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Zahlt die private Unfallversicherung in Österreich Schmerzengeld?

Kurz gesagt

Schmerzengeld im Sinn des § 1325 ABGB zahlt in Österreich nur, wer Sie verletzt hat, meist über seine Haftpflichtversicherung. Die private Unfallversicherung zahlt dagegen feste Summen, vor allem bei Dauerinvalidität, egal wer schuld ist. Manche Zusatzpakete heißen trotzdem Schmerzengeld oder Knochenbruchpauschale und bringen meist einige hundert Euro, etwa nach längerem Spitalsaufenthalt.

Zahlt die private Unfallversicherung in Österreich Schmerzengeld?

Was es kostet

Öffentlich genannte Prämien und Leistungsbeträge für Österreich.

BeispielRichtwert
Büroangestellte, 30 Jahre, Graz, 100.000 Euro Summe, 500 Prozent Progression, 200 Euro Knochenbruchpauschaleab etwa 9 Euro im Monat
Elektriker, 35 Jahre, Wien, 100.000 Euro Summe, 500 Prozent Progressionab etwa 9 Euro im Monat
Pensionistin, 67 Jahre, Graz, 100.000 Euro Summe, 500 Prozent Progressionab etwa 12 Euro im Monat
Knochenbruchpauschale als Zusatzleistungmeist bis zu 500 Euro einmalig
Schmerzengeld nach Spitalstagen im Sport-Kollektivtarif Niederösterreich, Stand 2016300 Euro bei 7, 600 Euro bei 14, 900 Euro bei 21 Tagen

Richtwerte, Stand Oktober 2026, Prämien als Startpreise aus öffentlich genannten Beispielen.

Die Werte im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Ihre Prämie hängt von Beruf, Alter, Bundesland und Umfang ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Skiunfall mit Fremdverschulden, Unterschenkel gebrochen

Ein anderer Skifahrer fährt zu schnell und stößt Sie um. Der Bruch wird operiert, Sie liegen 15 Tage im Spital, danach heilt alles ohne Dauerfolge.

Dauerinvaliditätkeine, daher keine Kapitalleistung
Knochenbruchpauschale im eigenen Vertrag500 Euro
Schmerzengeld-Paket ab 14 Spitalstagen600 Euro
Schmerzengeld vom Schädiger nach § 1325 ABGBzusätzlich, über seine Haftpflichtversicherung, Höhe nach dem Einzelfall

Aus dem eigenen Vertrag kommen 1.100 Euro, aber nur mit beiden Zusatzpaketen. Ohne sie bliebe aus der Unfallversicherung nichts, weil kein Dauerschaden bleibt. Das Schmerzengeld fordern Sie getrennt vom anderen Skifahrer.

Schmerzengeld schuldet der Schädiger, nicht Ihr Versicherer

Das ABGB regelt das Schmerzengeld in § 1325. Wer einen anderen am Körper verletzt, bestreitet die Heilungskosten, ersetzt den Verdienstentgang und zahlt auf Verlangen ein den Umständen angemessenes Schmerzengeld. Es setzt also immer jemanden voraus, der für die Verletzung einstehen muss.

Ihre private Unfallversicherung ist kein solcher Schädiger. Sie zahlt, was im Vertrag vereinbart ist, und das unabhängig davon, ob Sie selbst gestürzt sind oder ein anderer schuld war. Die wichtigste Leistung ist die Kapitalzahlung bei Dauerinvalidität. Schmerzen, die wieder vergehen, bringen aus der Grunddeckung meist nichts.

Zusatzpakete mit dem Namen Schmerzengeld

Viele österreichische Tarife bieten Bausteine an, die nach einem Unfall auch ohne Dauerfolge zahlen. Am häufigsten ist die Knochenbruchpauschale, ein fixer Betrag bei einem Bruch, meist bis zu 500 Euro. Manche Pakete heißen Schmerzengeld und zahlen gestaffelt nach der Dauer im Spital.

Ein Beispiel ist die Sport-Kollektivversicherung des Landes Niederösterreich mit Stand 2016: 300 Euro bei 7 Tagen, 600 Euro bei 14 Tagen und 900 Euro bei 21 Tagen Spitalsaufenthalt, dazu 500 Euro bei Knochenbruch. In Einzelverträgen legt jeder Tarif eigene Beträge und Mindestzeiten fest.

