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Was leistet eine private Unfallversicherung in Österreich?

Kurz gesagt

Kernleistung ist die Kapitalleistung bei Dauerinvalidität: Versicherungssumme mal Invaliditätsgrad nach der Gliedertaxe, verstärkt durch die Progression. Bei 150.000 Euro Summe und 50 Prozent Invalidität sind das ohne Progression 75.000 Euro. Dazu kommen Unfallkosten, Bergungskosten, Taggeld, Spitalgeld und Unfalltod, und nur ein Teil davon ist seine Prämie wert.

Was leistet eine private Unfallversicherung in Österreich?

Was es kostet

Öffentlich genannte Prämien und Kostenbeträge für Österreich, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Guter Schutz für eine erwachsene Personetwa 150 bis 300 Euro im Jahr
Einfacher bis umfangreicher Tarif mit Unfallrenteetwa 7 bis 50 Euro im Monat
Nachlass bei zehn Jahren Laufzeitoft etwa 20 Prozent
Hubschrauberbergung, rund 40 Flugminutenetwa 5.000 Euro, Flugminute rund 130 Euro
Dokumentierter Einzelfall Bergung nach Mountainbikeunfall6.600 Euro
Übliche Deckung für Bergungskosten in der Polizze15.000 bis 30.000 Euro
Auszahlung bei 50 Prozent Invalidität, 150.000 Euro Versicherungssumme, ohne Progression75.000 Euro einmalig

Richtwerte, Stand September 2026. Prämien aus öffentlich genannten Beispielen, die Bergungskosten und der Einzelfall aus den genannten Quellen. Die Angaben zu üblichen Deckungssummen und zum Aufschlag einzelner Bausteine sind Richtwerte aus der Angebotspraxis. Ihre Prämie hängt von Beruf, Summe, Progression und Bausteinen ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Sturz bei einer Skitour, Bergung per Hubschrauber und steifes Knie

Ein Freizeitunfall im Gelände. Der Verletzte wird ausgeflogen, das Knie bleibt dauerhaft eingeschränkt. So entsteht daraus eine Zahl.

Versicherungssumme Dauerinvalidität150.000 Euro
Gliedertaxe für ein Bein70 Prozent
Ärztlich festgestellte Einschränkungfünf Siebtel davon, also 50 Prozent Invaliditätsgrad
Kapitalleistung ohne Progression75.000 Euro
Kapitalleistung mit Progression, je nach ProgressionstabelleRichtwert etwa 150.000 bis 225.000 Euro
Bergungskosten Hubschrauberetwa 5.000 Euro, ersetzt bis zur vereinbarten Summe

Ohne Bergungskostenbaustein bleiben die rund 5.000 Euro für den Flug beim Verunfallten, denn die gesetzliche Krankenversicherung zahlt sie nach einem Sportunfall im Gelände nicht.

Dauerinvalidität ist die eigentliche Leistung

Das Wort Unfallversicherung sagt nichts darüber, was ausgezahlt wird. Arzt, Spital und Therapie zahlt die gesetzliche Krankenversicherung. Die private Unfallversicherung zahlt dafür, dass nach einem Unfall etwas dauerhaft bleibt. Die Rechnung ist immer dieselbe: Versicherungssumme mal Invaliditätsgrad, und der Grad kommt aus der Gliedertaxe, einer Tabelle mit einem Prozentsatz je Körperteil.

In der einfachen Form steht ein Arm mit 70 Prozent, ein Daumen mit 20 Prozent in der Tabelle. Bessere Bedingungswerke heben diese Werte deutlich an. Die Progression setzt oben noch etwas drauf: bei hohen Invaliditätsgraden steigt die Leistung überproportional, viele österreichische Anbieter gehen bis 500 oder 600 Prozent der Versicherungssumme. Bei niedrigen Graden wirkt sie fast nicht, deshalb ist eine hohe Grundsumme wichtiger als eine spektakuläre Progressionszahl.

Die Bausteine einzeln, und was sie zahlen

Jede Polizze ist ein Bündel. Was wirklich drin ist, sehen Sie erst, wenn Sie die Bausteine einzeln durchgehen. Die Tabelle nennt für jeden, was er zahlt und für wen er sich rechnet.

Faustregel: Alles, was bei einem schweren Unfall einen großen Betrag bringt, ist gut angelegt. Alles, was kleine Beträge bei kleinen Schäden zahlt, ist ein teurer Sparvertrag mit Versicherungsaufschlag.

