Alles zur Versicherung: Ablebensversicherung
Wie hoch soll die Ablebensversicherung sein?
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Kurz gesagt
Wie lange die Auszahlung der Ablebensversicherung dauert, hängt in Österreich vor allem an den Unterlagen. Sind Polizze, Sterbeurkunde und Angaben zur Todesursache vollständig, zahlt der Versicherer oft nach rund zwei Wochen. Mit Bezugsberechtigtem braucht es kein Verlassenschaftsverfahren. Ist die Prüfung nach einem Monat nicht fertig, können Sie nach § 11 VersVG einen Abschlag verlangen.
Was auf dem Weg zur Auszahlung an Zeit und Kosten anfällt, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Bearbeitung bei vollständigen Unterlagen | oft rund 14 Tage |
| Sterbeurkunde beim Standesamt | 9,30 Euro je Ausfertigung in mehreren Städten |
| Registerauszug Tod | 11 Euro Gebühr plus 2,10 Euro Verwaltungsabgabe |
| Gerichtsgebühr im Verlassenschaftsverfahren | 5 Promille des reinen Nachlasses, mindestens 95 Euro |
| Abschlagszahlung frühestens | 1 Monat nach der Meldung des Todesfalls |
Stand Oktober 2026.
Die Bearbeitungsdauer von rund zwei Wochen stammt aus einem Verbraucherratgeber,
eine amtliche Statistik dazu gibt es nicht.
Die Urkundengebühren stammen von Gemeinden und oesterreich.gv.at,
die Gerichtsgebühr von oesterreich.gv.at, die Verfahrensdauer aus Ratgebern.
Die Dauer bei Gesundheitsprüfung und Tod im Ausland ist Richtwert aus der Angebotspraxis.
Für Ihren Vertrag zählen die Bedingungen.
Rechenbeispiel
Ein 46-Jähriger aus Graz stirbt an einem Herzinfarkt. Seine Ablebensversicherung über 250.000 Euro läuft seit acht Jahren. Gerechnet wird einmal mit seiner Frau als Bezugsberechtigter und einmal ohne Bezugsrecht, sodass die Summe in die Verlassenschaft fällt.
| Meldung beim Versicherer | Tag 2 nach dem Tod, telefonisch mit Polizzennummer |
| Sterbeurkunden vom Standesamt | nach wenigen Tagen, etwa 9 bis 13 Euro je Stück |
| Unterlagen vollständig eingereicht | etwa Tag 10 |
| Mit Bezugsrecht: Auszahlung an die Ehefrau | etwa zwei Wochen später, rund Tag 24 |
| Ohne Bezugsrecht: Gerichtsgebühr auf 250.000 Euro | 1.250 Euro, dazu das Honorar des Notars |
| Ohne Bezugsrecht: Auszahlung | nach dem Verlassenschaftsverfahren, oft Monate später |
Mit eingetragenem Bezugsrecht ist das Geld nach gut drei Wochen da. Ohne Bezugsrecht kostet derselbe Fall mindestens 1.250 Euro Gerichtsgebühr und deutlich mehr Zeit. Ein Eintrag in der Polizze erspart beides.
Nach § 11 VersVG wird die Leistung fällig, sobald der Versicherer die nötigen Erhebungen zum Todesfall und zur Höhe abgeschlossen hat. Eine feste Frist in Tagen nennt das Gesetz nicht. Bei klarer Lage zahlen Versicherer in der Praxis meist rund zwei Wochen, nachdem alle Unterlagen da sind.
Zieht sich die Prüfung, gibt Ihnen das Gesetz zwei Hebel. Ist sie einen Monat nach der Meldung nicht abgeschlossen, können Sie eine Abschlagszahlung in der Höhe verlangen, die der Versicherer nach Lage der Dinge mindestens zahlen muss. Und sind zwei Monate nach Ihrer Aufforderung vergangen, können Sie eine schriftliche Begründung verlangen; kommt sie nicht binnen eines Monats, wird die Leistung trotzdem fällig. Klauseln, die Verzugszinsen ausschließen, sind unwirksam.
| Situation | Typische Dauer bis zur Zahlung |
|---|---|
| Unterlagen vollständig, Bezugsberechtigter genannt, natürlicher Tod nach vielen Vertragsjahren | etwa zwei Wochen |
| Kein Bezugsberechtigter, Summe fällt in die Verlassenschaft | oft erst nach dem Verfahren, einige Monate bis über ein Jahr |
| Tod in den ersten drei Vertragsjahren, Versicherer prüft Gesundheitsangaben | oft mehrere Wochen bis Monate |
| Unklarer Unfall, Gewalttat oder möglicher Suizid | bis die Ermittlungen abgeschlossen sind |
| Tod im Ausland | länger, weil Urkunden beschafft und oft übersetzt werden müssen |
Melden Sie den Todesfall so bald wie möglich, ein Anruf mit Polizzennummer reicht für den Anfang. Der Versicherer schickt dann ein Formular für die Leistungsanforderung.
