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Schadenfallkündigung
Begriff aus der Bootsversicherung in Österreich, Bereich Vertrag
Nach einem Schaden darf die Polizze vorzeitig enden, und das auf Wunsch beider Seiten: Der Eigner kann aussteigen, der Versicherer ebenso. Entscheidend ist nicht das Ende des Versicherungsjahres, sondern der Abschluss der Regulierung. Wer nach einem Anprall am Neusiedler See die Werftrechnung ersetzt bekommt, hat üblicherweise einen Monat Zeit, danach ist das Recht für beide verfallen. Bis zur Wirksamkeit laufen Deckung und Prämienpflicht unverändert weiter. Die Kündigung gehört in Textform, Brief oder E-Mail genügt.
Bei uns: In der Kasko gilt die Klausel in Basis, Basis PLUS und Premium gleichlautend unter Ziffer B-2.2.2, in der Wassersport-Haftpflicht unter Ziffer B-4.2.2: Nach einem Versicherungsfall darf jede Seite in Textform kündigen, Ihre Kündigung wirkt mit Zugang, unsere einen Monat später. Im Unfallschutz steht sie unter Ziffer B2-2, im Rechtsschutz erst nach zwei Fällen in zwölf Monaten.
Weitere Begriffe
Verbindlich sind allein die Versicherungsbedingungen Ihrer Polizze.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium gelten mit Stand 01.02.2026.