BausteinWas er zahltRechnet sich für wen
DauerinvaliditätKapitalleistung, Versicherungssumme mal Invaliditätsgradfür alle, das ist der Kern der Polizze
Progressionerhöht die Leistung bei hohen Invaliditätsgraden überproportionalfür alle, sie kostet wenig und wirkt im schweren Fall
Unfallrentemonatlich, meist ab 50 Prozent Invaliditätwer keine Berufsunfähigkeitsvorsorge bekommt
UnfalltodKapitalleistung an die Angehörigen bei Tod durch Unfallselten sinnvoll, eine Ablebensversicherung zahlt auch bei Krankheit
UnfallkostenHeilkosten, die die Krankenversicherung nicht trägt, etwa Zahnersatz oder Privatarztsinnvoll, weil hier echte Rechnungen liegen
BergungskostenSuche, Bergung und Transport bis zur vereinbarten Summein Österreich für jeden, der wandert, Ski fährt oder am Berg unterwegs ist
SpitalgeldTagessatz für jeden Tag im Krankenhausmeist überflüssig, der Betrag bleibt klein
Taggeld und GenesungsgeldTagessatz während und nach der Behandlungfast nie, es erhöht nur die Prämie
Knochenbruchpauschalefixer Betrag je Bruchnett bei Kindern, aber kein Grund für einen Tarif
Kosmetische OperationenNarbenbehandlung und Zahnersatz nach einem Unfallsinnvoll, mindestens 10.000 Euro, besonders für Kinder
Kur- und RehabeihilfeZuschuss zu Rehabilitation oder Kur nach schwerem Unfallangenehme Ergänzung, nicht entscheidend
ServiceleistungenHilfe im Haushalt, Einkauf, Pflegeorganisation nach einem UnfallPensionisten und Alleinlebende, dort wertvoller als jedes Taggeld

Bergungskosten sind in Österreich kein Nebenposten

Eine Hubschrauberbergung mit rund 40 Flugminuten kostet etwa 5.000 Euro, die Flugminute liegt bei rund 130 Euro ohne ärztliche Versorgung. Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat einen Fall mit 6.600 Euro für einen Flug nach einem Mountainbikeunfall dokumentiert. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt die Bergung nach einem Freizeit- oder Sportunfall im alpinen Gelände nicht, die Rechnung geht an den Verunfallten.

Deshalb ist die Summe für Bergungskosten in Österreich eine der wichtigsten Zahlen der Polizze. Übliche Deckungen liegen bei 15.000 bis 30.000 Euro, das reicht auch für einen längeren Einsatz mit Suche. Wer ohnehin Mitglied bei Alpenverein, Naturfreunden oder der Bergrettung ist, hat einen Teil davon schon: eine Fördermitgliedschaft bei der Bergrettung beginnt bei etwa 36 Euro im Jahr und deckt Such- und Bergungskosten bis 25.000 Euro. Prüfen Sie das, bevor Sie dieselbe Leistung zweimal zahlen.

Drei Fristen, an denen Leistungen scheitern

Die häufigste Ablehnung hat nichts mit dem Unfall zu tun, sondern mit dem Kalender. Drei Fristen laufen ab dem Unfalltag: die Invalidität muss innerhalb einer bestimmten Zeit eingetreten sein, sie muss ärztlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht werden. Wird eine davon versäumt, gibt es keine Kapitalleistung.

Die Zeiträume unterscheiden sich je Bedingungswerk. Üblich sind zwölf bis 15 Monate für den Eintritt und 15 Monate für Feststellung und Meldung, gute Tarife geben 18 oder 24 Monate. Melden Sie den Unfall also sofort und lassen Sie einen bleibenden Schaden schriftlich festhalten, auch wenn der Grad noch nicht feststeht.

FristÜblicher Zeitraum ab dem UnfallWorauf Sie achten
Die Invalidität muss eingetreten sein12 bis 15 Monate, gute Tarife 18 bis 24 Monateje länger, desto besser, spät erkannte Schäden fallen sonst heraus
Ein Arzt muss sie schriftlich feststellen15 Monate, gute Tarife 24 bis 36 Monateein Befund allein reicht nicht, der Dauerschaden muss benannt sein
Sie muss beim Versicherer geltend gemacht sein15 Monate, gute Tarife 18 bis 24 Monateschriftlich, auch wenn der Invaliditätsgrad noch offen ist

Wo die Grenzen liegen

Geleistet wird nur, wenn ein Unfall die Ursache war: ein plötzliches Ereignis von außen, unfreiwillig. Ein Bandscheibenvorfall beim Heben, ein Herzinfarkt oder ein Schlaganfall sind das in der Regel nicht. Die AUVA deckt Arbeits- und Schulunfälle samt Weg dorthin, für die Freizeit gibt es keine gesetzliche Invaliditätsleistung, und Krankheiten deckt die private Unfallversicherung nicht.

