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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Ablebensversicherung

Was passiert, wenn beide Versicherten einer Partner-Ablebensversicherung sterben?

Kurz gesagt

Was passiert, wenn beide Versicherten sterben? Bei einer Partner-Ablebensversicherung zahlt der Versicherer die Summe nur einmal, auch bei gleichzeitigem Tod beider Versicherten. Hat der benannte Partner das Recht nicht mehr erworben, steht es nach § 168 VersVG dem Versicherungsnehmer zu und fällt damit in die Verlassenschaft. Zwei getrennte Polizzen zahlen dagegen zweimal.

Was passiert, wenn beide Versicherten einer Partner-Ablebensversicherung sterben?

Was es kostet

Öffentlich genannte Prämien für Österreich, gesunde Nichtraucher.

BeispielRichtwert
30 Jahre, 200.000 Euro, 20 Jahre, je Personetwa 9 bis 19 Euro im Monat
Paar, beide 30, zwei Einzelpolizzen mit je 200.000 Euroetwa 18 bis 38 Euro im Monat zusammen
Polizze auf verbundene Leben statt zwei Einzelverträgeetwa 10 bis 20 Prozent weniger Prämie
Gerichtsgebühr, wenn die Summe in die Verlassenschaft fällt5 Promille des reinen Nachlasses, mindestens 100 Euro

Richtwerte, Stand Oktober 2026.

Die Ersparnis der Partnerpolizze ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis;

die Gerichtsgebühr stammt von oesterreich.gv.at.

Rechenbeispiel

Paar mit zwei Kindern, gemeinsamer Unfall

Beide Partner sterben beim selben Unfall.

Partner-Ablebensversicherung über 200.000 Euroeinmal 200.000 Euro
Zwei Einzelpolizzen mit je 200.000 Eurozweimal 200.000 Euro
Kinder nur über die VerlassenschaftVerfahren beim Notar, Gerichtsgebühr
Kinder als weitere Bezugsberechtigtedirekte Auszahlung an die Kinder

Mit zwei Einzelpolizzen und den Kindern als weiteren Bezugsberechtigten bekommen die Kinder 400.000 Euro direkt, sonst 200.000 Euro über die Verlassenschaft.

Die Partner-Ablebensversicherung zahlt einmal

In einer Partner-Ablebensversicherung sind zwei Personen in einem Vertrag versichert. Der Versicherer zahlt die Summe beim Tod einer der beiden innerhalb der Laufzeit. Veröffentlichte Bedingungen sagen ausdrücklich: Auch bei gleichzeitigem Tod beider versicherten Personen wird die Versicherungssumme nur einmal gezahlt.

Stirbt zuerst ein Partner, endet der Vertrag mit der Auszahlung. Der überlebende Partner hat dann keinen Schutz mehr und braucht eine neue Polizze.

VertragsformBeide sterben gleichzeitigNacheinander
Partner-Ablebensversicherungeine Summeeine Summe beim ersten Tod
Zwei getrennte Polizzenzwei Summenzwei Summen

Wer das Geld bekommt

Ein Bezugsberechtigter erwirbt das Recht auf die Leistung, wenn nichts anderes bestimmt ist, erst mit dem Versicherungsfall, § 166 Absatz 2 VersVG. Hat er den Versicherten nicht überlebt, kann er es nicht mehr erwerben. Dann steht das Recht nach § 168 VersVG dem Versicherungsnehmer zu.

Ist auch der Versicherungsnehmer gestorben, fällt die Summe in seine Verlassenschaft und wird im Verlassenschaftsverfahren an die Erben verteilt, häufig die Kinder. Das dauert, kostet eine Gerichtsgebühr von 5 Promille des reinen Nachlasses, mindestens 100 Euro, und das Geld haftet für Schulden.

Kinder direkt absichern

Benennen Sie die Kinder als weitere Bezugsberechtigte, nachrangig nach dem Partner. Dann geht die Summe direkt an sie, ohne Verlassenschaft. Sind mehrere Kinder ohne Anteile benannt, sind sie nach § 167 VersVG zu gleichen Teilen berechtigt, und der Anteil eines Kindes, das ihn nicht erwirbt, wächst den anderen zu.

Zwei getrennte Polizzen

Mit zwei getrennten Polizzen zahlen bei gleichzeitigem Tod beide Verträge. Für Familien mit Kindern ist das meist der bessere Schutz, auch wenn zwei Einzelpolizzen etwas mehr kosten als eine Partner-Ablebensversicherung.

Wann es keine große Rolle spielt

Ohne Kinder und ohne andere Angehörige, die von der Summe leben müssten, ist der gleichzeitige Tod beider finanziell kaum ein Thema. Für einen gemeinsamen Kredit reicht dann eine Partner-Ablebensversicherung, weil die Bank ihr Geld so oder so bekommt.

Schritt für Schritt

  1. In der Polizze nachsehen, ob es eine Partner-Ablebensversicherung ist.
  2. Bezugsrecht prüfen.
  3. Kinder als weitere Bezugsberechtigte benennen.
  4. Änderung schriftlich an den Versicherer schicken und bestätigen lassen.

Checkliste

  • Vertragsform bekannt
  • Bezugsrecht aktuell
  • Kinder nachrangig eingetragen
  • Obsorge für minderjährige Kinder bedacht

Häufige Fehler

  • Annehmen, die Partnerpolizze zahle zweimal
  • Nur den Partner als Bezugsberechtigten benennen
  • Bezugsrecht nach Trennung nicht ändern

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Partner-Ablebensversicherung zweimal, wenn beide sterben?

Nein.

Veröffentlichte Bedingungen sehen ausdrücklich nur eine Zahlung vor, auch bei gleichzeitigem Tod.

Wer bekommt das Geld, wenn auch der Partner tot ist?

Nach § 168 VersVG der Versicherungsnehmer, bei dessen Tod seine Verlassenschaft.

Können mehrere Kinder benannt werden?

Ja.

Ohne bestimmte Anteile sind sie zu gleichen Teilen berechtigt.

Lohnt sich die Partnerpolizze trotzdem?

Für einen gemeinsamen Kredit ohne Kinder oft ja.

Mit Kindern sind zwei Einzelpolizzen meist der bessere Schutz.

Quellen

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