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Gefahrerhöhung
Begriff aus der Bootsversicherung in Österreich, Bereich Obliegenheiten
Von einer Gefahrerhöhung spricht man, wenn sich nach der Antragstellung dauerhaft etwas ändert, das einen Schaden wahrscheinlicher oder teurer macht. Auf dem Wasser sind die häufigsten Fälle: Das Boot wird gegen Entgelt verchartert, es verlässt das in der Polizze vereinbarte Fahrtgebiet, oder der Liegeplatz wechselt vom bewachten Hafen an eine frei zugängliche Muring. Der Versicherer muss vorher zustimmen; fällt die Änderung erst später auf, ist sie unverzüglich anzuzeigen. Sonst drohen Kündigung, eine höhere Prämie oder eine Kürzung im Schadenfall. Wer beweist, dass die Änderung den Schaden nicht verursacht hat, bleibt gedeckt.
Bei uns: Basis, Basis PLUS und Premium regeln das gleichlautend in Ziffer B-4. Vermietung oder Vercharterung gegen Entgelt gilt dort ausdrücklich als Gefahrerhöhung, solange sie nicht beantragt und in der Polizze dokumentiert ist. Erhöhen wir daraufhin die Prämie um mehr als 10 Prozent oder schließen wir das höhere Risiko aus, können Sie binnen eines Monats ab unserer Mitteilung kündigen.
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Verbindlich sind allein die Versicherungsbedingungen Ihrer Polizze.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium gelten mit Stand 01.02.2026.