Zweite Grenze: die Mitwirkung. Hat eine vorhandene Krankheit zum Ergebnis beigetragen, kürzen viele Polizzen um diesen Anteil. Gute Bedingungen rechnen das erst ab einem hohen Anteil an, oft ab 50 Prozent. Und achten Sie auf die Laufzeit: ein Nachlass von etwa 20 Prozent für zehn Jahre Bindung ist verlockend, kostet aber Beweglichkeit, wenn sich Ihre Lage ändert.

Schritt für Schritt

  1. Versicherungssumme für Dauerinvalidität festlegen, Richtwert ist ein Mehrfaches des Jahresbruttoeinkommens.
  2. Progression einschließen, sie kostet wenig und wirkt bei schweren Unfällen.
  3. Gliedertaxe der Angebote nebeneinander legen, sie entscheidet über die Höhe.
  4. Bergungskosten prüfen und gegen eine bestehende Mitgliedschaft bei Alpenverein oder Bergrettung abgleichen.
  5. Taggeld, Spitalgeld und hohe Unfalltodsummen streichen und das Geld in die Grundsumme stecken.

Checkliste

  • Versicherungssumme am Einkommen ausgerichtet
  • Progression eingeschlossen
  • Verbesserte Gliedertaxe statt der einfachen Tabelle
  • Bergungskosten mindestens 15.000 Euro, im Gebirge mehr
  • Unfallkosten für Zahnersatz und Heilbehelfe enthalten
  • Lange Fristen für Eintritt, Feststellung und Meldung
  • Laufzeit und Nachlass bewusst gewählt, nicht wegen der Prämie allein

Häufige Fehler

  • Kleine Versicherungssumme wählen und dafür Taggeld und Spitalgeld einschließen
  • Bergungskosten niedrig ansetzen, obwohl man regelmäßig am Berg ist
  • Bergungskosten doppelt zahlen, weil eine Mitgliedschaft sie schon deckt
  • Den bleibenden Schaden zu spät feststellen lassen und die Frist verpassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Unfallversicherung die Behandlung im Spital?

Die eigentliche Behandlung trägt die gesetzliche Krankenversicherung. Der Baustein Unfallkosten übernimmt, was dort nicht gedeckt ist, etwa Zahnersatz, Heilbehelfe oder einen Privatarzt.

Wer zahlt die Hubschrauberbergung nach einem Skiunfall?

Nicht die gesetzliche Krankenversicherung. Es zahlt der Baustein Bergungskosten in Ihrer Polizze oder eine Mitgliedschaft bei Alpenverein, Naturfreunden oder Bergrettung, sonst Sie selbst.

Ab welchem Invaliditätsgrad wird gezahlt?

Meist ab einem niedrigen Grad, manche Tarife setzen eine Untergrenze. Die Progression wirkt erst bei hohen Graden, nachzulesen in der Progressionstabelle Ihres Vertrags.

Was ist der Unterschied zur AUVA?

Die AUVA deckt Arbeits- und Schulunfälle samt Weg dorthin. Für Unfälle in Freizeit, Haushalt und Sport gibt es dort keine Invaliditätsleistung, dafür ist die private Polizze da.

Lohnt sich Spitalgeld?

Selten. Bei 20 Euro am Tag bringen zwei Wochen Spital rund 280 Euro. Dasselbe Geld in der Versicherungssumme wirkt im schweren Fall um ein Vielfaches stärker.

Zahlt die Polizze auch im Ausland?

Gute Tarife gelten weltweit und rund um die Uhr. Achten Sie besonders auf die Summe für Bergung und Rücktransport, in den Alpen und in Übersee sind das die teuren Posten.

Was bringen die Serviceleistungen?

Hilfe beim Einkauf, im Haushalt und bei der Organisation von Pflege nach einem Unfall. Für Pensionisten und Alleinlebende ist das oft der nützlichste Baustein neben der Kapitalleistung.

Quellen

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Passende Fragen

Was ist die Gliedertaxe?

Die Gliedertaxe ist die Tabelle in Ihrer Polizze, die jedem Körperteil einen festen Prozentsatz zuordnet. Verlust oder …

NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand

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