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Zahlt die Ablebensversicherung bei Suizid?

Kurz gesagt

Nach üblichen Bedingungen ja, wenn seit Abschluss drei Jahre vergangen sind. Das Gesetz, § 169 VersVG, stellt den Versicherer bei Suizid frei, außer bei einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit; die Bedingungen begrenzen diese Freistellung meist auf drei Jahre. Wenn Sie selbst in einer Krise sind: Die Telefonseelsorge ist unter 142 rund um die Uhr erreichbar, kostenlos und vertraulich.

Zahlt die Ablebensversicherung bei Suizid?

Was es kostet

Prämien für eine Ablebensversicherung in Österreich, Nichtraucher, Stand 2026.

BeispielRichtwert
30 Jahre, 200.000 Euro gleichbleibend, 20 Jahreetwa 9 bis 19 Euro im Monat
40 Jahre, 200.000 Euro gleichbleibend, 20 Jahreetwa 15 bis 30 Euro im Monat
50 Jahre, 200.000 Euro gleichbleibend, 20 Jahreetwa 35 bis 65 Euro im Monat

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Prämienspannen.

Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis;

für Ihre Polizze zählen die Bedingungen.

Rechenbeispiel

Ablebensversicherung über 200.000 Euro

Die versicherte Person nimmt sich das Leben. Die Polizze wurde vor 30 Monaten abgeschlossen, ein Nachweis einer krankhaften Störung liegt nicht vor.

Vereinbarte Summe200.000 Euro
Seit Abschluss vergangen30 Monate, Frist nicht abgelaufen
Leistung nach üblichen Bedingungen0 Euro
Gleicher Fall nach 40 Monaten200.000 Euro

Innerhalb der Frist zahlt der Versicherer nicht, danach die volle Summe. Lässt sich eine krankhafte Störung nachweisen, zahlt er auch innerhalb der Frist.

Ein Hinweis vorab

Diese Seite erklärt die Rechtslage für Hinterbliebene und für alle, die ihre Polizze verstehen wollen. Wenn Sie gerade selbst an Suizid denken, sprechen Sie bitte heute noch mit jemandem. Die Telefonseelsorge erreichen Sie unter der Notrufnummer 142, jeden Tag rund um die Uhr, kostenlos und vertraulich. Der Sofortchat ist täglich von 16 bis 23 Uhr offen.

Haben Sie einen Menschen durch Suizid verloren, ist dieses Angebot genauso für Sie da. Die Fragen zur Ablebensversicherung können warten, bis Sie Kraft dafür haben.

Was das Versicherungsvertragsgesetz sagt

Nach § 169 VersVG ist der Versicherer bei einer Versicherung für den Todesfall von der Leistung frei, wenn die versicherte Person Selbstmord begangen hat, wie es im Gesetz heißt. Die Pflicht zur Leistung bleibt, wenn die Tat in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen wurde, der die freie Willensbestimmung ausschloss.

Anders als in Deutschland nennt das österreichische Gesetz keine feste Frist. Die Frist kommt aus den Versicherungsbedingungen: Übliche Bedingungen sagen, dass der Versicherer bei Suizid zahlt, wenn seit Abschluss des Vertrags drei Jahre vergangen sind.

Die Ausnahme bei krankhafter Störung

Auch innerhalb der drei Jahre besteht Versicherungsschutz, wenn dem Versicherer nachgewiesen wird, dass sich die versicherte Person in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit das Leben genommen hat, der die freie Willensbestimmung ausschloss. Dafür braucht es meist ärztliche Unterlagen, etwa Befunde von Fachärzten oder einer Klinik.

Hinterbliebene müssen das nicht allein klären. Ein Anwalt für Versicherungsrecht kann die Unterlagen anfordern und einschätzen, ob ein Gutachten Aussicht hat.

LageLeistung nach üblichen Bedingungen
Suizid nach mehr als drei Jahrenvolle Versicherungssumme
Suizid in den ersten drei Jahrenkein Versicherungsschutz
In den drei Jahren, krankhafte Störung nachgewiesenvolle Versicherungssumme
Vertrag erweitert, Erweiterung jünger als drei Jahrealte Summe voll, Erweiterung nicht

Neue Frist nach Änderung oder neuem Vertrag

Wird die Leistung durch eine Vertragsänderung erweitert oder der Vertrag wiederhergestellt, beginnt die Dreijahresfrist nach üblichen Bedingungen für den erweiterten Teil neu. Ein neuer Vertrag bei einem anderen Versicherer startet ganz von vorn. Kündigen Sie eine laufende Ablebensversicherung deshalb nicht vorschnell.

Was Hinterbliebene jetzt tun sollten

Der Tod der versicherten Person muss dem Versicherer unverzüglich mitgeteilt werden. Ein Anruf oder eine E-Mail mit der Polizzennummer reicht für den Anfang, Sterbeurkunde und ärztliche Bescheinigung über die Todesursache können Sie nachreichen.

Ist die Prüfung einen Monat nach der Meldung nicht abgeschlossen, können Sie nach § 11 VersVG einen Abschlag verlangen. Lehnt der Versicherer ab, lassen Sie die Begründung prüfen. Kostenlos hilft die Versicherungsbeschwerdestelle im Sozialministerium.

Wann die Frage keine Rolle mehr spielt

Läuft die Polizze seit mehr als drei Jahren und wurde in dieser Zeit nichts erweitert, ist der Suizid nach üblichen Bedingungen kein Hindernis für die Auszahlung. Lesen Sie trotzdem die Klausel in Ihrer Polizze, weil das Gesetz selbst keine Frist vorgibt.

Schritt für Schritt

  1. Wenn Sie in einer Krise sind: zuerst die Telefonseelsorge unter 142 anrufen.
  2. Den Todesfall dem Versicherer melden, sobald es geht.
  3. Abschlussdatum und spätere Änderungen in der Polizze nachsehen.
  4. Ärztliche Unterlagen sammeln, wenn die Frist noch lief.
  5. Nach einem Monat ohne Entscheidung einen Abschlag verlangen.

Checkliste

  • Abschlussdatum der Polizze geklärt
  • Klausel zum Suizid in den Bedingungen gelesen
  • Spätere Erweiterungen geprüft
  • Behandelnde Ärzte und Kliniken notiert
  • Bei Ablehnung die Versicherungsbeschwerdestelle kontaktiert

Häufige Fehler

  • Annehmen, das Gesetz gebe überall dieselbe Frist vor
  • Eine Erweiterung der Summe und ihre neue Frist übersehen
  • Eine Ablehnung ohne Prüfung der Unterlagen hinnehmen
  • Mit der Meldung warten, bis alle Papiere da sind

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Gibt es in Österreich eine gesetzliche Frist?

Nein.

§ 169 VersVG nennt keine Frist.

Die üblichen drei Jahre stehen in den Bedingungen Ihrer Polizze.

Zahlt die Ablebensversicherung bei Suizid nach drei Jahren?

Nach üblichen Bedingungen ja, wie bei jeder anderen Todesursache,

wenn die Angaben im Antrag stimmten und die Prämien bezahlt sind.

Was bedeutet krankhafte Störung der Geistestätigkeit?

Ein Zustand, in dem die Person nicht mehr frei entscheiden konnte.

Ob er vorlag, klären meist ärztliche Unterlagen und Gutachten.

Wo finden Hinterbliebene Unterstützung?

Die Telefonseelsorge ist unter 142 rund um die Uhr erreichbar, kostenlos und vertraulich,

auch für Menschen in Trauer.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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