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Bora, im Glossar der Bootsversicherung
Begriff aus der Bootsversicherung in Österreich, Bereich Kasko
Die Bora trifft die Adria von der Nordküste Istriens bis Dalmatien. Hinter dem Karst staut sich kalte Luft und fällt in Böen über die Kante, häufig aus stiller Lage heraus und mit Spitzen weit über dem angekündigten Mittelwind. Wer seine Yacht in Kroatien liegen hat, kennt die Folgen: vertriebene Anker in den offenen Buchten, gescheuerte Leinen am Steg, Boote an der Mole. Für die Polizze zählen zwei Punkte: ob die Bedingungen den Wind als Sturm werten und ab welcher Windstärke, und ob das Boot unbemannt vor offener Küste liegen darf, solange Bora angesagt ist.
Bei uns: Die Basis-Polizze zählt die Bora nur als Naturgewalt, Sturm gilt ab Windstärke 8 Beaufort (62 km/h). Basis PLUS und Premium schließen den Unfall des Fahrzeugs ein: Stranden, An-Grund-Geraten, Kollision, ohne Windstärkegrenze. Liegt das Boot unbemannt vor offener Küste und ist bei Gefahr nicht zu verholen, endet der Schutz in der Basis nach 24, im Basis PLUS nach 48 Stunden; im Premium fehlt sie.
Weitere Begriffe
Verbindlich sind allein die Versicherungsbedingungen Ihrer Polizze.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium gelten mit Stand 01.02.2026.