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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Ablebensversicherung

Was bringt die Gewinnbeteiligung in der Ablebensversicherung?

Kurz gesagt

Die Gewinnbeteiligung bringt Ihnen in der Ablebensversicherung vor allem eine niedrigere Prämie: Sie zahlen die Zahlprämie, die unter der Bruttoprämie liegt. Garantiert ist das nicht. Sinken die Gewinne, darf der Versicherer die Prämie bis zur Bruttoprämie anheben. Alternativ kann der Gewinn die Ablebenssumme erhöhen. Ein Guthaben, das am Ende ausgezahlt wird, entsteht nicht.

Was bringt die Gewinnbeteiligung in der Ablebensversicherung?

Was es kostet

Prämien, Mindestquoten und Steuern aus Prämienbeispielen und Rechtsquellen.

BeispielRichtwert
Ablebensversicherung, übliche Spanne je nach Alter, Gesundheit und Summeetwa 8 bis 30 Euro im Monat
35 Jahre, Raucher, Handwerksberuf, 200.000 Euro, 30 Jahre Laufzeitetwa 60 bis 100 Euro im Monat
Mindestgewinnbeteiligung nach § 3 LV-GBV85 Prozent der Mindestbemessungsgrundlage im Jahr
Versicherungssteuer auf laufende Prämien4 Prozent
Höchstzinssatz für neue Lebensversicherungen0,0 Prozent seit 1. Juli 2022

Stand Oktober 2026, aus den genannten Quellen.

Wie groß der Abstand zwischen Zahl- und Bruttoprämie in Ihrem Angebot ist, hängt vom Tarif ab.

Das Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Zwei Angebote, gleiche Zahlprämie

Eine Familie sichert einen Wohnkredit mit 250.000 Euro über 20 Jahre ab. Beide Angebote kosten heute 14 Euro im Monat.

Angebot A: Zahlprämie und Bruttoprämie14 Euro und 22 Euro im Monat
Angebot B: Zahlprämie und Bruttoprämie14 Euro und 16 Euro im Monat
Mehrkosten im schlechtesten Fall über 20 JahreA rund 1.920 Euro, B rund 480 Euro
Versicherungssteuerbei beiden 4 Prozent, in der Prämie enthalten

Bei gleicher Zahlprämie ist B planbarer. Gedachte Angebote, Richtwert aus der Angebotspraxis.

Woher die Gewinne kommen

Versicherer rechnen vorsichtig. Sterben weniger Versicherte als kalkuliert, sind die Kosten niedriger oder bringen die Kapitalanlagen mehr, entsteht ein Gewinn. In der reinen Ablebensversicherung stammt er vor allem aus dem Sterblichkeitsverlauf, weil kaum Kapital angespart wird.

Die Lebensversicherung-Gewinnbeteiligungsverordnung der FMA schreibt in § 3 vor, dass jedes Jahr mindestens 85 Prozent der Mindestbemessungsgrundlage in die Rückstellung für die Gewinnbeteiligung der Kunden oder in Direktgutschriften fließen. Nach § 6 legt der Vorstand die Höhe jährlich fest und verteilt sie verursachungsgerecht auf die Verträge. Das gilt für den Bestand, nicht als Zusage für Ihre einzelne Polizze.

Zahlprämie und Bruttoprämie

Viele Angebote nennen zwei Prämien. Die niedrigere Zahlprämie ist das, was Sie derzeit zahlen. Die höhere Bruttoprämie ist die Grenze, bis zu der der Versicherer anheben darf, wenn die Ergebnisse schlechter werden. Die Arbeiterkammer warnt, dass die Zahlprämie spürbar steigen kann.

Vergleichen Sie deshalb immer beide Werte. Ein Tarif mit niedriger Zahlprämie und hoher Bruttoprämie wirkt heute günstig, trägt aber ein größeres Risiko späterer Erhöhungen.

FormWas passiertWenn die Gewinne sinken
PrämienverrechnungGewinn senkt die Prämie, Summe bleibt festPrämie steigt, höchstens bis zur Bruttoprämie
Höhere Versicherungsleistungvolle Prämie, Gewinn erhöht die AblebenssummeZusatzsumme sinkt
Schlussgewinnnur dem Grunde nach zugesagt, nicht der Höhe nachkann ganz entfallen

Was die Gewinnbeteiligung nicht bringt

Sie bringt kein Sparguthaben. Erleben Sie das Ende der Laufzeit, endet die Ablebensversicherung ohne Auszahlung. Die Gewinnbeteiligung macht den Schutz nur günstiger oder die Summe etwas höher.

Rechnen Sie bei einer Kreditabsicherung nur mit der garantierten Summe. Eine Zusatzsumme aus Gewinnen kann sinken, und die Bank fragt nach dem, was sicher ist.

Schritt für Schritt

  1. Im Angebot Zahlprämie und Bruttoprämie nebeneinander ablesen.
  2. Den Abstand zwischen beiden Prämien vergleichen.
  3. Klären, ob der Gewinn die Prämie senkt oder die Summe erhöht.
  4. Bei Kreditabsicherung nur mit der garantierten Summe planen.
  5. Bei einer Prämienerhöhung prüfen, ob eine kleinere Summe zur alten Prämie reicht.

Checkliste

  • Zahlprämie und Bruttoprämie bekannt
  • Bruttoprämie dauerhaft leistbar
  • Form der Gewinnbeteiligung bekannt
  • Garantierte Summe deckt Kredit und Familie
  • Unterlagen zur Gewinnbeteiligung aufbewahrt

Häufige Fehler

  • Nur die Zahlprämie vergleichen
  • Eine Zusatzsumme aus Gewinnen in die Kreditabsicherung einrechnen
  • Die Gewinnbeteiligung für ein Sparguthaben halten
  • Nach einer Erhöhung kündigen, statt Summe oder Laufzeit anzupassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist die Zahlprämie garantiert?

Nein.

Garantiert ist nur, dass die Prämie die Bruttoprämie nicht übersteigt.

Bekomme ich die Gewinne am Ende ausgezahlt?

In der Regel nicht.

Bei der Prämienverrechnung haben sie Ihre Prämie schon gesenkt,

bei einer höheren Versicherungsleistung kommen sie nur im Todesfall zur Auszahlung.

Wie viel Gewinn muss der Versicherer weitergeben?

Nach § 3 LV-GBV jährlich mindestens 85 Prozent der Mindestbemessungsgrundlage,

bezogen auf den Bestand.

Was auf Ihren Vertrag entfällt, legt der Versicherer jährlich fest.

Welche Form passt zu einem Kredit?

Die Prämienverrechnung, weil die Summe fest bleibt.

Eine Zusatzsumme aus Gewinnen ist nicht garantiert.

Was tun bei einer Prämienerhöhung?

Prüfen Sie, ob eine kleinere Summe oder kürzere Laufzeit zur alten Prämie reicht.

Ein Neuabschluss bedeutet höheres Alter und neue Gesundheitsfragen.

Quellen

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