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Kann ich meine Ablebensversicherung in Österreich kündigen?

Kurz gesagt

Ja. Bei laufender Prämie können Sie jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode kündigen, viele Bedingungen erlauben das zum Monatsende. Geld kommt bei einer reinen Ablebensversicherung meist keines zurück. Ist die Polizze an die Bank vinkuliert, brauchen Sie deren Zustimmung. Kündigen Sie erst, wenn ein neuer Vertrag angenommen ist oder niemand mehr Schutz braucht.

Kann ich meine Ablebensversicherung in Österreich kündigen?

Was es kostet

Was ein Neuabschluss in Österreich kostet, wenn Sie später wieder Schutz brauchen. Nichtraucher ohne Vorerkrankungen.

BeispielRichtwert
30 Jahre, 50.000 Euro, 20 Jahre Laufzeitetwa 4 Euro im Monat inklusive Versicherungssteuer
45 Jahre, 50.000 Euro, 20 Jahre Laufzeitetwa 16 Euro im Monat inklusive Versicherungssteuer
40 Jahre, 200.000 Euro gleichbleibend, 20 Jahreetwa 15 bis 30 Euro im Monat
50 Jahre, 200.000 Euro gleichbleibend, 20 Jahreetwa 35 bis 65 Euro im Monat
Rückzahlung bei Kündigung einer reinen Ablebensversicherungmeist 0 Euro

Stand Oktober 2026. Die Werte für 50.000 Euro stammen aus einer veröffentlichten Prämientafel eines österreichischen Versicherers, die Spannen für 200.000 Euro aus einem Prämienvergleich. Wie stark eine Summensenkung die Prämie drückt, ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Wohnkredit zur Hälfte getilgt, Kinder in der Schule

Ein Vater, 45 Jahre, zahlt für 200.000 Euro Ablebensschutz, die Polizze ist an die Bank vinkuliert. Die Restschuld liegt bei 100.000 Euro, er will sparen.

KündigenBank stimmt nicht zu, Kinder ohne Schutz
Summe auf 100.000 Euro senkenPrämie sinkt etwa um 40 bis 50 Prozent
Neuer Vertrag mit 45 statt damals 35höhere Prämie, neue Gesundheitsfragen
Stundung bei Karenz oder Engpassbei manchen Tarifen bis 12, in Sonderfällen bis 24 Monate

Mit Zustimmung der Bank die Summe zu senken spart rund die Hälfte und lässt Kredit und Kinder abgesichert, ohne neue Gesundheitsprüfung.

Was das Gesetz in Österreich erlaubt

Das Versicherungsvertragsgesetz gibt Ihnen bei laufender Prämie das Recht, die Lebensversicherung jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode zu kündigen. Bei monatlicher Zahlung ist das meist das Monatsende. Viele Bedingungen nennen ausdrücklich die Kündigung zum Ende des laufenden Monats.

In den ersten 30 Tagen nach Erhalt von Polizze und Bedingungen können Sie ohne Begründung zurücktreten. Danach gilt die normale Kündigung. Kündigen Sie schriftlich mit Polizzennummer und Wunschtermin und verlangen Sie eine Bestätigung.

Warum kaum Geld zurückkommt

Die Ablebensversicherung zahlt nur im Todesfall. Ihre Prämie deckt fast nur das Risiko des laufenden Jahres und die Kosten, angespart wird so gut wie nichts. Deshalb gibt es anders als bei der Er- und Ablebensversicherung keinen nennenswerten Rückkaufswert.

Manche Tarife bilden bei langer Laufzeit und gleichbleibender Summe etwas Deckungskapital. In einem österreichischen Bedingungswerk wird davon bei Kündigung aber ein Abzug von 60 Prozent gemacht, bei fallender Summe erlischt der Vertrag ganz ohne Auszahlung. Rechnen Sie also nicht mit Geld.

Wohnkredit: erst mit der Bank reden

Für Wohnkredite verlangen österreichische Banken oft eine Ablebensversicherung, die zu ihren Gunsten vinkuliert ist. Dann darf die Versicherung ohne Zustimmung der Bank weder kündigen noch die Summe senken. Kündigen Sie trotzdem, kann die Bank eine neue Sicherheit verlangen.

Ist der Kredit zum Teil getilgt, fragen Sie die Bank, ob eine kleinere Summe reicht. Ist er ganz bezahlt, lassen Sie sich die Aufhebung der Vinkulierung schriftlich bestätigen.

Kündigen, ändern oder behalten

Oft gibt es einen günstigeren Weg als das Ende des Schutzes. Welche Möglichkeiten Ihr Vertrag hat, steht in den Bedingungen. Nicht jeder Tarif erlaubt eine Pause bei der Prämie.

