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Blaues Band der Warnow: was bei der Kinderregatta versichert ist

Ein Doppelsieg beim Regattawochenende in Rostock zeigt, was viele Segel-Eltern erst nach einem Schaden merken: was die Vereinsversicherung bei einer Kinderregatta deckt, und was nicht.

22. September 20266 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH

Lysander Radicke heißt zwar nicht Nammert, gehört für uns aber trotzdem zur Familie. Am Wochenende des 12. und 13. September 2026 holte er sich beim Regattawochenende in Rostock den Doppelsieg in der Wertung der Opti-B-Klasse, gemeinsam mit Emil Hübner, und brachte danach das Blaue Band der Warnow mit nach Greifswald an den Ryck. Wir freuen uns riesig für ihn und für alle, die mit ihm am Steg standen.

Berichtet hat davon die Regionalseite Boddenracer.de. Sie beschreibt auch, dass am selben Wochenende ILCA4-Umsteigerinnen und Umsteiger aus demselben Verein in Rostock an den Start gingen, für viele war es der erste Wechsel aus der kleinen Segeljolle in ein größeres Boot. Für sie zählten weniger Platzierungen als neue Erfahrungen, oft mit den eigenen Eltern am Ufer. Genau so sieht Jugendsegelsport an vielen Gewässern aus, auch am Attersee, am Traunsee oder am Wörthersee: kleine Boote, viele Regatten, und eine Rangliste, die für die einen zählt und für die anderen zweitrangig ist.

Für den Versicherungsschutz einer solchen Regatta bedeutet das zweierlei, und beides wird von Eltern regelmäßig verwechselt. Ist die Regatta über den Verein und den Landesverband ausgeschrieben, greift für die Haftpflicht während des Rennens meist die Sportversicherung des Verbands, ähnlich wie bei jeder anderen Vereinsregatta im Segelsport üblich. Das eigene Boot und die Fahrt dorthin sind damit aber noch nicht automatisch versichert, und genau da beginnt eine Lücke, die viele Familien erst nach einem Schaden entdecken.

Eine Opti-Jolle ist die kleinste Segelboot-Klasse im Verband, gehört aber häufig der Familie und nicht dem Verein. Wird sie auf dem Anhänger zur Regatta gefahren und dabei beschädigt, oder verschwindet sie über Nacht vom Vereinsgelände, zahlt die Vereinshaftpflicht dafür nicht, weil sie nur Schäden abdeckt, die das Kind anderen zufügt, nicht den Schaden am eigenen Boot. Eine eigene Bootskasko mit angemessenem Selbstbehalt schließt genau diese Lücke, für Anhängerfahrt, Regatta und Training gleichermaßen.

Der zweite blinde Fleck ist der Unfallschutz des Kindes selbst. Die Familienhaftpflicht greift, wenn das Kind jemand anderem einen Schaden zufügt, nicht wenn es sich selbst verletzt, etwa beim Kentern in kaltem Wasser oder beim Treffer der Großschot am Kopf. Eine eigene Wassersport-Unfallversicherung für Kinder und Jugendliche kostet wenig und lohnt sich für jede Familie, deren Kind regelmäßig an Regatten teilnimmt, nicht nur beim Optimisten.

Für Lysander und alle, die im Herbst noch an den Start gehen, bleibt am Ende die Frage, die jede Familie vor der nächsten Saison klären sollte: Was genau deckt die Vereinsversicherung, was das eigene Boot, und was das Kind selbst. Wer das vor der ersten Regatta klärt, muss es nicht nach einem Schaden nachholen. Von uns aus: Glückwunsch nach Greifswald, und gute Fahrt für die nächste Saison am Ryck.

Zum Abhaken

Vor der Saison bei Verein oder Verband fragen, was die Sportversicherung bei Regatten abdeckt Klären, ob die Haftpflicht nur das Rennen selbst oder auch Training und Übungsfahrten einschließt Das eigene Boot gegen Transportschäden und Diebstahl vom Vereinsgelände absichern Eine eigene Wassersport-Unfallversicherung für das Kind prüfen, unabhängig vom Verein Den Selbstbehalt der eigenen Bootskasko an den Wert der Jolle anpassen Die Unterlagen vor der ersten Regatta der Saison bereitlegen, nicht erst nach einem Schaden

Häufige Fragen

Ist mein Kind bei einer Vereinsregatta automatisch versichert?

Für die Haftpflicht während des Rennens meist ja, über die Sportversicherung von Verein oder Landesverband. Das eigene Boot und die Fahrt dorthin sind damit aber in der Regel nicht versichert, das bleibt Sache der Familie.

Was passiert, wenn die Opti-Jolle beim Transport beschädigt wird?

Die Vereinshaftpflicht zahlt hier nicht, weil sie nur Schäden abdeckt, die das Kind anderen zufügt. Für Schäden am eigenen Boot beim Trailern, bei der Regatta oder im Training braucht es eine eigene Bootskasko.

Reicht die Familienhaftpflicht, wenn sich das Kind beim Segeln verletzt?

Nein, die Familienhaftpflicht zahlt nur, wenn das Kind jemand anderem schadet. Für eigene Verletzungen, etwa beim Kentern oder durch die Großschot, braucht es eine eigene Wassersport-Unfallversicherung.

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