Alles zur Versicherung: Unfallversicherung
Zahlt die AUVA bei einem Freizeitunfall?
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Kurz gesagt
Ja, wenn der Baustein Todesfall vereinbart ist und der Tod innerhalb eines Jahres nach dem Unfall als dessen Folge eintritt. Dann zahlt die Unfallversicherung in Österreich im Todesfall die vereinbarte Summe, in Beispielen etwa 10.000 Euro. Schon gezahlte Invaliditätsleistung aus demselben Unfall wird angerechnet. Bei Tod durch Krankheit gibt es nichts.
Prämienbeispiele aus Österreich und Rechenbeispiele nach dem ASVG.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Büroangestellte, 30 Jahre, 100.000 Euro, 500 Prozent Progression, 10.000 Euro Unfalltod | ab etwa 9 Euro im Monat |
| Witwenrente der AUVA, Bemessungsgrundlage 45.000 Euro, 20 Prozent | 9.000 Euro im Jahr |
| Gleiche Witwenrente ab 60 Jahren, 40 Prozent | 18.000 Euro im Jahr |
| Teilersatz der Bestattungskosten bei 45.000 Euro Bemessungsgrundlage | 3.000 Euro, mindestens das Eineinhalbfache des Richtsatzes |
Prämie aus öffentlich genannten Tarifbeispielen, Stand Oktober 2026.
Rentenbeispiele nach §§ 214 und 215 ASVG ohne Sonderzahlungen und Anrechnungen.
Rechenbeispiel
Ein 55-Jähriger stürzt beim Wandern und stirbt zwei Monate später an den Folgen. Vereinbart sind 150.000 Euro für dauernde Invalidität und 10.000 Euro für den Todesfall, Bezugsberechtigte ist seine Lebensgefährtin.
| Dauernde Invalidität | kein Anspruch, unfallbedingter Tod im ersten Jahr |
| Todesfall | 10.000 Euro |
| Empfängerin | die eingetragene Lebensgefährtin |
| AUVA | nicht zuständig, Freizeitunfall |
Die Lebensgefährtin bekommt 10.000 Euro. Bergungskosten zahlt die Polizze zusätzlich, wenn dieser Baustein vereinbart ist.
Der Leistungsbaustein Todesfall zahlt die vereinbarte Summe, wenn innerhalb eines Jahres vom Unfalltag an der Tod als Folge des Unfalls eintritt. Stirbt die versicherte Person später, gibt es aus diesem Baustein nichts.
Hat der Versicherer für denselben Unfall schon eine Leistung für dauernde Invalidität gezahlt, wird sie auf die Todesfallsumme angerechnet. War die Invaliditätsleistung höher, muss der Mehrbetrag nicht zurückgezahlt werden.
Stirbt die versicherte Person unfallbedingt im ersten Jahr, besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung. Es zählt dann nur der Todesfallbaustein.
Stirbt sie innerhalb eines Jahres aus einer anderen Ursache oder nach mehr als einem Jahr aus welchem Grund auch immer, wird die Invaliditätsleistung nach dem Grad bezahlt, mit dem nach den ärztlichen Befunden zu rechnen gewesen wäre.
| Fall | Leistung |
|---|---|
| Tod durch den Unfall nach drei Monaten | Todesfallsumme, keine Invaliditätsleistung |
| Tod durch den Unfall nach 14 Monaten | keine Todesfallsumme, Invaliditätsleistung nach Befund |
| Tod durch Krankheit sechs Monate nach einem Beinbruch | Invaliditätsleistung nach dem zu erwartenden Grad |
| Kind, 10 Jahre, tödlicher Unfall | nur Beerdigungskosten bis zum FMA-Höchstbetrag |
Wer die Todesfallsumme erhält, steht in der Polizze als Bezugsberechtigter. Lassen Sie ausdrücklich eintragen, wer begünstigt sein soll, besonders bei Lebensgefährten ohne Trauschein.
Wird eine Unfallversicherung auf eine andere Person für eigene Rechnung abgeschlossen, braucht der Vertrag nach den Musterbedingungen deren schriftliche Zustimmung.
Wurde der Tod durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht, gibt es aus der gesetzlichen Unfallversicherung einen Teilersatz der Bestattungskosten im Ausmaß eines Fünfzehntels der Bemessungsgrundlage, mindestens das Eineinhalbfache des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Alleinstehende (§ 214 ASVG).
Die Witwe oder der Witwer bekommt eine Rente von jährlich 20 Prozent der Bemessungsgrundlage. Sie steigt auf 40 Prozent, wenn die Person die Hälfte ihrer Erwerbsfähigkeit verloren hat oder die Witwe 60 beziehungsweise der Witwer 65 Jahre alt ist (§ 215 ASVG).
Die Todesfallsumme der Unfallversicherung deckt nur den Tod durch Unfall. Für die Absicherung von Familie oder Kredit braucht es eine Ablebensversicherung, die auch bei Tod durch Krankheit zahlt.
In der Unfallversicherung reicht eine Summe für Begräbnis und erste Kosten. Wer niemanden versorgen muss, kann den Baustein weglassen.
Fragen und Antworten
Nein, ein Herzinfarkt ist eine Krankheit und kein Unfall.
Die Musterbedingungen begrenzen die Todesfallleistung für Kinder unter 15 Jahren auf die
tatsächlichen Beerdigungskosten bis zu einem von der FMA festgesetzten Betrag.
Umgekehrt: Schon gezahlte Invaliditätsleistung aus demselben Unfall wird auf die Todesfallsumme
angerechnet.
Ein Mehrbetrag muss nicht zurückgezahlt werden.
Ja, die Leistungen nach §§ 214 und 215 ASVG gibt es nur,
wenn ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit den Tod verursacht hat.
Ja, wenn Sie über eine Ablebensversicherung abgesichert sind oder niemanden versorgen müssen.
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Eine gute private Unfallversicherung kostet für Erwachsene in Österreich meist 150 bis 300 Eu …
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