oder Zyklonklausel, keine Sturmsaison, keine Monate ohne Deckung. Maßgeblich ist das in der Polizze vereinbarte Fahrtgebiet (A-2), wählbar von EU-Binnengewässern bis weltweit. Weltweit gilt dafür: ab 300 Seemeilen Standortwechsel das digitale Logbuch führen, sonst dürfen wir außerhalb des gemeldeten Standortes um bis zu 50 Prozent kürzen (A-2.2.1).
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Verbindlich sind allein die Versicherungsbedingungen Ihrer Polizze.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium gelten mit Stand 01.02.2026.