Üblich sind die Originalpolizze, eine Sterbeurkunde, ein ärztlicher Bericht oder Obduktionsbericht zur Todesursache, ein Lichtbildausweis und die Bankverbindung der bezugsberechtigten Person, bei Minderjährigen auch die Daten der gesetzlichen Vertreter. Manche Formulare fragen nach dem Notar, der die Verlassenschaft abwickelt. Ist die Polizze nicht auffindbar, fragen Sie nach einer Verlusterklärung; das kostet Zeit, verhindert die Auszahlung aber in der Regel nicht.
Ist eine Person als bezugsberechtigt eingetragen, erwirbt sie den Anspruch direkt aus dem Vertrag. Das Geld gehört nicht zur Verlassenschaft, der Versicherer zahlt an sie, sobald die Unterlagen vollständig sind. Daran ändert sich auch nichts, wenn das Erbe ausgeschlagen wird.
Fehlt ein Bezugsrecht, fällt die Summe in die Verlassenschaft. Das Verfahren führt ein Notar als Gerichtskommissär, er lädt meist zwei bis drei Wochen nach dem Tod zur Todesfallaufnahme. Einfache Verfahren dauern einige Monate, strittige oder solche mit Auslandsbezug länger als ein Jahr. Dazu kommen die Gerichtsgebühr von 5 Promille des reinen Nachlasses, mindestens 95 Euro, und das Honorar des Notars.
Stirbt die versicherte Person kurz nach Abschluss, prüft der Versicherer, ob die Gesundheitsfragen richtig beantwortet waren, und holt mit Einwilligung Befunde ein. Nach üblichen Bedingungen kann er wegen falscher Angaben innerhalb von drei Jahren zurücktreten, bei Arglist länger. Das ist erlaubt und kein Zeichen, dass er nicht zahlen will, kostet aber Zeit.
Bei Selbstmord in den ersten drei Jahren besteht nach § 169 VersVG keine Leistungspflicht, außer bei krankhafter Störung der Geistestätigkeit. Bei ungeklärtem Tod wartet der Versicherer deshalb oft die Ermittlungen ab. Den Abschlag können Sie trotzdem verlangen.
Läuft der Vertrag seit Jahren, ist ein Bezugsberechtigter genannt und die Todesursache klar, ist die Auszahlung meist reine Formsache. Einen Anwalt brauchen Sie dafür nicht.
Hilfe lohnt sich erst, wenn nach zwei bis drei Monaten weder Geld noch eine Begründung kommt oder der Versicherer ablehnt. Dann können Sie sich kostenlos an die Versicherungsbeschwerdestelle im Sozialministerium wenden oder einen Anwalt für Versicherungsrecht beauftragen.
Fragen und Antworten
Die Bedingungen verlangen meist eine Meldung ohne Verzug.
Melden Sie früh, auch wenn noch Unterlagen fehlen.
Ja, mit vollständigen Unterlagen auf einmal, rascher Meldung und eingetragenem Bezugsrecht.
Fehlende Papiere sind der häufigste Grund für Verzögerungen.
Nicht, wenn ein Bezugsberechtigter genannt ist.
Fällt die Summe in die Verlassenschaft, richtet sich die Auszahlung nach dem Verfahren beim Notar.
Fragen Sie beim Versicherer nach.
Meist reicht eine Verlusterklärung, die Auszahlung verzögert sich etwas, entfällt aber nicht.
Erbschaftssteuer gibt es in Österreich derzeit nicht,
und Einkommensteuer fällt auf die Todesfallsumme nicht an.
Bei Wohnsitz im Ausland kann dort Steuer anfallen.
Schriftlich nach dem Stand fragen, einen Abschlag verlangen und eine Begründung fordern.
Bei Ablehnung hilft die Versicherungsbeschwerdestelle oder ein Anwalt.
NAMMERT Versicherungsmakler
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