Alles zur Versicherung: Betriebliche Vorsorge
Muss ich als Arbeitgeber in Österreich eine Betriebspension anbieten?
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Kurz gesagt
Wie funktioniert die Zusatzpension im öffentlichen Dienst in Österreich? Der Bund muss Vertragsbediensteten und nach 1954 geborenen Beamten eine Pensionskassenzusage geben. Der Dienstgeber zahlt in die Bundespensionskasse ein, Sie können eigene Beiträge dazulegen, bis 1.000 Euro im Jahr mit 4,25 Prozent Prämie. Ausgezahlt werden Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenpension.
Rechengrößen zur Zusatzpension im öffentlichen Dienst, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Prämie auf Eigenbeiträge | 4,25 Prozent auf bis zu 1.000 Euro im Jahr |
| Höchste Prämie im Jahr | 42,50 Euro |
| Abfindung kleiner Ansprüche | bis 16.500 Euro Guthaben, halber Steuersatz |
| Ergebnis der Pensionskassen 2025 | plus 4,8 Prozent |
| Steuerpflichtiger Teil der Pension aus Eigenbeiträgen ohne Prämie | 25 Prozent |
Werte laut den genannten Gesetzen und Veröffentlichungen, Stand Oktober 2026.
Den Dienstgeberbeitrag legt der Kollektivvertrag fest; die Rechnung im Beispiel ist ein Richtwert.
Rechenbeispiel
Er legt zur Zusatzpension des Dienstgebers jedes Jahr 1.000 Euro aus dem Nettogehalt dazu.
| Eigenbeitrag im Jahr | 1.000 Euro |
| Staatliche Prämie 4,25 Prozent | 42,50 Euro |
| Eingezahlt in 30 Jahren ohne Erträge | 31.275 Euro |
| Steuer auf die Pension aus diesem Teil | keine |
Die Prämie bringt rund 4 Prozent zusätzlich, die steuerfreie Pension den eigentlichen Vorteil. Mehr als 1.000 Euro im Jahr lohnen sich über diesen Weg kaum.
Die Zusatzpension im öffentlichen Dienst des Bundes ist eine Pensionskassenvorsorge. Nach § 78a Vertragsbedienstetengesetz muss der Bund seinen Vertragsbediensteten eine Pensionskassenzusage geben, nach § 22a Gehaltsgesetz ebenso allen nach dem 31. Dezember 1954 geborenen Beamten. Für Landeslehrer gilt das sinngemäß.
Sie müssen dafür nichts abschließen. Der Bund hat dazu mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst einen Kollektivvertrag und einen Pensionskassenvertrag geschlossen. Bedienstete der Länder und Gemeinden haben eigene Regelungen; fragen Sie dort die Personalstelle, ob es eine Zusatzpension gibt.
Der Dienstgeber zahlt laufend Beiträge an die Bundespensionskasse. Diese legt das Geld am Kapitalmarkt an und zahlt später die Pensionen aus. Wie hoch der Beitrag ist, legt der Kollektivvertrag fest. Die Dienstgeberbeiträge sind in der Ansparphase frei von Lohnsteuer und Sozialversicherung, versteuert wird erst die Pension.
Zusätzlich können Sie selbst einzahlen. Eigenbeiträge bis 1.000 Euro im Jahr bekommen 2026 eine staatliche Prämie von 4,25 Prozent, die Pension daraus ist steuerfrei. Darüber hinaus gibt es keine Prämie mehr, dann ist eine freie Anlage oft gleichwertig, weil Sie an das Geld früher herankommen.
| Baustein | Wer zahlt | Steuer im Alter |
|---|---|---|
| Dienstgeberbeitrag | Bund als Dienstgeber | Pension voll lohnsteuerpflichtig |
| Eigenbeitrag mit Prämie bis 1.000 Euro | Sie, plus 4,25 Prozent Prämie | Pension steuerfrei |
| Eigenbeitrag ohne Prämie | Sie | 25 Prozent der Pension steuerpflichtig |
Die Bundespensionskasse zahlt eine Alterspension, eine Berufsunfähigkeitspension und Pensionen für Witwen, Witwer und Waisen. Die Höhe hängt von den eingezahlten Beiträgen und vom Veranlagungsergebnis ab. Eine feste Pensionshöhe garantiert eine Pensionskasse nicht.
Österreichs Pensionskassen erzielten 2025 im Schnitt plus 4,8 Prozent, über die Jahre seit 1991 rund 5 Prozent im Jahr. In schlechten Jahren gibt es aber auch Verluste. Den aktuellen Stand Ihres Kontos zeigt die jährliche Kontonachricht der Kasse.
Das Guthaben ist grundsätzlich bis zur Pension gebunden. Kleine Ansprüche können abgefunden werden, 2026 bis zu einem Guthaben von 16.500 Euro; dafür gilt der halbe Steuersatz. Wechseln Sie in die Privatwirtschaft, fragen Sie die Kasse, welcher Teil Ihres Anspruchs bereits unverfallbar ist und ob eine Übertragung in die Pensionskasse des neuen Dienstgebers möglich ist.
Die Zusatzpension ergänzt Ihre Pension aus dem Pensionskonto oder die Beamtenpension. Sie ist meist zu klein, um eine Lücke allein zu schließen.
Die Berufsunfähigkeitspension der Pensionskasse richtet sich nach Ihrem Guthaben. In den ersten Dienstjahren ist sie entsprechend klein. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dagegen eine feste Rente ab dem ersten Tag.
Prüfen Sie deshalb zuerst, ob Ihre Arbeitskraft abgesichert ist, und erst danach, ob sich Eigenbeiträge über die Prämiengrenze hinaus lohnen. Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler; die Courtage zahlt der Versicherer.
Fragen und Antworten
Ja, wenn Sie beim Bund beschäftigt sind.
Der Bund muss Ihnen eine Pensionskassenzusage geben.
Für Bundesbeamte, die nach dem 31.
Dezember 1954 geboren sind, ja.
Das regelt § 22a Gehaltsgesetz.
Ja.
Eigenbeiträge bis 1.000 Euro im Jahr erhalten 2026 eine Prämie von 4,25 Prozent,
die Pension daraus ist steuerfrei.
Nein, die Höhe hängt von Beiträgen und Veranlagung ab.
Laufende Pensionen können auch sinken.
Die Länder und Gemeinden regeln das selbst.
Fragen Sie Ihre Personalstelle.
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