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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Ablebensversicherung

Kann ich eine Ablebensversicherung in eine Er- und Ablebensversicherung umwandeln?

Kurz gesagt

Ja, eine Ablebensversicherung kann umgewandelt werden, aber nur, wenn Ihre Polizze eine Umtausch- oder Umstiegsklausel enthält. Dann dürfen Sie ohne neue Gesundheitsprüfung in eine Er- und Ablebensversicherung umwandeln, je nach Klausel bis 5 Jahre nach Beginn oder bis 3 Jahre vor Ablauf, höchstens mit der bisherigen Summe. Die Prämie steigt stark, ein Rückkaufswert wird nicht angerechnet.

Kann ich eine Ablebensversicherung in eine Er- und Ablebensversicherung umwandeln?

Was es kostet

Prämien, Fristen und Steuern aus veröffentlichten Klauseln, Prämienbeispielen und amtlichen Quellen.

BeispielRichtwert
Ablebensversicherung, übliche Spanne je nach Alter und Summeetwa 8 bis 30 Euro im Monat
35 Jahre, Raucher, Handwerksberuf, 200.000 Euro, 30 Jahre Laufzeitetwa 60 bis 100 Euro im Monat
Frist für den Umtausch in veröffentlichten Klauselnspätestens 5 Jahre nach Beginn oder bis 3 Jahre vor Ablauf
Höchstzinssatz der FMA für neue Verträge0,0 Prozent seit 1. Juli 2022
Versicherungssteuer auf laufende Prämien4 Prozent
Er- und Ablebensversicherung mit 200.000 Euro Summe über 20 Jahrerechnerisch etwa 700 bis 850 Euro im Monat

Stand Oktober 2026.

Prämien der Ablebensversicherung, Klauseln, Zins und Steuer aus den genannten Quellen.

Die Prämie der Er- und Ablebensversicherung und das Rechenbeispiel sind eigene Rechnungen mit 0

bis 1,5 Prozent Verzinsung nach Kosten,

also Richtwert aus der Angebotspraxis und keine Zusage.

Ob Ihre Polizze eine Umtauschklausel hat, steht in Ihren Bedingungen.

Rechenbeispiel

Umstieg nach fünf Jahren oder Ablebensschutz behalten

Ein Mann hat mit 35 eine Ablebensversicherung über 200.000 Euro und 20 Jahre abgeschlossen, Prämie rund 15 Euro im Monat. Mit 40 denkt er über den Umstieg nach.

Weg 1: Ablebensschutz bleibtetwa 15 Euro im Monat, 200.000 Euro Schutz bis 55
Weg 1: zusätzlich getrennt sparenfrei wählbar, zum Beispiel 150 Euro im Monat
Weg 2: Er- und Ablebensversicherung mit gleicher Summerechnerisch etwa 700 bis 850 Euro im Monat
Weg 2: bisher bezahlte Prämienwerden nicht angerechnet, kein Rückkaufswert

Ist er gesund, ist Weg 1 klar günstiger und schützt die Familie voll. Weg 2 lohnt sich vor allem, wenn er inzwischen krank ist. Eigene Rechnung, Richtwert aus der Angebotspraxis.

Was eine Umtauschklausel regelt

In Österreich heißt der reine Todesfallschutz Ablebensversicherung, die Sparvariante Er- und Ablebensversicherung. Ein gesetzliches Recht, die eine in die andere umzuwandeln, gibt es nicht. Es kommt allein auf Ihre Polizze an: Manche Versicherer bieten eine Umtauschklausel oder eine Umstiegsoption als Teil des Tarifs oder als Zusatzpaket.

Der Kern ist immer derselbe: Ihre Gesundheit wird beim Wechsel nicht noch einmal geprüft. Die Grenzen sind aber eng, und sie unterscheiden sich stark zwischen den Versicherern.

PunktKlausel A (veröffentlichte Umtauschklausel)Klausel B (Umstiegsoption in einem Zusatzpaket)
Fristbei 6 und mehr Jahren Laufzeit spätestens 5 Jahre nach Beginnbis 3 Jahre vor Ablauf
Alterdas 65. Lebensjahr noch nicht überschrittenAblauf spätestens im Kalenderjahr des 75. Geburtstags
Summenicht höher als bishernicht höher als bisher
VoraussetzungAnnahme zu normalen Bedingungen oder vertretbare Übersterblichkeitnur einmal, nicht bei prämienfreier Polizze
Neue Laufzeitnach Tarifhöchstens 15 Jahre länger, höchstens doppelt so lang, insgesamt höchstens 35 Jahre
Alter Vertragwird umgewandeltwird aufgelöst, kein Rückkaufswert, bezahlte Prämien werden nicht gutgeschrieben

Warum die Prämie so stark steigt

Eine Ablebensversicherung kostet meist 8 bis 30 Euro im Monat, je nach Alter, Gesundheit und Summe. Die Er- und Ablebensversicherung zahlt auch im Erlebensfall, also muss die Summe aus Ihren Prämien angespart werden. Seit 1. Juli 2022 darf für neue Verträge kein Zins mehr garantiert werden, der Höchstzinssatz liegt bei 0,0 Prozent.

