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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Unfallversicherung

Zahlt die Unfallversicherung in Österreich bei einem Knochenbruch?

Kurz gesagt

Die private Unfallversicherung zahlt in Österreich bei einem Knochenbruch die Invaliditätsleistung nur, wenn eine dauernde Beeinträchtigung bleibt, eingetreten innerhalb eines Jahres nach dem Unfall. Heilt der Bruch folgenlos, gibt es nur eine vereinbarte Knochenbruchpauschale, üblich bis etwa 500 Euro. Bleibt ein Zehntel der Armfunktion verloren, sind das bei 70 Prozent Gliedertaxe 7 Prozent der Summe.

Zahlt die Unfallversicherung in Österreich bei einem Knochenbruch?

Was es kostet

Prämien privater Unfallversicherungen in Österreich aus veröffentlichten Beispielen, dazu ein Rechenbeispiel zur Leistung.

BeispielRichtwert
Büroangestellte, 30 Jahre, 100.000 Euro, 500 Prozent Progression, 200 Euro Knochenbruchpauschaleab etwa 9 Euro im Monat
Elektriker, 35 Jahre, 100.000 Euro, 500 Prozent Progressionab etwa 9 Euro im Monat
Tischler, 40 Jahre, 150.000 Euro, Unfallrente und Spitalgeldab etwa 26 Euro im Monat
Leistung bei 7 Prozent Invalidität und 100.000 Euro Summe, ohne Progression7.000 Euro

Prämien aus öffentlich genannten Tarifbeispielen, Stand Oktober 2026.

Die Leistung ist ein Rechenbeispiel; Gliedertaxe und Progression stehen in Ihrer Polizze.

Rechenbeispiel

Skiunfall, Oberarmbruch

Versicherungssumme 100.000 Euro, Knochenbruchpauschale 200 Euro. Nach einem Jahr bleibt der Arm um ein Zehntel eingeschränkt.

Knochenbruchpauschale200 Euro
Gliedertaxe Arm70 Prozent
Ein Zehntel davon7 Prozent, 7.000 Euro
Progressionwirkt bei 7 Prozent meist nicht

Zusammen 7.200 Euro. Wäre der Bruch folgenlos verheilt, gäbe es nur die 200 Euro Pauschale.

Dauernde Invalidität als Voraussetzung

Die private Unfallversicherung zahlt ihre Hauptleistung für dauernde Invalidität, also wenn die körperliche Leistungsfähigkeit nach dem Unfall auf Dauer ganz oder teilweise eingeschränkt bleibt. Die Invalidität muss nach den üblichen Bedingungen innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintreten.

Ein Bruch, der gut verheilt, führt deshalb meist zu keiner Invaliditätsleistung. Typisch sind dagegen bleibende Folgen wie ein steifes Handgelenk, eine eingeschränkte Schulter oder ein Knie mit Arthrose nach einem Gelenkbruch.

Die Knochenbruchpauschale

Manche Tarife zahlen bei einem Bruch einen fixen Betrag, unabhängig davon, ob etwas bleibt. Diese Knochenbruchpauschale ist stark begrenzt, üblich sind bis etwa 500 Euro. Sie gibt es nur, wenn sie in der Polizze steht.

Ehrlich gesagt: Für Ihre Absicherung zählt die Leistung bei dauernder Invalidität, nicht der einzelne Gips. Eine Pauschale ist eine nette Zugabe, wichtiger sind eine ausreichende Versicherungssumme, eine gute Gliedertaxe und eine Progression.

LeistungBei verheiltem BruchBei bleibender Einschränkung
Dauernde Invaliditätneinja, nach Gliedertaxe
Knochenbruchpauschaleja, wenn vereinbartja, wenn vereinbart
Spitalgeldja, wenn vereinbart und Spitalsaufenthaltja, wenn vereinbart
Unfallkosten wie Heilkostenje nach Polizzeje nach Polizze

So wird die Invaliditätsleistung berechnet

Die Gliedertaxe legt für Arme, Beine, Hände, Füße und Sinnesorgane feste Prozentsätze fest. Der volle Funktionsverlust eines Armes ergibt oft 70 Prozent. Ist nur ein Teil der Funktion verloren, wird der Satz anteilig angerechnet. Die Werte stehen in Ihrer Polizze und unterscheiden sich je Versicherer.

Der Prozentsatz wird mit der Versicherungssumme malgenommen. Mit einer Progression steigt die Leistung ab einem bestimmten Grad stärker, häufig ab 25 oder 50 Prozent. Bei den kleinen Graden nach einem Bruch wirkt sie deshalb oft nicht.

Arbeitsunfall: die AUVA

Brechen Sie sich bei der Arbeit oder am Arbeitsweg etwas, ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Eine Versehrtenrente gibt es nach § 203 ASVG erst, wenn die Erwerbsfähigkeit über drei Monate nach dem Unfall hinaus um mindestens 20 Prozent gemindert ist.

In der Freizeit zahlt die AUVA nicht. Dort hilft nur eine private Unfallversicherung.

Schritt für Schritt

  1. Unfall sofort dem Versicherer melden und alle Befunde sammeln.
  2. Behandlung und Therapie konsequent wahrnehmen.
  3. Fristen für Feststellung und Geltendmachung der Invalidität in der Polizze nachlesen.
  4. Bleibende Einschränkung ärztlich feststellen lassen.
  5. Knochenbruchpauschale und Spitalgeld gesondert beantragen.

Checkliste

  • Unfallmeldung mit Datum
  • Röntgenbilder und Befunde
  • Fristen laut Polizze notiert
  • Ärztliche Feststellung der Invalidität
  • Pauschalen und Spitalgeld beantragt

Häufige Fehler

  • Annehmen, jeder Bruch werde automatisch bezahlt
  • Die Fristen der Polizze übersehen
  • Einen Arbeitsunfall nicht der AUVA melden

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Unfallversicherung für einen verheilten Bruch?

Nur eine vereinbarte Knochenbruchpauschale oder Spitalgeld.

Eine Invaliditätsleistung gibt es nur bei bleibenden Folgen.

Wie hoch ist eine Knochenbruchpauschale?

Sie ist stark begrenzt, üblich sind bis etwa 500 Euro.

Der genaue Betrag steht in Ihrer Polizze.

Ab welchem Grad zahlt die private Unfallversicherung?

Schon ab geringen Graden,

die gesetzliche Unfallversicherung dagegen erst ab 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit.

Zahlt die AUVA in der Freizeit?

Nein.

Sie gilt für Arbeitsunfälle und Unfälle am Arbeitsweg.

Wann ist die Invalidität festzustellen?

Sie muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintreten.

Die Fristen für Feststellung und Meldung stehen in Ihrer Polizze.

Quellen

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Was ist die Gliedertaxe?

Die Gliedertaxe ist die Tabelle in Ihrer Polizze, die jedem Körperteil einen festen Prozentsa …

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Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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