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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Betriebliche Vorsorge

Wie funktioniert die Zusatzpension im öffentlichen Dienst in Österreich?

Kurz gesagt

Wie funktioniert die Zusatzpension im öffentlichen Dienst in Österreich? Der Bund muss Vertragsbediensteten und nach 1954 geborenen Beamten eine Pensionskassenzusage geben. Der Dienstgeber zahlt in die Bundespensionskasse ein, Sie können eigene Beiträge dazulegen, bis 1.000 Euro im Jahr mit 4,25 Prozent Prämie. Ausgezahlt werden Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenpension.

Wie funktioniert die Zusatzpension im öffentlichen Dienst in Österreich?

Was es kostet

Rechengrößen zur Zusatzpension im öffentlichen Dienst, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Prämie auf Eigenbeiträge4,25 Prozent auf bis zu 1.000 Euro im Jahr
Höchste Prämie im Jahr42,50 Euro
Abfindung kleiner Ansprüchebis 16.500 Euro Guthaben, halber Steuersatz
Ergebnis der Pensionskassen 2025plus 4,8 Prozent
Steuerpflichtiger Teil der Pension aus Eigenbeiträgen ohne Prämie25 Prozent

Werte laut den genannten Gesetzen und Veröffentlichungen, Stand Oktober 2026.

Den Dienstgeberbeitrag legt der Kollektivvertrag fest; die Rechnung im Beispiel ist ein Richtwert.

Rechenbeispiel

Vertragsbediensteter, 35 Jahre, 1.000 Euro Eigenbeitrag im Jahr

Er legt zur Zusatzpension des Dienstgebers jedes Jahr 1.000 Euro aus dem Nettogehalt dazu.

Eigenbeitrag im Jahr1.000 Euro
Staatliche Prämie 4,25 Prozent42,50 Euro
Eingezahlt in 30 Jahren ohne Erträge31.275 Euro
Steuer auf die Pension aus diesem Teilkeine

Die Prämie bringt rund 4 Prozent zusätzlich, die steuerfreie Pension den eigentlichen Vorteil. Mehr als 1.000 Euro im Jahr lohnen sich über diesen Weg kaum.

Wer die Zusatzpension bekommt

Die Zusatzpension im öffentlichen Dienst des Bundes ist eine Pensionskassenvorsorge. Nach § 78a Vertragsbedienstetengesetz muss der Bund seinen Vertragsbediensteten eine Pensionskassenzusage geben, nach § 22a Gehaltsgesetz ebenso allen nach dem 31. Dezember 1954 geborenen Beamten. Für Landeslehrer gilt das sinngemäß.

Sie müssen dafür nichts abschließen. Der Bund hat dazu mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst einen Kollektivvertrag und einen Pensionskassenvertrag geschlossen. Bedienstete der Länder und Gemeinden haben eigene Regelungen; fragen Sie dort die Personalstelle, ob es eine Zusatzpension gibt.

So wird die Zusatzpension bezahlt

Der Dienstgeber zahlt laufend Beiträge an die Bundespensionskasse. Diese legt das Geld am Kapitalmarkt an und zahlt später die Pensionen aus. Wie hoch der Beitrag ist, legt der Kollektivvertrag fest. Die Dienstgeberbeiträge sind in der Ansparphase frei von Lohnsteuer und Sozialversicherung, versteuert wird erst die Pension.

Zusätzlich können Sie selbst einzahlen. Eigenbeiträge bis 1.000 Euro im Jahr bekommen 2026 eine staatliche Prämie von 4,25 Prozent, die Pension daraus ist steuerfrei. Darüber hinaus gibt es keine Prämie mehr, dann ist eine freie Anlage oft gleichwertig, weil Sie an das Geld früher herankommen.