LeistungWann sie zahltWer zahlt
Schmerzengeld nach § 1325 ABGBwenn Sie jemand verletzt hatder Schädiger, meist seine Haftpflichtversicherung
Dauerinvaliditätbei bleibendem Schaden nach der GliedertaxeIhre private Unfallversicherung
Knochenbruchpauschalebei einem Bruch, auch ohne DauerfolgeIhre private Unfallversicherung, wenn vereinbart
Schmerzengeld-Paket nach Spitalstagenab einer Mindestdauer im SpitalIhre private Unfallversicherung, wenn vereinbart

Beide Ansprüche nebeneinander

Fährt Sie auf der Piste jemand um oder übersieht Sie ein Autolenker, fordern Sie das Schmerzengeld vom Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung. Ihre Unfallversicherung zahlt daneben aus Ihrem eigenen Vertrag. Melden Sie den Unfall bei beiden.

Nach § 67 VersVG geht ein Schadenersatzanspruch nur so weit auf den Versicherer über, wie dieser Ihnen den Schaden ersetzt. Eine Unfallversicherung mit festen Summen ersetzt keinen Schaden. Ihren Anspruch auf Schmerzengeld fordern Sie deshalb selbst.

Wann sich das Zusatzpaket lohnt

Knochenbruchpauschale und Spital-Schmerzengeld kosten wenig und zahlen bei Verletzungen, die beim Skifahren, Radfahren oder im Garten häufig vorkommen. Wer aktiv Sport treibt, nimmt sie gern mit.

Für die eigentliche Absicherung zählen sie kaum. Teuer wird ein Unfall erst, wenn etwas bleibt. Dafür brauchen Sie eine ausreichende Versicherungssumme mit Progression. Ist das Budget knapp, kommt das Geld zuerst dorthin.

Schritt für Schritt

  1. Unfall sofort Ihrer Unfallversicherung melden, auch bei Fremdverschulden.
  2. Name und Kontakt des Schädigers sowie Zeugen festhalten, auf der Piste auch die Pistenrettung.
  3. Spitalsbestätigung mit genauer Aufenthaltsdauer aufheben, sie entscheidet über die Staffel.
  4. Schmerzengeld schriftlich beim Schädiger oder seiner Haftpflichtversicherung fordern.
  5. Eine mögliche Dauerfolge innerhalb der Frist Ihrer Bedingungen ärztlich feststellen lassen.

Checkliste

  • Versicherungssumme für Dauerinvalidität ausreichend hoch
  • Progression eingeschlossen
  • Knochenbruchpauschale, wenn Sie viel Sport treiben
  • Schmerzengeld-Paket: Mindestdauer im Spital und Staffel gelesen
  • Privathaftpflicht vorhanden, falls Sie selbst jemanden verletzen
  • Spitalsbestätigungen und Befunde gesammelt

Häufige Fehler

  • Vom eigenen Unfallversicherer Schmerzengeld nach dem ABGB erwarten
  • Den Schädiger nicht in Anspruch nehmen, weil die Unfallversicherung schon gezahlt hat
  • Zusatzpakete abschließen und bei der Versicherungssumme sparen
  • Die Spitalsbestätigung nicht aufheben und die Staffel nicht belegen können

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Unfallversicherung auch, wenn ich selbst gestürzt bin?

Ja, sie fragt nicht nach der Schuld.

Schmerzengeld gibt es nach einem eigenen Sturz dagegen von niemandem,

außer Sie haben ein Zusatzpaket mit diesem Namen.

Bekomme ich Schmerzengeld und Unfallversicherung zusammen?

Ja, wenn Sie jemand verletzt hat.

Das Schmerzengeld kommt vom Schädiger, die Unfallversicherung zahlt aus Ihrem Vertrag.

Was ist die Knochenbruchpauschale?

Ein fixer Betrag bei einem unfallbedingten Bruch, meist bis zu 500 Euro, auch ohne Dauerfolge.

Sie ist ein Zusatzbaustein und nicht in jedem Tarif enthalten.

Wer zahlt das Schmerzengeld nach einem Skiunfall?

Der Skifahrer, der den Unfall verschuldet hat, in der Praxis meist seine Privathaftpflicht.

Ohne fremdes Verschulden gibt es kein Schmerzengeld.

Holt sich der Unfallversicherer das Geld beim Schädiger zurück?

§ 67 VersVG lässt den Anspruch nur übergehen, soweit der Versicherer einen Schaden ersetzt.

Feste Summen aus der Unfallversicherung sind kein Schadenersatz,

Ihr Schmerzengeld bleibt Ihr Anspruch.

Quellen

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In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

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