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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Unfallversicherung

Zahlt die Unfallversicherung in Österreich im Todesfall?

Kurz gesagt

Ja, wenn der Baustein Todesfall vereinbart ist und der Tod innerhalb eines Jahres nach dem Unfall als dessen Folge eintritt. Dann zahlt die Unfallversicherung in Österreich im Todesfall die vereinbarte Summe, in Beispielen etwa 10.000 Euro. Schon gezahlte Invaliditätsleistung aus demselben Unfall wird angerechnet. Bei Tod durch Krankheit gibt es nichts.

Zahlt die Unfallversicherung in Österreich im Todesfall?

Was es kostet

Prämienbeispiele aus Österreich und Rechenbeispiele nach dem ASVG.

BeispielRichtwert
Büroangestellte, 30 Jahre, 100.000 Euro, 500 Prozent Progression, 10.000 Euro Unfalltodab etwa 9 Euro im Monat
Witwenrente der AUVA, Bemessungsgrundlage 45.000 Euro, 20 Prozent9.000 Euro im Jahr
Gleiche Witwenrente ab 60 Jahren, 40 Prozent18.000 Euro im Jahr
Teilersatz der Bestattungskosten bei 45.000 Euro Bemessungsgrundlage3.000 Euro, mindestens das Eineinhalbfache des Richtsatzes

Prämie aus öffentlich genannten Tarifbeispielen, Stand Oktober 2026.

Rentenbeispiele nach §§ 214 und 215 ASVG ohne Sonderzahlungen und Anrechnungen.

Rechenbeispiel

Bergunfall, Tod nach zwei Monaten

Ein 55-Jähriger stürzt beim Wandern und stirbt zwei Monate später an den Folgen. Vereinbart sind 150.000 Euro für dauernde Invalidität und 10.000 Euro für den Todesfall, Bezugsberechtigte ist seine Lebensgefährtin.

Dauernde Invaliditätkein Anspruch, unfallbedingter Tod im ersten Jahr
Todesfall10.000 Euro
Empfängerindie eingetragene Lebensgefährtin
AUVAnicht zuständig, Freizeitunfall

Die Lebensgefährtin bekommt 10.000 Euro. Bergungskosten zahlt die Polizze zusätzlich, wenn dieser Baustein vereinbart ist.

Wann die Todesfallsumme gezahlt wird

Der Leistungsbaustein Todesfall zahlt die vereinbarte Summe, wenn innerhalb eines Jahres vom Unfalltag an der Tod als Folge des Unfalls eintritt. Stirbt die versicherte Person später, gibt es aus diesem Baustein nichts.

Hat der Versicherer für denselben Unfall schon eine Leistung für dauernde Invalidität gezahlt, wird sie auf die Todesfallsumme angerechnet. War die Invaliditätsleistung höher, muss der Mehrbetrag nicht zurückgezahlt werden.

Todesfall und dauernde Invalidität

Stirbt die versicherte Person unfallbedingt im ersten Jahr, besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung. Es zählt dann nur der Todesfallbaustein.

Stirbt sie innerhalb eines Jahres aus einer anderen Ursache oder nach mehr als einem Jahr aus welchem Grund auch immer, wird die Invaliditätsleistung nach dem Grad bezahlt, mit dem nach den ärztlichen Befunden zu rechnen gewesen wäre.

FallLeistung
Tod durch den Unfall nach drei MonatenTodesfallsumme, keine Invaliditätsleistung
Tod durch den Unfall nach 14 Monatenkeine Todesfallsumme, Invaliditätsleistung nach Befund
Tod durch Krankheit sechs Monate nach einem BeinbruchInvaliditätsleistung nach dem zu erwartenden Grad
Kind, 10 Jahre, tödlicher Unfallnur Beerdigungskosten bis zum FMA-Höchstbetrag

Wer das Geld bekommt

Wer die Todesfallsumme erhält, steht in der Polizze als Bezugsberechtigter. Lassen Sie ausdrücklich eintragen, wer begünstigt sein soll, besonders bei Lebensgefährten ohne Trauschein.

Wird eine Unfallversicherung auf eine andere Person für eigene Rechnung abgeschlossen, braucht der Vertrag nach den Musterbedingungen deren schriftliche Zustimmung.

Was die AUVA bei einem tödlichen Arbeitsunfall zahlt

Wurde der Tod durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht, gibt es aus der gesetzlichen Unfallversicherung einen Teilersatz der Bestattungskosten im Ausmaß eines Fünfzehntels der Bemessungsgrundlage, mindestens das Eineinhalbfache des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Alleinstehende (§ 214 ASVG).

Die Witwe oder der Witwer bekommt eine Rente von jährlich 20 Prozent der Bemessungsgrundlage. Sie steigt auf 40 Prozent, wenn die Person die Hälfte ihrer Erwerbsfähigkeit verloren hat oder die Witwe 60 beziehungsweise der Witwer 65 Jahre alt ist (§ 215 ASVG).

Warum die Todesfallsumme klein bleiben kann

Die Todesfallsumme der Unfallversicherung deckt nur den Tod durch Unfall. Für die Absicherung von Familie oder Kredit braucht es eine Ablebensversicherung, die auch bei Tod durch Krankheit zahlt.

In der Unfallversicherung reicht eine Summe für Begräbnis und erste Kosten. Wer niemanden versorgen muss, kann den Baustein weglassen.

Schritt für Schritt

  1. Den Todesfall innerhalb der Frist der Polizze anzeigen, auch wenn der Unfall gemeldet war.
  2. Sterbeurkunde und ärztliche Unterlagen zur Todesursache besorgen.
  3. In der Polizze nachsehen, wer bezugsberechtigt ist.
  4. Bei einem Arbeits- oder Wegunfall die AUVA einbinden.
  5. Prüfen, ob schon Invaliditätsleistung gezahlt oder beantragt wurde.

Checkliste

  • Todesfallanzeige an den Versicherer
  • Sterbeurkunde
  • Polizze mit Bezugsberechtigung
  • Unterlagen zum Unfallhergang
  • Weitere Verträge wie Ablebensversicherung geprüft

Häufige Fehler

  • Die Anzeigefrist für den Todesfall übersehen, weil der Unfall schon gemeldet war
  • Keine Bezugsberechtigung für den Lebensgefährten eintragen
  • Die Familie nur über die Todesfallsumme der Unfallversicherung absichern
  • Bei Kindern eine hohe Todesfallsumme erwarten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Unfallversicherung bei Tod durch Herzinfarkt?

Nein, ein Herzinfarkt ist eine Krankheit und kein Unfall.

Warum gibt es für Kinder nur die Beerdigungskosten?

Die Musterbedingungen begrenzen die Todesfallleistung für Kinder unter 15 Jahren auf die

tatsächlichen Beerdigungskosten bis zu einem von der FMA festgesetzten Betrag.

Wird die Todesfallsumme auf die Invaliditätsleistung angerechnet?

Umgekehrt: Schon gezahlte Invaliditätsleistung aus demselben Unfall wird auf die Todesfallsumme

angerechnet.

Ein Mehrbetrag muss nicht zurückgezahlt werden.

Zahlt die AUVA nur bei einem Arbeitsunfall?

Ja, die Leistungen nach §§ 214 und 215 ASVG gibt es nur,

wenn ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit den Tod verursacht hat.

Kann ich den Todesfallbaustein weglassen?

Ja, wenn Sie über eine Ablebensversicherung abgesichert sind oder niemanden versorgen müssen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

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