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Führerscheinklausel (Patentklausel)
Begriff aus der Bootsversicherung in Österreich, Bereich Ausschlüsse
Diese Klausel bindet den Schutz an die behördlich vorgeschriebene Fahrerlaubnis. Es zählt nicht die Erfahrung des Rudergängers, sondern was für das Fahrzeug und für das befahrene Gewässer verlangt wird: in Österreich das Schiffsführerpatent in der passenden Stufe, in Kroatien oder Italien der dort geforderte Nachweis. Beispiel: Ein Gast übernimmt vor Istrien kurz das Ruder und setzt das Boot auf einen Felsen. Wie die Klausel dann wirkt, entscheidet ihr Wortlaut, und der fällt von Haus zu Haus sehr verschieden aus.
Bei uns: Im Kasko ist das ein Ausschluss, der nur greift, wenn beides zusammentrifft: Das Boot wurde von einer nicht qualifizierten Person geführt und ohne den amtlich vorgeschriebenen Führerschein, in Österreich also ohne das passende Patent. In der Haftpflicht regelt das eine eigene Ziffer A-5: Nur ein berechtigter Führer mit der erforderlichen behördlichen Erlaubnis darf das Boot gebrauchen.
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