Alles zur Versicherung: Unfallversicherung
Zahlt die AUVA bei einem Freizeitunfall?
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Kurz gesagt
Schmerzengeld im Sinn des § 1325 ABGB zahlt in Österreich nur, wer Sie verletzt hat, meist über seine Haftpflichtversicherung. Die private Unfallversicherung zahlt dagegen feste Summen, vor allem bei Dauerinvalidität, egal wer schuld ist. Manche Zusatzpakete heißen trotzdem Schmerzengeld oder Knochenbruchpauschale und bringen meist einige hundert Euro, etwa nach längerem Spitalsaufenthalt.
Öffentlich genannte Prämien und Leistungsbeträge für Österreich.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Büroangestellte, 30 Jahre, Graz, 100.000 Euro Summe, 500 Prozent Progression, 200 Euro Knochenbruchpauschale | ab etwa 9 Euro im Monat |
| Elektriker, 35 Jahre, Wien, 100.000 Euro Summe, 500 Prozent Progression | ab etwa 9 Euro im Monat |
| Pensionistin, 67 Jahre, Graz, 100.000 Euro Summe, 500 Prozent Progression | ab etwa 12 Euro im Monat |
| Knochenbruchpauschale als Zusatzleistung | meist bis zu 500 Euro einmalig |
| Schmerzengeld nach Spitalstagen im Sport-Kollektivtarif Niederösterreich, Stand 2016 | 300 Euro bei 7, 600 Euro bei 14, 900 Euro bei 21 Tagen |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, Prämien als Startpreise aus öffentlich genannten Beispielen.
Die Werte im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Ihre Prämie hängt von Beruf, Alter, Bundesland und Umfang ab; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Ein anderer Skifahrer fährt zu schnell und stößt Sie um. Der Bruch wird operiert, Sie liegen 15 Tage im Spital, danach heilt alles ohne Dauerfolge.
| Dauerinvalidität | keine, daher keine Kapitalleistung |
| Knochenbruchpauschale im eigenen Vertrag | 500 Euro |
| Schmerzengeld-Paket ab 14 Spitalstagen | 600 Euro |
| Schmerzengeld vom Schädiger nach § 1325 ABGB | zusätzlich, über seine Haftpflichtversicherung, Höhe nach dem Einzelfall |
Aus dem eigenen Vertrag kommen 1.100 Euro, aber nur mit beiden Zusatzpaketen. Ohne sie bliebe aus der Unfallversicherung nichts, weil kein Dauerschaden bleibt. Das Schmerzengeld fordern Sie getrennt vom anderen Skifahrer.
Das ABGB regelt das Schmerzengeld in § 1325. Wer einen anderen am Körper verletzt, bestreitet die Heilungskosten, ersetzt den Verdienstentgang und zahlt auf Verlangen ein den Umständen angemessenes Schmerzengeld. Es setzt also immer jemanden voraus, der für die Verletzung einstehen muss.
Ihre private Unfallversicherung ist kein solcher Schädiger. Sie zahlt, was im Vertrag vereinbart ist, und das unabhängig davon, ob Sie selbst gestürzt sind oder ein anderer schuld war. Die wichtigste Leistung ist die Kapitalzahlung bei Dauerinvalidität. Schmerzen, die wieder vergehen, bringen aus der Grunddeckung meist nichts.
Viele österreichische Tarife bieten Bausteine an, die nach einem Unfall auch ohne Dauerfolge zahlen. Am häufigsten ist die Knochenbruchpauschale, ein fixer Betrag bei einem Bruch, meist bis zu 500 Euro. Manche Pakete heißen Schmerzengeld und zahlen gestaffelt nach der Dauer im Spital.
Ein Beispiel ist die Sport-Kollektivversicherung des Landes Niederösterreich mit Stand 2016: 300 Euro bei 7 Tagen, 600 Euro bei 14 Tagen und 900 Euro bei 21 Tagen Spitalsaufenthalt, dazu 500 Euro bei Knochenbruch. In Einzelverträgen legt jeder Tarif eigene Beträge und Mindestzeiten fest.
| Leistung | Wann sie zahlt | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Schmerzengeld nach § 1325 ABGB | wenn Sie jemand verletzt hat | der Schädiger, meist seine Haftpflichtversicherung |
| Dauerinvalidität | bei bleibendem Schaden nach der Gliedertaxe | Ihre private Unfallversicherung |
| Knochenbruchpauschale | bei einem Bruch, auch ohne Dauerfolge | Ihre private Unfallversicherung, wenn vereinbart |
| Schmerzengeld-Paket nach Spitalstagen | ab einer Mindestdauer im Spital | Ihre private Unfallversicherung, wenn vereinbart |
Fährt Sie auf der Piste jemand um oder übersieht Sie ein Autolenker, fordern Sie das Schmerzengeld vom Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung. Ihre Unfallversicherung zahlt daneben aus Ihrem eigenen Vertrag. Melden Sie den Unfall bei beiden.
Nach § 67 VersVG geht ein Schadenersatzanspruch nur so weit auf den Versicherer über, wie dieser Ihnen den Schaden ersetzt. Eine Unfallversicherung mit festen Summen ersetzt keinen Schaden. Ihren Anspruch auf Schmerzengeld fordern Sie deshalb selbst.
Knochenbruchpauschale und Spital-Schmerzengeld kosten wenig und zahlen bei Verletzungen, die beim Skifahren, Radfahren oder im Garten häufig vorkommen. Wer aktiv Sport treibt, nimmt sie gern mit.
Für die eigentliche Absicherung zählen sie kaum. Teuer wird ein Unfall erst, wenn etwas bleibt. Dafür brauchen Sie eine ausreichende Versicherungssumme mit Progression. Ist das Budget knapp, kommt das Geld zuerst dorthin.
Fragen und Antworten
Ja, sie fragt nicht nach der Schuld.
Schmerzengeld gibt es nach einem eigenen Sturz dagegen von niemandem,
außer Sie haben ein Zusatzpaket mit diesem Namen.
Ja, wenn Sie jemand verletzt hat.
Das Schmerzengeld kommt vom Schädiger, die Unfallversicherung zahlt aus Ihrem Vertrag.
Ein fixer Betrag bei einem unfallbedingten Bruch, meist bis zu 500 Euro, auch ohne Dauerfolge.
Sie ist ein Zusatzbaustein und nicht in jedem Tarif enthalten.
Der Skifahrer, der den Unfall verschuldet hat, in der Praxis meist seine Privathaftpflicht.
Ohne fremdes Verschulden gibt es kein Schmerzengeld.
§ 67 VersVG lässt den Anspruch nur übergehen, soweit der Versicherer einen Schaden ersetzt.
Feste Summen aus der Unfallversicherung sind kein Schadenersatz,
Ihr Schmerzengeld bleibt Ihr Anspruch.
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