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Insassenunfallversicherung
Begriff aus der Bootsversicherung in Österreich, Bereich Vertrag
Die Insassenunfallversicherung leistet, wenn Personen an Bord bei einem Unfall verletzt werden oder ums Leben kommen, ganz gleich, wer den Unfall verschuldet hat. Sie ergänzt die Haftpflicht, die nur greift, wenn jemand anderer haftet. Üblich ist, dass die Versicherungssumme auf alle Personen an Bord aufgeteilt wird und die Polizze festlegt, wer versichert ist. Beispiel: Am Traunsee stürzt ein Gast beim Übersteigen auf den Steg und verletzt sich am Knie.
Bei uns: In unserer Wassersport-Unfallversicherung ist im Tarif Basis nur der Eigner versichert, in Basis PLUS dazu die Familienmitglieder ersten Grades, im Premium alle berechtigten Insassen, also Skipper, Crew und Gäste, Ziffer A-1.1. In allen Tarifen wird die Versicherungssumme durch die Zahl der Personen an Bord geteilt.
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Verbindlich sind allein die Versicherungsbedingungen Ihrer Polizze.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium gelten mit Stand 01.02.2026.