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Guard Vessel und Yacht: was die Unfalluntersuchung rät

Auf einer Tankerreede in der Ostsee berührten sich ein Schlepper im Sicherungseinsatz und eine Segelyacht. Die deutsche Seeunfalluntersuchung hält fest: Bleibt die Funkantwort aus, darf der Abstand nicht weiter verringert werden.

Recht NAMMERT Assekuradeur GmbH

Aus dem Cockpit einer gepflegten Segelyacht fotografiert: nasses Teakholz, weißer Süllrand und ein Edelstahlkorb im Vordergrund. Unmittelbar daneben läuft unscharf ein schwarzer Schlepper mit Reifenfendern mit. Weit hinten steht bei trübem Licht ein großer Tanker auf der Kimm.

Vor der Insel Rügen in der Ostsee kollidierten am 28. August 2023 eine 9,60 Meter lange Segelyacht und ein Schlepper, der auf einer Tankerreede als Verkehrssicherungsfahrzeug eingesetzt war. Zwei Flüssiggastanker lagen dort vor Anker, rundherum galt ein Mindestabstand von einer Seemeile. Die Yacht segelte mit fünf bis sechs Knoten in Richtung dieses Bereichs, der Schlepper nahm mit zehn Knoten Kurs auf sie, nachdem er sie in rund 500 Metern Entfernung und ohne AIS-Signal ausgemacht hatte.

Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung, die deutsche Behörde für die Aufklärung von Seeunfällen, konnte den Manöverablauf nicht vollständig rekonstruieren: Von der Yacht gab es keine AIS-Daten, Radaraufzeichnungen fehlten ebenfalls. Fest steht, dass der Schlepper auf acht bis zehn Meter an die Yacht heranging und erst dort durch Zurufen Kontakt suchte. Die Schiffsführerin hatte bis zu diesem Moment keinen Funkruf auf dem eingeschalteten UKW-Kanal 16 und keine Schall- oder Lichtsignale bemerkt. Beim beiderseitigen Ausweichen nach Steuerbord kam es zur Berührung, mit leichten Rumpfschäden und ohne Verletzte.

Veröffentlicht wurde der Untersuchungsbericht 472/23 am 29. April 2026, die Kurzfassung mit den Lehren am 15. September 2026. Sie sagt Verkehrssicherungsfahrzeugen zwei Dinge sehr deutlich: Wenn ein Boot auf Funk nicht antwortet, ist das kein Grund, den Abstand weiter zu verringern, und ein Sicherungsauftrag hebt die Ausweichregeln nicht auf. Sportboote führen nicht zwingend Sprechfunk oder AIS mit, also muss ein solches Fahrzeug auch ohne Funkverbindung sicher arbeiten können.

Die Behörde regt beim deutschen Verkehrsministerium eine verpflichtende, einheitliche Kennzeichnung solcher Fahrzeuge an und international eine Lösung in den Kollisionsverhütungsregeln, die auch auf der Adria gelten. Konkret nennt sie ein gelbes Gleichtaktlicht und eine lesbare Aufschrift Guard Vessel an beiden Bordwänden. Dazu kommen standardisierte Verfahren für die frühe Kontaktaufnahme und Schulungen für die Schiffsführer. Der Crew der Yacht empfahl sie, sich vor dem Ablegen über geltende Beschränkungen zu erkundigen.

Was das für Eigner heißt

Der Fall ist keine deutsche Besonderheit: Wer von Neusiedler See und Bodensee hinaus auf die Adria oder auf die Donau fährt, trifft dort auf Sperrzonen um Reeden, Umschlagstellen, Schleusen und Baustellen, die kurzfristig bekannt gemacht werden. Es trifft vor allem Segelyachten, Kajütboote und Motorboote ohne AIS, die von der Berufsschifffahrt schlecht erkannt werden und deshalb selbst Abstand halten müssen. Für die Polizze ändert der Bericht nichts: Schäden am anderen Fahrzeug trägt die Haftpflicht, den eigenen Rumpfschaden die Kasko, und ein Zusammenstoß bleibt ein Schadenfall, auch wenn die Schuld strittig ist. Wichtig bleibt die Meldung samt Position, Uhrzeit, Fotos und Zeugen, solange die Erinnerung frisch ist.

Dieser Abschnitt ist unsere Sicht als Assekuradeur, nicht Teil der Meldung. Was Ihr eigener Vertrag leistet, steht in Ihren Bedingungen; im Zweifel rufen Sie an.

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