MöglichkeitWas passiertWann sinnvoll
KündigenSchutz endet, meist kein Geld zurückKredit getilgt, Kinder selbsterhaltungsfähig, Partner versorgt
Summe senkenPrämie sinkt, Schutz bleibt kleiner bestehenRestschuld gesunken, Bedarf kleiner
Prämie stundenZahlung pausiert, Schutz läuft, Nachzahlung späterKarenz, Pflege, kurzer Engpass, wenn der Tarif es kennt
Prämienfrei stellenkeine Prämie mehr, Summe schrumpft stark oder Vertrag erlischtselten lohnend bei reinem Ablebensschutz
Wechselnneuer Vertrag mit heutigem Alter, alter erst danach kündigendeutlich günstiger bei gleicher Summe und guter Gesundheit

Wechseln nur mit neuer Polizze in der Hand

Ein neuer Vertrag rechnet mit Ihrem heutigen Alter und Gesundheitszustand. Mit 30 kosten 50.000 Euro über 20 Jahre in einem veröffentlichten Tarif 4,12 Euro im Monat, mit 45 schon 15,76 Euro.

Außerdem beginnen die Fristen neu: Nach üblichen Bedingungen kann der Versicherer drei Jahre lang bei falschen Gesundheitsangaben zurücktreten, bei Arglist zehn Jahre, und bei Selbsttötung in den ersten drei Jahren nicht leisten. Kündigen Sie den alten Vertrag erst, wenn der neue schriftlich angenommen ist.

Wann die Kündigung richtig ist

Sind Kredit und Ausbildung der Kinder bezahlt und hat der Partner eine eigene Pension oder ein eigenes Einkommen, braucht niemand mehr den Schutz. Dann ist jede weitere Prämie verschenkt.

Ehrlich gesagt kündigen viele aber im falschen Moment, etwa in einem kurzen Engpass. Wer danach erkrankt, bekommt oft nur mit Zuschlag oder gar keinen neuen Vertrag mehr.

Schritt für Schritt

  1. Klären, wer heute noch von Ihrem Einkommen lebt und wie hoch die Restschuld ist.
  2. In Polizze und Bedingungen Kündigungstermin, Rückkaufswert und Stundung nachlesen.
  3. Bei Vinkulierung zuerst mit der Bank sprechen.
  4. Summe senken oder stunden lassen, wenn der Bedarf nur kleiner ist.
  5. Bei einem Wechsel erst die Annahme des neuen Vertrags abwarten.
  6. Schriftlich kündigen und die Bestätigung aufheben.

Checkliste

  • Niemand braucht den Schutz mehr oder neuer Vertrag ist angenommen
  • Kündigungstermin aus den Bedingungen bekannt
  • Zustimmung der Bank bei vinkulierter Polizze
  • Summensenkung und Stundung als Alternative geprüft
  • Partner über das Ende des Schutzes informiert
  • Kündigungsbestätigung erhalten

Häufige Fehler

  • Den alten Vertrag kündigen, bevor der neue angenommen ist
  • Die Vinkulierung zugunsten der Bank übersehen
  • Auf einen Rückkaufswert hoffen wie bei einer Er- und Ablebensversicherung
  • Einfach nicht mehr zahlen statt geordnet zu kündigen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Bekomme ich bei der Kündigung Geld zurück?

Meist nicht. Die Prämien haben den Schutz bezahlt. Bleibt bei einem Tarif etwas Deckungskapital, wird es durch Abzüge stark gekürzt.

Zu welchem Termin kann ich kündigen?

Zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, bei monatlicher Zahlung in vielen Bedingungen zum Monatsende.

Kann ich kurz nach Abschluss zurücktreten?

Ja, innerhalb von 30 Tagen, nachdem Sie Polizze, Bedingungen und Belehrung erhalten haben, ohne Begründung.

Was ist eine Vinkulierung?

Eine Sperre zugunsten der Bank. Die Versicherung zahlt im Todesfall zuerst an die Bank und darf den Vertrag nur mit deren Zustimmung ändern.

Was passiert, wenn ich nicht mehr zahle?

Der Versicherer mahnt und setzt eine Frist. Danach kann er kündigen, und der Schutz ist weg. Eine Stundung oder geordnete Kündigung ist besser.

Darf der Versicherer kündigen, wenn ich krank werde?

Nein. Eine Erkrankung nach Abschluss ändert nichts, solange Sie zahlen und Ihre Angaben beim Antrag stimmten.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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