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Saisonversicherung (Saisonpolizze), im Glossar der Bootsversicherung
Begriff aus der Bootsversicherung in Österreich, Bereich Vertrag
Bei einer Saisonversicherung gilt die Polizze nur für die Monate der Nutzung, außerhalb davon ruht der Schutz. Für den Wörthersee oder den Neusiedler See heißt das: von November bis März steht das Boot in der Halle oder am Hof, und genau dort trifft es der Sturm, der Hallenbrand oder der Dieb. Beispiel: Im Februar reißt der Föhn ein Hallendach auf, das Boot nimmt Wasser und Schaden, gefahren wurde es seit dem Herbst nicht. Ruht die Deckung, bleibt der Eigner allein. Entscheidend ist der Geltungsbereich, nicht die niedrigere Prämie.
Bei uns: Außerhalb der Saison ruht der Schutz bei uns nicht: in allen drei Tarifen gilt er auch an Land, beim Kranen und bei Reparatur (Kasko A-2.1.2) und auf Transporten (A-2.1.3). Eine Polizze unter einem Jahr endet ohne Kündigung (B 2.1.3). Im Lager: Diebstahl von unumfriedetem Grund ist in Basis und Basis PLUS ausgeschlossen (A-5.4, A-6.5), im Premium greift der Selbstbehalt (A-6.8).
Weitere Begriffe
Verbindlich sind allein die Versicherungsbedingungen Ihrer Polizze.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium gelten mit Stand 01.02.2026.