Alles zur Versicherung: Ablebensversicherung
Wie hoch soll die Ablebensversicherung sein?
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Kurz gesagt
Ja, eine Ablebensversicherung kann umgewandelt werden, aber nur, wenn Ihre Polizze eine Umtausch- oder Umstiegsklausel enthält. Dann dürfen Sie ohne neue Gesundheitsprüfung in eine Er- und Ablebensversicherung umwandeln, je nach Klausel bis 5 Jahre nach Beginn oder bis 3 Jahre vor Ablauf, höchstens mit der bisherigen Summe. Die Prämie steigt stark, ein Rückkaufswert wird nicht angerechnet.
Prämien, Fristen und Steuern aus veröffentlichten Klauseln, Prämienbeispielen und amtlichen Quellen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Ablebensversicherung, übliche Spanne je nach Alter und Summe | etwa 8 bis 30 Euro im Monat |
| 35 Jahre, Raucher, Handwerksberuf, 200.000 Euro, 30 Jahre Laufzeit | etwa 60 bis 100 Euro im Monat |
| Frist für den Umtausch in veröffentlichten Klauseln | spätestens 5 Jahre nach Beginn oder bis 3 Jahre vor Ablauf |
| Höchstzinssatz der FMA für neue Verträge | 0,0 Prozent seit 1. Juli 2022 |
| Versicherungssteuer auf laufende Prämien | 4 Prozent |
| Er- und Ablebensversicherung mit 200.000 Euro Summe über 20 Jahre | rechnerisch etwa 700 bis 850 Euro im Monat |
Stand Oktober 2026.
Prämien der Ablebensversicherung, Klauseln, Zins und Steuer aus den genannten Quellen.
Die Prämie der Er- und Ablebensversicherung und das Rechenbeispiel sind eigene Rechnungen mit 0
bis 1,5 Prozent Verzinsung nach Kosten,
also Richtwert aus der Angebotspraxis und keine Zusage.
Ob Ihre Polizze eine Umtauschklausel hat, steht in Ihren Bedingungen.
Rechenbeispiel
Ein Mann hat mit 35 eine Ablebensversicherung über 200.000 Euro und 20 Jahre abgeschlossen, Prämie rund 15 Euro im Monat. Mit 40 denkt er über den Umstieg nach.
| Weg 1: Ablebensschutz bleibt | etwa 15 Euro im Monat, 200.000 Euro Schutz bis 55 |
| Weg 1: zusätzlich getrennt sparen | frei wählbar, zum Beispiel 150 Euro im Monat |
| Weg 2: Er- und Ablebensversicherung mit gleicher Summe | rechnerisch etwa 700 bis 850 Euro im Monat |
| Weg 2: bisher bezahlte Prämien | werden nicht angerechnet, kein Rückkaufswert |
Ist er gesund, ist Weg 1 klar günstiger und schützt die Familie voll. Weg 2 lohnt sich vor allem, wenn er inzwischen krank ist. Eigene Rechnung, Richtwert aus der Angebotspraxis.
In Österreich heißt der reine Todesfallschutz Ablebensversicherung, die Sparvariante Er- und Ablebensversicherung. Ein gesetzliches Recht, die eine in die andere umzuwandeln, gibt es nicht. Es kommt allein auf Ihre Polizze an: Manche Versicherer bieten eine Umtauschklausel oder eine Umstiegsoption als Teil des Tarifs oder als Zusatzpaket.
Der Kern ist immer derselbe: Ihre Gesundheit wird beim Wechsel nicht noch einmal geprüft. Die Grenzen sind aber eng, und sie unterscheiden sich stark zwischen den Versicherern.
| Punkt | Klausel A (veröffentlichte Umtauschklausel) | Klausel B (Umstiegsoption in einem Zusatzpaket) |
|---|---|---|
| Frist | bei 6 und mehr Jahren Laufzeit spätestens 5 Jahre nach Beginn | bis 3 Jahre vor Ablauf |
| Alter | das 65. Lebensjahr noch nicht überschritten | Ablauf spätestens im Kalenderjahr des 75. Geburtstags |
| Summe | nicht höher als bisher | nicht höher als bisher |
| Voraussetzung | Annahme zu normalen Bedingungen oder vertretbare Übersterblichkeit | nur einmal, nicht bei prämienfreier Polizze |
| Neue Laufzeit | nach Tarif | höchstens 15 Jahre länger, höchstens doppelt so lang, insgesamt höchstens 35 Jahre |
| Alter Vertrag | wird umgewandelt | wird aufgelöst, kein Rückkaufswert, bezahlte Prämien werden nicht gutgeschrieben |
Eine Ablebensversicherung kostet meist 8 bis 30 Euro im Monat, je nach Alter, Gesundheit und Summe. Die Er- und Ablebensversicherung zahlt auch im Erlebensfall, also muss die Summe aus Ihren Prämien angespart werden. Seit 1. Juli 2022 darf für neue Verträge kein Zins mehr garantiert werden, der Höchstzinssatz liegt bei 0,0 Prozent.
In einer veröffentlichten Klausel richtet sich die neue Prämie nach dem Tarif zum Zeitpunkt des Umstiegs und nach Ihrem dann erreichten Alter. Bei gleicher Summe von 200.000 Euro über 20 Jahre landet man rechnerisch bei 700 bis 850 Euro im Monat, dazu kommen 4 Prozent Versicherungssteuer.
Sinnvoll ist er vor allem, wenn Sie inzwischen ernsthaft erkrankt sind und einen Schutz über die bisherige Laufzeit hinaus brauchen, den Sie neu nicht mehr bekämen. Dann ist der Verzicht auf die Gesundheitsprüfung viel wert.
Sind Sie gesund und wollen sparen, ist der Umstieg meist der teurere Weg. Reiner Ablebensschutz plus eine getrennte Geldanlage ist in aller Regel günstiger und flexibler, weil Sie die Anlage jederzeit ändern können.
Lassen Sie sich die neue Prämie, die garantierte Ablebenssumme, die garantierte Erlebensleistung und die neue Laufzeit schriftlich geben. Prüfen Sie, ob vereinbarte Leistungseinschränkungen oder Zuschläge aus dem alten Vertrag übernommen werden; in einer veröffentlichten Klausel gelten sie auch für den neuen Vertrag.
Fragen und Antworten
Nein.
Es ist eine vertragliche Option, die nicht jede Polizze enthält.
Steht sie nicht in Ihren Bedingungen, bleibt nur ein Neuabschluss mit Gesundheitsprüfung.
Nein, wenn Sie die vertragliche Option innerhalb der Frist nutzen.
Genau darin liegt ihr Wert.
In der Regel nicht.
Eine Ablebensversicherung spart nichts an;
in einer veröffentlichten Klausel gibt es ausdrücklich keinen Rückkaufswert und keine Gutschrift.
Nicht ohne Gesundheitsprüfung.
Die veröffentlichten Klauseln erlauben höchstens die bisherige Summe.
Dann ist der Umstieg nach einer veröffentlichten Klausel nicht mehr möglich.
Prüfen Sie das vor jeder Prämienfreistellung.
Meist nicht.
Für neue Verträge ist kein Zins mehr garantiert,
und Kosten sowie 4 Prozent Versicherungssteuer mindern den Ertrag.
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Wie lange sollte eine Ablebensversicherung in Österreich laufen?
So lange, wie jemand von Ihrem Einkommen lebt: bei Kindern bis das jüngste die Ausbildung…
Kann ich meine Ablebensversicherung in Österreich kündigen?
Ja. Bei laufender Prämie können Sie jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode kündigen…
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Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.
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In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
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