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Wie lange dauert in Österreich die Auszahlung der Ablebensversicherung?

Kurz gesagt

Wie lange die Auszahlung der Ablebensversicherung dauert, hängt in Österreich vor allem an den Unterlagen. Sind Polizze, Sterbeurkunde und Angaben zur Todesursache vollständig, zahlt der Versicherer oft nach rund zwei Wochen. Mit Bezugsberechtigtem braucht es kein Verlassenschaftsverfahren. Ist die Prüfung nach einem Monat nicht fertig, können Sie nach § 11 VersVG einen Abschlag verlangen.

Wie lange dauert in Österreich die Auszahlung der Ablebensversicherung?

Was es kostet

Was auf dem Weg zur Auszahlung an Zeit und Kosten anfällt, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Bearbeitung bei vollständigen Unterlagenoft rund 14 Tage
Sterbeurkunde beim Standesamt9,30 Euro je Ausfertigung in mehreren Städten
Registerauszug Tod11 Euro Gebühr plus 2,10 Euro Verwaltungsabgabe
Gerichtsgebühr im Verlassenschaftsverfahren5 Promille des reinen Nachlasses, mindestens 95 Euro
Abschlagszahlung frühestens1 Monat nach der Meldung des Todesfalls

Stand Oktober 2026.

Die Bearbeitungsdauer von rund zwei Wochen stammt aus einem Verbraucherratgeber,

eine amtliche Statistik dazu gibt es nicht.

Die Urkundengebühren stammen von Gemeinden und oesterreich.gv.at,

die Gerichtsgebühr von oesterreich.gv.at, die Verfahrensdauer aus Ratgebern.

Die Dauer bei Gesundheitsprüfung und Tod im Ausland ist Richtwert aus der Angebotspraxis.

Für Ihren Vertrag zählen die Bedingungen.

Rechenbeispiel

Gleicher Vertrag, zwei Wege zur Auszahlung

Ein 46-Jähriger aus Graz stirbt an einem Herzinfarkt. Seine Ablebensversicherung über 250.000 Euro läuft seit acht Jahren. Gerechnet wird einmal mit seiner Frau als Bezugsberechtigter und einmal ohne Bezugsrecht, sodass die Summe in die Verlassenschaft fällt.

Meldung beim VersichererTag 2 nach dem Tod, telefonisch mit Polizzennummer
Sterbeurkunden vom Standesamtnach wenigen Tagen, etwa 9 bis 13 Euro je Stück
Unterlagen vollständig eingereichtetwa Tag 10
Mit Bezugsrecht: Auszahlung an die Ehefrauetwa zwei Wochen später, rund Tag 24
Ohne Bezugsrecht: Gerichtsgebühr auf 250.000 Euro1.250 Euro, dazu das Honorar des Notars
Ohne Bezugsrecht: Auszahlungnach dem Verlassenschaftsverfahren, oft Monate später

Mit eingetragenem Bezugsrecht ist das Geld nach gut drei Wochen da. Ohne Bezugsrecht kostet derselbe Fall mindestens 1.250 Euro Gerichtsgebühr und deutlich mehr Zeit. Ein Eintrag in der Polizze erspart beides.

Wann das Geld fällig ist

Nach § 11 VersVG wird die Leistung fällig, sobald der Versicherer die nötigen Erhebungen zum Todesfall und zur Höhe abgeschlossen hat. Eine feste Frist in Tagen nennt das Gesetz nicht. Bei klarer Lage zahlen Versicherer in der Praxis meist rund zwei Wochen, nachdem alle Unterlagen da sind.

Zieht sich die Prüfung, gibt Ihnen das Gesetz zwei Hebel. Ist sie einen Monat nach der Meldung nicht abgeschlossen, können Sie eine Abschlagszahlung in der Höhe verlangen, die der Versicherer nach Lage der Dinge mindestens zahlen muss. Und sind zwei Monate nach Ihrer Aufforderung vergangen, können Sie eine schriftliche Begründung verlangen; kommt sie nicht binnen eines Monats, wird die Leistung trotzdem fällig. Klauseln, die Verzugszinsen ausschließen, sind unwirksam.

SituationTypische Dauer bis zur Zahlung
Unterlagen vollständig, Bezugsberechtigter genannt, natürlicher Tod nach vielen Vertragsjahrenetwa zwei Wochen
Kein Bezugsberechtigter, Summe fällt in die Verlassenschaftoft erst nach dem Verfahren, einige Monate bis über ein Jahr
Tod in den ersten drei Vertragsjahren, Versicherer prüft Gesundheitsangabenoft mehrere Wochen bis Monate
Unklarer Unfall, Gewalttat oder möglicher Suizidbis die Ermittlungen abgeschlossen sind
Tod im Auslandlänger, weil Urkunden beschafft und oft übersetzt werden müssen

Diese Unterlagen verlangt der Versicherer

Melden Sie den Todesfall so bald wie möglich, ein Anruf mit Polizzennummer reicht für den Anfang. Der Versicherer schickt dann ein Formular für die Leistungsanforderung.

Üblich sind die Originalpolizze, eine Sterbeurkunde, ein ärztlicher Bericht oder Obduktionsbericht zur Todesursache, ein Lichtbildausweis und die Bankverbindung der bezugsberechtigten Person, bei Minderjährigen auch die Daten der gesetzlichen Vertreter. Manche Formulare fragen nach dem Notar, der die Verlassenschaft abwickelt. Ist die Polizze nicht auffindbar, fragen Sie nach einer Verlusterklärung; das kostet Zeit, verhindert die Auszahlung aber in der Regel nicht.