In einer veröffentlichten Klausel richtet sich die neue Prämie nach dem Tarif zum Zeitpunkt des Umstiegs und nach Ihrem dann erreichten Alter. Bei gleicher Summe von 200.000 Euro über 20 Jahre landet man rechnerisch bei 700 bis 850 Euro im Monat, dazu kommen 4 Prozent Versicherungssteuer.

Wann der Umstieg sinnvoll ist und wann nicht

Sinnvoll ist er vor allem, wenn Sie inzwischen ernsthaft erkrankt sind und einen Schutz über die bisherige Laufzeit hinaus brauchen, den Sie neu nicht mehr bekämen. Dann ist der Verzicht auf die Gesundheitsprüfung viel wert.

Sind Sie gesund und wollen sparen, ist der Umstieg meist der teurere Weg. Reiner Ablebensschutz plus eine getrennte Geldanlage ist in aller Regel günstiger und flexibler, weil Sie die Anlage jederzeit ändern können.

Worauf Sie im Angebot achten

Lassen Sie sich die neue Prämie, die garantierte Ablebenssumme, die garantierte Erlebensleistung und die neue Laufzeit schriftlich geben. Prüfen Sie, ob vereinbarte Leistungseinschränkungen oder Zuschläge aus dem alten Vertrag übernommen werden; in einer veröffentlichten Klausel gelten sie auch für den neuen Vertrag.

Schritt für Schritt

  1. In den Bedingungen nach Umtauschklausel, Umstiegsoption oder Umwandlung suchen.
  2. Frist, Altersgrenze und Höchstsumme notieren.
  3. Schriftliches Angebot mit Prämie, garantierter Ablebenssumme und Erlebensleistung anfordern.
  4. Mit Ablebensschutz plus getrennter Geldanlage vergleichen.
  5. Erst unterschreiben, wenn die Familie danach nicht schlechter abgesichert ist.

Checkliste

  • Umtausch- oder Umstiegsklausel in der Polizze
  • Frist und Altersgrenze noch offen
  • Neue Prämie samt 4 Prozent Versicherungssteuer dauerhaft leistbar
  • Ablebenssumme reicht weiter für Familie und Kredit
  • Garantierte Erlebensleistung schriftlich bekannt
  • Alternative ohne Umstieg durchgerechnet

Häufige Fehler

  • Die Frist übersehen, weil die Klausel in einem Anhang steht
  • Annehmen, bezahlte Prämien würden auf den neuen Vertrag angerechnet
  • Umsteigen, obwohl Sie gesund sind und getrennt günstiger sparen könnten
  • Die Polizze vorher prämienfrei stellen und damit die Option verlieren

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Hat jede Ablebensversicherung ein Umtauschrecht?

Nein.

Es ist eine vertragliche Option, die nicht jede Polizze enthält.

Steht sie nicht in Ihren Bedingungen, bleibt nur ein Neuabschluss mit Gesundheitsprüfung.

Muss ich beim Umstieg Gesundheitsfragen beantworten?

Nein, wenn Sie die vertragliche Option innerhalb der Frist nutzen.

Genau darin liegt ihr Wert.

Werden meine bisherigen Prämien angerechnet?

In der Regel nicht.

Eine Ablebensversicherung spart nichts an;

in einer veröffentlichten Klausel gibt es ausdrücklich keinen Rückkaufswert und keine Gutschrift.

Kann ich die Summe beim Umstieg erhöhen?

Nicht ohne Gesundheitsprüfung.

Die veröffentlichten Klauseln erlauben höchstens die bisherige Summe.

Was passiert, wenn ich die Polizze prämienfrei gestellt habe?

Dann ist der Umstieg nach einer veröffentlichten Klausel nicht mehr möglich.

Prüfen Sie das vor jeder Prämienfreistellung.

Lohnt sich der Umstieg als Geldanlage?

Meist nicht.

Für neue Verträge ist kein Zins mehr garantiert,

und Kosten sowie 4 Prozent Versicherungssteuer mindern den Ertrag.

Quellen

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