Alles zur Versicherung: Ablebensversicherung
Wie hoch soll die Ablebensversicherung sein?
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Kurz gesagt
Wie Sie einen Todesfall bei der Lebensversicherung in Österreich melden: unverzüglich, so verlangt es § 33 VersVG; ein Anruf oder eine E-Mail mit Polizzennummer reicht für den Anfang. Danach reichen Sie Originalpolizze, amtliche Sterbeurkunde und eine Bescheinigung über die Todesursache ein. Eine Sterbeurkunde kostet in mehreren Städten 9,30 Euro. Eine Einantwortung brauchen Sie nur ohne Bezugsberechtigten.
Kosten rund um die Meldung in Österreich, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Sterbeurkunde beim Standesamt | 9,30 Euro je Ausfertigung in mehreren Städten |
| Registerauszug Tod | 11 Euro Gebühr plus 2,10 Euro Verwaltungsabgabe |
| Gerichtsgebühr im Verlassenschaftsverfahren | 5 Promille des reinen Nachlasses, mindestens 100 Euro |
| Sofortauszahlung nach Sterbeurkunde in einem Tarif | 10 Prozent der Summe, höchstens 10.000 Euro |
Stand Oktober 2026.
Urkundengebühren von Gemeinden und oesterreich.gv.at,
die Sofortauszahlung aus einem veröffentlichten Bedingungswerk; sie gibt es nur in Tarifen,
die sie vorsehen.
Rechenbeispiel
So kann die erste Nachricht aussehen, bevor alle Unterlagen beisammen sind.
| Betreff | Todesfall, Polizzennummer 7654321 |
| Text | Hiermit melde ich den Tod von Franz Muster, geboren am 8. Juni 1958, verstorben am 11. Oktober 2026. |
| Angaben zu Ihnen | Ich bin die Tochter und als Bezugsberechtigte eingetragen, Telefon und Anschrift |
| Bitte | Bitte senden Sie mir das Formular für die Leistungsanforderung. |
Damit ist der Todesfall angezeigt. Polizze, Sterbeurkunde und Bescheinigung zur Todesursache folgen, sobald sie vorliegen.
Nach § 33 Absatz 1 VersVG muss der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall unverzüglich anzeigen, sobald er davon weiß. Ist die verstorbene Person selbst Versicherungsnehmer, übernehmen das in der Praxis die Angehörigen oder die bezugsberechtigte Person. Hat der Versicherer auf andere Weise rechtzeitig vom Tod erfahren, kann er sich nicht auf eine versäumte Meldung berufen.
Ein Anruf, eine E-Mail oder das Formular für die Leistungsanforderung genügt. Nennen Sie Name und Geburtsdatum der verstorbenen Person, das Sterbedatum, die Polizzennummer, Ihren Namen, Ihre Beziehung zur verstorbenen Person und Ihre Erreichbarkeit.
Warten Sie nicht, bis alle Papiere vorliegen. Der Versicherer schickt danach eine Liste oder ein Formular. Halten Sie Datum und Art Ihrer Meldung fest.
| Unterlage | Woher |
|---|---|
| Originalpolizze | Unterlagen der verstorbenen Person |
| Amtliche Sterbeurkunde mit Alter und Geburtsort | Standesamt, in mehreren Städten 9,30 Euro |
| Bescheinigung über die Todesursache mit Beginn und Verlauf der Krankheit | Arzt, Klinik oder Behörde |
| Nachweis des Erbrechts | Verlassenschaftsverfahren, nur wenn ein Erbe die Leistung verlangt |
| Lichtbildausweis und Bankverbindung | von der berechtigten Person |
Ist eine Person als bezugsberechtigt eingetragen, holt sie die Leistung mit den Unterlagen direkt beim Versicherer ab, ohne auf die Verlassenschaft zu warten. Fehlt ein Bezugsrecht, fällt die Summe in die Verlassenschaft. Dann richtet sich die Auszahlung nach dem Verfahren beim Notar als Gerichtskommissär, und es fällt eine Gerichtsgebühr von 5 Promille des reinen Nachlasses an, mindestens 100 Euro.
Nach üblichen Bedingungen verjähren Ansprüche aus der Polizze in drei Jahren. Steht der Anspruch einem Dritten zu, beginnt die Frist erst, wenn er von seinem Recht erfährt; wusste er nichts davon, verjährt der Anspruch erst nach zehn Jahren. Melden Sie trotzdem früh, damit der Versicherer prüfen kann.
Manche Tarife zahlen nach Vorlage der Sterbeurkunde und der Originalpolizze sofort 10 Prozent der Summe, höchstens 10.000 Euro, wenn der Vertrag mindestens drei Jahre bestand.
Eine Ausschlussfrist von wenigen Tagen gibt es bei der Lebensversicherung nicht. Wer einige Wochen nach dem Begräbnis meldet, verliert den Anspruch nicht. Eile ist nur bei einem Unfalltod mit Unfallversicherung geboten.
Fragen und Antworten
Unverzüglich nach § 33 VersVG.
Eine feste Frist in Tagen nennt das Gesetz nicht.
Nur wenn kein Bezugsberechtigter eingetragen ist und die Summe in die Verlassenschaft fällt.
Ja.
Halten Sie Datum und Gesprächspartner fest oder bestätigen Sie per E-Mail.
Melden Sie mit Name, Geburtsdatum und Anschrift der verstorbenen Person,
damit der Versicherer den Vertrag findet.
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