Zum Inhalt springen

Startseite / Branche / Recht

Südsee: ein Jahr statt zwei für die Fahrtenyacht

Wer mit der eigenen Yacht in die Südsee aufbricht, hat in Französisch-Polynesien seit 1. September 2026 zwölf statt 24 Monate zollfreie Liegezeit. Ab 24 Metern Länge bleiben es 36 Monate. Danach heißt es ausreisen oder verzollen.

Recht NAMMERT Assekuradeur GmbH

Eine Fahrtenyacht vor Anker in einer flachen Lagune, von achtern gesehen: Windfahnensteuerung am Spiegel, Solarmodul auf einem Edelstahlbügel. Dahinter ein schmaler Palmenstreifen unter grauen Wolken.

Die Zollverwaltung Französisch-Polynesiens hat die vorübergehende Einfuhr, dort Admission temporaire genannt, neu befristet. Seit 1. September 2026 darf ein ausländisches Sportboot unter 24 Metern höchstens zwölf zusammenhängende Monate ohne Zoll und Einfuhrabgaben im Land bleiben, ab 24 Metern sind es weiterhin 36 Monate. Die Rechtsgrundlage ist der Arrêté 1197 CM vom 28. Juli 2026 zur Änderung des polynesischen Zollkodex. Maßgeblich ist der Tag der Einreise: Wer ab 1. September 2026 einläuft, fällt unter die neue Frist, und die Verwaltung führt dafür einen eigenen Anmeldeweg.

Davor galten laut Trans-Ocean 24 Monate, und Yachten, die schon vor dem Stichtag dort lagen, behalten diese Frist. Läuft sie ab, bleibt die Wahl zwischen Ausreise und Verzollung. Die Einfuhr ist vorgesehen und kostet Abgaben auf den Bootswert, dafür fällt die Befristung weg.

Eine Verlängerung durch kurzes Ausklarieren funktioniert nicht. Die Behörde erneuert die vorübergehende Einfuhr eines privat genutzten Bootes erst nach dem Nachweis, dass es mindestens sechs Monate außerhalb Französisch-Polynesiens war, gerechnet ab dem Tag der Ausreiseerklärung, und in dieser Zeit ein fremdes Hoheitsgebiet angelaufen hat. Dazu kommen die bekannten Bedingungen: Registrierung außerhalb, kein Wohnsitz und keine Erwerbstätigkeit des Eigners vor Ort, ausschließlich private Nutzung ohne Vermietung oder Verleih. Wer eine davon verletzt, verliert den Status.

Für heimische Crews ist das vor allem eine Frage der Törnplanung. Von Österreich aus beginnt so eine Reise ohnehin mit einer Überführung ans Mittelmeer oder mit dem Kauf im Zielrevier, und die Pazifikrunde wird üblicherweise über mehrere Saisonen gelegt. Mit zwölf Monaten Liegezeit rückt der Abschnitt zwischen den Marquesas und den Gesellschaftsinseln enger zusammen, und die sechs Monate außerhalb vor einer neuen Frist sind ein eigener Törn nach Westen, kein Abstecher.

Was das für Eigner heißt

Versicherungsseitig geht es weniger um den Zoll als um die Folgen für die Route. Eine kürzere Liegezeit erzwingt Verlegungstörns, und jede Fahrt jenseits des vereinbarten Fahrtgebiets muss vorher gemeldet und in die Polizze aufgenommen sein, sonst fehlt der Schutz genau dort, wo es weit bis zur nächsten Werft ist. Betroffen sind Fahrten- und Langfahrtyachten unter 24 Metern, also Segelyachten, Fahrtenkatamarane und Trawler; ab 24 Metern bleibt alles beim Alten. Zu klären ist außerdem, was gilt, solange das Boot unbemannt an der Boje oder an Land steht, denn genau diese Monate entstehen durch die neue Frist häufiger. Die Abgaben bei Einfuhr oder Fristversäumnis sind eine Zollsache: Sie sind kein Sachschaden am Boot und damit auch kein Fall für die Kasko.

Dieser Abschnitt ist unsere Sicht als Assekuradeur, nicht Teil der Meldung. Was Ihr eigener Vertrag leistet, steht in Ihren Bedingungen; im Zweifel rufen Sie an.

Woher wir das haben

Der Text oben ist unser eigener. Aus den genannten Quellen stammen die Sachverhalte und Zahlen, keine Formulierungen.

Weiter in der Branche

Alle Meldungen aus der Bootsbranche

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich. Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen: Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Wir verwenden Ihre Angaben ausschließlich für den Rückruf. Hinweise zur Verarbeitung finden Sie im Datenschutz.