BausteinWer zahltSteuer im Alter
DienstgeberbeitragBund als DienstgeberPension voll lohnsteuerpflichtig
Eigenbeitrag mit Prämie bis 1.000 EuroSie, plus 4,25 Prozent PrämiePension steuerfrei
Eigenbeitrag ohne PrämieSie25 Prozent der Pension steuerpflichtig

Was die Zusatzpension leistet

Die Bundespensionskasse zahlt eine Alterspension, eine Berufsunfähigkeitspension und Pensionen für Witwen, Witwer und Waisen. Die Höhe hängt von den eingezahlten Beiträgen und vom Veranlagungsergebnis ab. Eine feste Pensionshöhe garantiert eine Pensionskasse nicht.

Österreichs Pensionskassen erzielten 2025 im Schnitt plus 4,8 Prozent, über die Jahre seit 1991 rund 5 Prozent im Jahr. In schlechten Jahren gibt es aber auch Verluste. Den aktuellen Stand Ihres Kontos zeigt die jährliche Kontonachricht der Kasse.

Wechsel des Dienstgebers und Auszahlung

Das Guthaben ist grundsätzlich bis zur Pension gebunden. Kleine Ansprüche können abgefunden werden, 2026 bis zu einem Guthaben von 16.500 Euro; dafür gilt der halbe Steuersatz. Wechseln Sie in die Privatwirtschaft, fragen Sie die Kasse, welcher Teil Ihres Anspruchs bereits unverfallbar ist und ob eine Übertragung in die Pensionskasse des neuen Dienstgebers möglich ist.

Die Zusatzpension ergänzt Ihre Pension aus dem Pensionskonto oder die Beamtenpension. Sie ist meist zu klein, um eine Lücke allein zu schließen.

Was die Zusatzpension nicht ersetzt

Die Berufsunfähigkeitspension der Pensionskasse richtet sich nach Ihrem Guthaben. In den ersten Dienstjahren ist sie entsprechend klein. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dagegen eine feste Rente ab dem ersten Tag.

Prüfen Sie deshalb zuerst, ob Ihre Arbeitskraft abgesichert ist, und erst danach, ob sich Eigenbeiträge über die Prämiengrenze hinaus lohnen. Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler; die Courtage zahlt der Versicherer.

Schritt für Schritt

  1. Kontonachricht der Bundespensionskasse oder der Kasse Ihres Dienstgebers heraussuchen.
  2. Prüfen, welche Leistungen und welches Guthaben bereits bestehen.
  3. Eigenbeitrag bis 1.000 Euro im Jahr mit Prämie überlegen.
  4. Arbeitskraft unabhängig davon absichern.
  5. Vor einem Wechsel in die Privatwirtschaft Unverfallbarkeit und Übertragung klären.

Checkliste

  • Zuständige Kasse bekannt
  • Kontonachricht gelesen
  • Prämienrahmen von 1.000 Euro genutzt oder bewusst nicht
  • Berufsunfähigkeit privat abgesichert
  • Wechselregeln vor dem Jobwechsel geprüft

Häufige Fehler

  • Mit einer garantierten Pensionshöhe rechnen
  • Mehr als 1.000 Euro im Jahr ohne Prämie binden
  • Die Berufsunfähigkeitspension der Kasse für ausreichend halten
  • Als Landes- oder Gemeindebediensteter die Bundesregeln annehmen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Bekomme ich als Vertragsbediensteter eine Zusatzpension?

Ja, wenn Sie beim Bund beschäftigt sind.

Der Bund muss Ihnen eine Pensionskassenzusage geben.

Gilt die Zusatzpension auch für Beamte?

Für Bundesbeamte, die nach dem 31.

Dezember 1954 geboren sind, ja.

Das regelt § 22a Gehaltsgesetz.

Kann ich selbst einzahlen?

Ja.

Eigenbeiträge bis 1.000 Euro im Jahr erhalten 2026 eine Prämie von 4,25 Prozent,

die Pension daraus ist steuerfrei.

Ist die Zusatzpension garantiert?

Nein, die Höhe hängt von Beiträgen und Veranlagung ab.

Laufende Pensionen können auch sinken.

Was gilt für Landes- und Gemeindebedienstete?

Die Länder und Gemeinden regeln das selbst.

Fragen Sie Ihre Personalstelle.

Quellen

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Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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