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Doppelversicherung (Mehrfachversicherung), im Glossar der Bootsversicherung
Begriff aus der Bootsversicherung in Österreich, Bereich Vertrag
Eine Doppelversicherung liegt vor, wenn dasselbe Risiko zur gleichen Zeit in zwei Polizzen gedeckt ist. Ersetzt wird der Schaden dennoch nur einmal. Wer zuerst zahlt, steht meist in einer Subsidiaritätsklausel: Der Versicherer, der sie trägt, leistet nur, soweit kein anderer herangezogen werden kann. Beispiel: Ein Eigner aus Wien chartert in Biograd, rammt beim Ablegen die Nachbaryacht, und es greifen die Polizze des Vercharterers und seine eigene Skipperhaftpflicht. Die zweite Prämie bringt nichts ein, und wer die Reihenfolge nicht kennt, wartet Wochen auf die Klärung.
Bei uns: Die Doppelversicherung regeln wir über Subsidiaritätsklauseln: Bei Vermietung leisten wir in allen drei Tarifen nur, soweit kein anderer Versicherer herangezogen werden kann (Kasko A-11 und A-12 in Basis, A-12 und A-13 ab Basis PLUS). Ab Basis PLUS gilt das auch für die Skipperhaftpflicht beim Chartern (Haftpflicht A-1.2 (6)); in Basis geht Ihre Polizze der des Vercharterers vor (A-1.2 (1)).
Weitere Begriffe
Verbindlich sind allein die Versicherungsbedingungen Ihrer Polizze.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium gelten mit Stand 01.02.2026.