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Wie melde ich einen Todesfall bei der Lebensversicherung in Österreich?

Kurz gesagt

Wie Sie einen Todesfall bei der Lebensversicherung in Österreich melden: unverzüglich, so verlangt es § 33 VersVG; ein Anruf oder eine E-Mail mit Polizzennummer reicht für den Anfang. Danach reichen Sie Originalpolizze, amtliche Sterbeurkunde und eine Bescheinigung über die Todesursache ein. Eine Sterbeurkunde kostet in mehreren Städten 9,30 Euro. Eine Einantwortung brauchen Sie nur ohne Bezugsberechtigten.

Wie melde ich einen Todesfall bei der Lebensversicherung in Österreich?

Was es kostet

Kosten rund um die Meldung in Österreich, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Sterbeurkunde beim Standesamt9,30 Euro je Ausfertigung in mehreren Städten
Registerauszug Tod11 Euro Gebühr plus 2,10 Euro Verwaltungsabgabe
Gerichtsgebühr im Verlassenschaftsverfahren5 Promille des reinen Nachlasses, mindestens 100 Euro
Sofortauszahlung nach Sterbeurkunde in einem Tarif10 Prozent der Summe, höchstens 10.000 Euro

Stand Oktober 2026.

Urkundengebühren von Gemeinden und oesterreich.gv.at,

die Sofortauszahlung aus einem veröffentlichten Bedingungswerk; sie gibt es nur in Tarifen,

die sie vorsehen.

Rechenbeispiel

Erste Meldung per E-Mail

So kann die erste Nachricht aussehen, bevor alle Unterlagen beisammen sind.

BetreffTodesfall, Polizzennummer 7654321
TextHiermit melde ich den Tod von Franz Muster, geboren am 8. Juni 1958, verstorben am 11. Oktober 2026.
Angaben zu IhnenIch bin die Tochter und als Bezugsberechtigte eingetragen, Telefon und Anschrift
BitteBitte senden Sie mir das Formular für die Leistungsanforderung.

Damit ist der Todesfall angezeigt. Polizze, Sterbeurkunde und Bescheinigung zur Todesursache folgen, sobald sie vorliegen.

Wer den Todesfall meldet

Nach § 33 Absatz 1 VersVG muss der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall unverzüglich anzeigen, sobald er davon weiß. Ist die verstorbene Person selbst Versicherungsnehmer, übernehmen das in der Praxis die Angehörigen oder die bezugsberechtigte Person. Hat der Versicherer auf andere Weise rechtzeitig vom Tod erfahren, kann er sich nicht auf eine versäumte Meldung berufen.

Die erste Meldung

Ein Anruf, eine E-Mail oder das Formular für die Leistungsanforderung genügt. Nennen Sie Name und Geburtsdatum der verstorbenen Person, das Sterbedatum, die Polizzennummer, Ihren Namen, Ihre Beziehung zur verstorbenen Person und Ihre Erreichbarkeit.

Warten Sie nicht, bis alle Papiere vorliegen. Der Versicherer schickt danach eine Liste oder ein Formular. Halten Sie Datum und Art Ihrer Meldung fest.

UnterlageWoher
OriginalpolizzeUnterlagen der verstorbenen Person
Amtliche Sterbeurkunde mit Alter und GeburtsortStandesamt, in mehreren Städten 9,30 Euro
Bescheinigung über die Todesursache mit Beginn und Verlauf der KrankheitArzt, Klinik oder Behörde
Nachweis des ErbrechtsVerlassenschaftsverfahren, nur wenn ein Erbe die Leistung verlangt
Lichtbildausweis und Bankverbindungvon der berechtigten Person

Bezugsrecht oder Verlassenschaft

Ist eine Person als bezugsberechtigt eingetragen, holt sie die Leistung mit den Unterlagen direkt beim Versicherer ab, ohne auf die Verlassenschaft zu warten. Fehlt ein Bezugsrecht, fällt die Summe in die Verlassenschaft. Dann richtet sich die Auszahlung nach dem Verfahren beim Notar als Gerichtskommissär, und es fällt eine Gerichtsgebühr von 5 Promille des reinen Nachlasses an, mindestens 100 Euro.

Fristen, die zählen

Nach üblichen Bedingungen verjähren Ansprüche aus der Polizze in drei Jahren. Steht der Anspruch einem Dritten zu, beginnt die Frist erst, wenn er von seinem Recht erfährt; wusste er nichts davon, verjährt der Anspruch erst nach zehn Jahren. Melden Sie trotzdem früh, damit der Versicherer prüfen kann.

Manche Tarife zahlen nach Vorlage der Sterbeurkunde und der Originalpolizze sofort 10 Prozent der Summe, höchstens 10.000 Euro, wenn der Vertrag mindestens drei Jahre bestand.

Wann Sie sich keine Sorgen machen müssen

Eine Ausschlussfrist von wenigen Tagen gibt es bei der Lebensversicherung nicht. Wer einige Wochen nach dem Begräbnis meldet, verliert den Anspruch nicht. Eile ist nur bei einem Unfalltod mit Unfallversicherung geboten.

Schritt für Schritt

  1. Polizzennummer und Versicherer heraussuchen.
  2. Den Versicherer anrufen oder anschreiben.
  3. Sterbeurkunden beim Standesamt bestellen.
  4. Bescheinigung über die Todesursache anfordern.
  5. Originalpolizze suchen, bei Verlust nachfragen.

Checkliste

  • Meldung mit Datum festgehalten
  • Mehrere Sterbeurkunden bestellt
  • Todesursache bescheinigt
  • Bankverbindung der berechtigten Person angegeben

Häufige Fehler

  • Mit der Meldung warten, bis alles vollständig ist
  • Die Originalpolizze ohne Kopie verschicken
  • Annehmen, ohne Einantwortung gehe nichts, obwohl ein Bezugsberechtigter eingetragen ist

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie schnell muss ich melden?

Unverzüglich nach § 33 VersVG.

Eine feste Frist in Tagen nennt das Gesetz nicht.

Brauche ich eine Einantwortung?

Nur wenn kein Bezugsberechtigter eingetragen ist und die Summe in die Verlassenschaft fällt.

Kann ich telefonisch melden?

Ja.

Halten Sie Datum und Gesprächspartner fest oder bestätigen Sie per E-Mail.

Was, wenn ich die Polizzennummer nicht kenne?

Melden Sie mit Name, Geburtsdatum und Anschrift der verstorbenen Person,

damit der Versicherer den Vertrag findet.

Quellen

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