Bezugsrecht: der größte Zeitgewinn

Ist eine Person als bezugsberechtigt eingetragen, erwirbt sie den Anspruch direkt aus dem Vertrag. Das Geld gehört nicht zur Verlassenschaft, der Versicherer zahlt an sie, sobald die Unterlagen vollständig sind. Daran ändert sich auch nichts, wenn das Erbe ausgeschlagen wird.

Fehlt ein Bezugsrecht, fällt die Summe in die Verlassenschaft. Das Verfahren führt ein Notar als Gerichtskommissär, er lädt meist zwei bis drei Wochen nach dem Tod zur Todesfallaufnahme. Einfache Verfahren dauern einige Monate, strittige oder solche mit Auslandsbezug länger als ein Jahr. Dazu kommen die Gerichtsgebühr von 5 Promille des reinen Nachlasses, mindestens 95 Euro, und das Honorar des Notars.

Warum es manchmal Monate dauert

Stirbt die versicherte Person kurz nach Abschluss, prüft der Versicherer, ob die Gesundheitsfragen richtig beantwortet waren, und holt mit Einwilligung Befunde ein. Nach üblichen Bedingungen kann er wegen falscher Angaben innerhalb von drei Jahren zurücktreten, bei Arglist länger. Das ist erlaubt und kein Zeichen, dass er nicht zahlen will, kostet aber Zeit.

Bei Selbstmord in den ersten drei Jahren besteht nach § 169 VersVG keine Leistungspflicht, außer bei krankhafter Störung der Geistestätigkeit. Bei ungeklärtem Tod wartet der Versicherer deshalb oft die Ermittlungen ab. Den Abschlag können Sie trotzdem verlangen.

Wann Sie sich keine Sorgen machen müssen

Läuft der Vertrag seit Jahren, ist ein Bezugsberechtigter genannt und die Todesursache klar, ist die Auszahlung meist reine Formsache. Einen Anwalt brauchen Sie dafür nicht.

Hilfe lohnt sich erst, wenn nach zwei bis drei Monaten weder Geld noch eine Begründung kommt oder der Versicherer ablehnt. Dann können Sie sich kostenlos an die Versicherungsbeschwerdestelle im Sozialministerium wenden oder einen Anwalt für Versicherungsrecht beauftragen.

Schritt für Schritt

  1. Den Versicherer so bald wie möglich informieren, Polizzennummer bereithalten.
  2. Mehrere Sterbeurkunden beim Standesamt bestellen.
  3. Ärztlichen Bericht oder Obduktionsbericht zur Todesursache besorgen.
  4. Originalpolizze suchen, notfalls eine Verlusterklärung anfragen.
  5. Prüfen, ob ein Bezugsberechtigter genannt ist, sonst den Notar der Verlassenschaft nennen.
  6. Nach einem Monat ohne Zahlung schriftlich nachfragen und einen Abschlag verlangen.

Checkliste

  • Todesfall gemeldet, Datum notiert
  • Sterbeurkunde in mehreren Ausfertigungen
  • Angaben zur Todesursache vorhanden
  • Originalpolizze oder Verlusterklärung
  • Ausweis und Bankverbindung der empfangenden Person
  • Name und Adresse des Notars, falls kein Bezugsrecht besteht

Häufige Fehler

  • Mit der Meldung warten, bis alle Papiere beisammen sind
  • Nur eine Sterbeurkunde bestellen, obwohl Bank, Pensionsversicherung und Versicherer je eine wollen
  • Kein Bezugsrecht eintragen und die Summe in die Verlassenschaft fallen lassen
  • Nach Monaten ohne Nachricht keinen Abschlag verlangen
  • Angehörigen nicht sagen, wo die Polizze liegt

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich den Todesfall innerhalb einer Frist melden?

Die Bedingungen verlangen meist eine Meldung ohne Verzug.

Melden Sie früh, auch wenn noch Unterlagen fehlen.

Kann ich die Auszahlung beschleunigen?

Ja, mit vollständigen Unterlagen auf einmal, rascher Meldung und eingetragenem Bezugsrecht.

Fehlende Papiere sind der häufigste Grund für Verzögerungen.

Brauche ich eine Einantwortung, um das Geld zu bekommen?

Nicht, wenn ein Bezugsberechtigter genannt ist.

Fällt die Summe in die Verlassenschaft, richtet sich die Auszahlung nach dem Verfahren beim Notar.

Was ist, wenn ich die Polizze nicht finde?

Fragen Sie beim Versicherer nach.

Meist reicht eine Verlusterklärung, die Auszahlung verzögert sich etwas, entfällt aber nicht.

Muss ich auf die Auszahlung Steuer zahlen?

Erbschaftssteuer gibt es in Österreich derzeit nicht,

und Einkommensteuer fällt auf die Todesfallsumme nicht an.

Bei Wohnsitz im Ausland kann dort Steuer anfallen.

Was tun, wenn der Versicherer monatelang prüft?

Schriftlich nach dem Stand fragen, einen Abschlag verlangen und eine Begründung fordern.

Bei Ablehnung hilft die Versicherungsbeschwerdestelle oder ein Anwalt.

Quellen

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Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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