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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Bestattungsvorsorge

Zahlt die Krankenkasse in Österreich noch Sterbegeld?

Kurz gesagt

Nein, die Krankenkasse zahlt für die meisten Versicherten in Österreich kein Sterbegeld. Das ASVG, das für die Österreichische Gesundheitskasse gilt, kennt keines. Die BVAEB darf öffentlich Bediensteten per Satzung einen Zuschuss von höchstens 436,04 Euro gewähren. Noch Geld gibt es aus der Unfallversicherung, wenn der Tod Folge eines Arbeitsunfalls war, 2026 mindestens 1.962,59 Euro.

Zahlt die Krankenkasse in Österreich noch Sterbegeld?

Was es kostet

Leistungen der Sozialversicherung im Todesfall 2026 und Richtwerte für die private Vorsorge.

BeispielRichtwert
Krankenkasse nach ASVG0 Euro
Zuschuss der BVAEBbis 436,04 Euro
Teilersatz Unfallversicherung 2026mindestens 1.962,59 Euro
Sterbeversicherung, Eintritt mit 55, Summe 6.000 Euroetwa 30,50 Euro im Monat
Begräbnis mit Grab, Stein und Pflegeetwa 7.000 bis 13.000 Euro

Stand Oktober 2026.

Prämien und Begräbniskosten sind Richtwerte aus öffentlich genannten Tarifbeispielen und

Preislisten;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Pensionist stirbt nach Krankheit

Der Vater war bei der ÖGK versichert und stirbt nach langer Krankheit. Das Begräbnis kostet 8.000 Euro, auf dem Konto liegen 3.000 Euro.

Sterbegeld der Krankenkasse0 Euro
Teilersatz Unfallversicherung0 Euro, kein Arbeitsunfall
Aus der Verlassenschaft3.000 Euro
Von den Angehörigen zu tragen5.000 Euro

Ohne eigene Vorsorge bleibt der größte Teil bei der Familie. Die Beträge sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Was die Krankenkasse in Österreich heute zahlt

Für Arbeitnehmer, Pensionisten und Mitversicherte bei der Österreichischen Gesundheitskasse gilt das ASVG. Unter den Leistungen der Krankenversicherung findet sich dort kein Sterbegeld und kein Bestattungskostenbeitrag. Die Krankenkasse zahlt im Todesfall also nichts für das Begräbnis.

Anders ist es bei öffentlich Bediensteten, die bei der BVAEB versichert sind: § 51 Absatz 5 B-KUVG erlaubt einen Zuschuss zu den Bestattungskosten per Satzung, je nach wirtschaftlicher Lage bis 436,04 Euro. Einen festen Anspruch darauf gibt es nicht.

Wer im Todesfall noch zahlt

Die Übersicht zeigt, welche Stellen in Österreich überhaupt Geld zum Begräbnis beitragen.

StelleVoraussetzungHöhe 2026
Österreichische Gesundheitskassekeine Leistung vorgesehen0 Euro
BVAEBSatzung, wirtschaftliche Verhältnissebis 436,04 Euro
UnfallversicherungTod durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheitein Fünfzehntel der Bemessungsgrundlage, mindestens 1.962,59 Euro
VerlassenschaftNachlass vorhandenKosten eines angemessenen Begräbnisses

Der Teilersatz aus der Unfallversicherung

War der Tod Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, gebührt nach § 214 ASVG ein Teilersatz der Bestattungskosten. Er beträgt ein Fünfzehntel der Bemessungsgrundlage, mindestens das Eineinhalbfache des Ausgleichszulagenrichtsatzes, 2026 also 1.962,59 Euro. Zuständig ist meist die AUVA.

Was das für Ihre Vorsorge heißt

Für die meisten Familien kommt im Todesfall kein Geld von einer Kasse. Das Begräbnis zahlt die Verlassenschaft nach § 549 ABGB. Ist dort wenig, müssen Angehörige vorstrecken oder selbst tragen. Wer das vermeiden will, legt Geld zurück oder schließt eine Sterbeversicherung mit namentlichem Bezugsrecht ab.

Wann Sie nichts zusätzlich brauchen

Liegen 7.000 Euro oder mehr auf einem Konto und ist klar, wie die Familie im Todesfall darauf zugreift, ist das Begräbnis bezahlt. Eine Sterbeversicherung brauchen Sie dann nicht, nur weil die Krankenkasse nichts zahlt.

Schritt für Schritt

  1. Klären, bei welcher Kasse der Verstorbene versichert war.
  2. Bei der BVAEB nach dem Satzungszuschuss fragen.
  3. Prüfen, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt.
  4. Den Notar fragen, ob das Begräbnis aus der Verlassenschaft bezahlt werden kann.
  5. Für die Zukunft eine eigene Rücklage oder Vorsorge planen.

Checkliste

  • Mit null Euro von der ÖGK rechnen
  • BVAEB-Zuschuss geprüft, wenn öffentlich bedienstet
  • Arbeitsunfall als Ursache geprüft
  • Verlassenschaft für die Begräbniskosten genutzt
  • Eigene Vorsorge vorhanden

Häufige Fehler

  • Auf ein Sterbegeld der Krankenkasse warten
  • Den BVAEB-Zuschuss nicht beantragen
  • Das Begräbnis aus eigener Tasche zahlen, obwohl ein Nachlass da ist
  • Den Teilersatz bei einem Arbeitsunfall übersehen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Gibt es in Österreich Sterbegeld vom Staat?

Ein allgemeines nicht.

Nur nach Arbeitsunfall oder Berufskrankheit zahlt die Unfallversicherung einen Teilersatz.

Zahlt die ÖGK etwas zum Begräbnis?

Nein, das ASVG sieht keine solche Leistung der Krankenversicherung vor.

Was zahlt die BVAEB?

Per Satzung einen Zuschuss zu den Bestattungskosten bis 436,04 Euro,

abhängig von der wirtschaftlichen Lage.

Wer zahlt, wenn kein Geld da ist?

Zuerst die Verlassenschaft.

Reicht sie nicht, tragen meist die Angehörigen, in Härtefällen hilft die Sozialhilfe des Landes.

Zahlt der Arbeitgeber etwas?

Manche Kollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen sehen Leistungen im Todesfall vor.

Ein allgemeiner Anspruch besteht nicht.

Quellen

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