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Kurz gesagt
Sie bekämpfen das Gutachten der Unfallversicherung in Österreich mit einem eigenen ärztlichen Gutachten, das konkret widerspricht. Damit können Sie einen Schiedsgutachter verlangen, dessen Kosten für Sie vorab gedeckelt sind, ein eigenes Gutachten kostet etwa 800 bis 3.000 Euro. Achtung: Nach schriftlicher Ablehnung mit Hinweis auf die Folgen bleibt ein Jahr für die Klage.
Was das Bekämpfen eines Gutachtens der Unfallversicherung in Österreich kostet, Stand Oktober 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Kopie des Gutachtens nach Art. 15 DSGVO | 0 Euro für die erste Kopie |
| Eigenes ärztliches Gutachten | etwa 800 bis 3.000 Euro |
| Schiedsgutachter auf Verlangen des Versicherers | 0 Euro für Sie |
| Schiedsgutachter auf Ihr Verlangen | höchstens der vorab schriftlich genannte Betrag, Zustimmung binnen 4 Wochen |
| Versicherungsbeschwerdestelle | 0 Euro |
Kostenregeln nach den Musterbedingungen 2022 des Versicherungsverbands, Fristen nach VersVG.
Der Preis für ein eigenes ärztliches Gutachten ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis;
holen Sie vorher einen schriftlichen Festpreis ein.
Rechenbeispiel
Der Versicherer bewertet das Handgelenk mit 1/10 Armwert. Ein eigenes Gutachten kommt auf 3/10, der Schiedsgutachter landet bei 2/10.
| Versicherungssumme | 80.000 Euro |
| Armwert | 70 Prozent |
| Laut Versicherer: 1/10 | 7 Prozent, 5.600 Euro |
| Laut Schiedsgutachter: 2/10 | 14 Prozent, 11.200 Euro |
| Eigenes Gutachten | etwa 1.500 Euro |
Sie erhalten 5.600 Euro mehr. Nach Abzug des eigenen Gutachtens und Ihres Kostenanteils am Schiedsgutachter bleibt ein deutliches Plus.
Beim Gutachten der Unfallversicherung geht es fast immer um drei Fragen: Wie hoch ist der Invaliditätsgrad nach der Gliedertaxe, wie stark haben Vorerkrankungen oder Abnützung mitgewirkt, und stammt eine Beschwerde überhaupt vom Unfall? Der Gutachter wird vom Versicherer beauftragt und bezahlt.
Schwachstellen in solchen Gutachten sind eine kurze Untersuchung, fehlende Bewegungsmaße, ein pauschaler Abzug für Abnützung und eine Bewertung, bevor sich der Zustand nach dem Unfall stabilisiert hat.
Verlangen Sie schriftlich das vollständige Gutachten mit allen Befunden. Gesundheitsdaten über Sie sind personenbezogene Daten, eine Kopie steht Ihnen nach Art. 15 DSGVO zu, der Versicherer muss in der Regel binnen eines Monats antworten.
Prüfen Sie Unfallhergang, Befunde und jede Prozentzahl. Wird ein Abzug für Vorerkrankungen nicht begründet, ist das der stärkste Ansatz, denn den Anteil der Vorerkrankung muss der Versicherer beweisen.
Die Musterbedingungen des Versicherungsverbands sehen für Streit über Art und Umfang der Unfallfolgen, den Unfallzusammenhang und den Einfluss von Krankheiten einen Schiedsgutachter vor. Sie verlangen ihn unter Angabe Ihrer Forderung und mit einem eigenen ärztlichen Gutachten. Ob dafür eine Frist gilt, steht in Ihrer Polizze, ältere Fassungen nannten sechs Monate.
Der Gutachterarzt des Versicherers und Ihr Gutachterarzt bestimmen gemeinsam einen gerichtlich zertifizierten medizinischen Sachverständigen. Einigen sie sich nicht, bestellt ihn die Österreichische Ärztekammer. Er muss sich in seiner Begründung mit beiden Gutachten auseinandersetzen.
| Wer verlangt das Verfahren | Wer zahlt den Schiedsgutachter |
|---|---|
| der Versicherer | der Versicherer allein |
| Sie | nach Obsiegen geteilt, Ihr Anteil höchstens der vorab genannte Betrag |
| Entscheidung offenbar erheblich falsch | der Versicherer, und das Gericht entscheidet |
Verlangen Sie den Schiedsgutachter, muss Ihnen der Versicherer vorher schriftlich den Höchstbetrag Ihrer Kosten nennen. Der Sachverständige wird erst tätig, wenn Sie binnen vier Wochen zustimmen. So wissen Sie vor dem Start, was Sie das Verfahren höchstens kostet.
Ältere Polizzen nennen das Verfahren Ärztekommission. Eine ältere Kostenklausel dafür hat der Oberste Gerichtshof 2014 für nichtig erklärt, weil sie Versicherte gröblich benachteiligte. Haben Sie einen alten Vertrag, lassen Sie die Kostenregel prüfen, bevor Sie zustimmen.
Die Versicherungsbeschwerdestelle im Sozialministerium nimmt Beschwerden über Versicherer kostenlos entgegen und holt eine Stellungnahme ein. Eine verbindliche Entscheidung über das Gutachten trifft sie nicht.
Die wichtigste Frist im Streit um das Gutachten steht in § 12 VersVG: Lehnt der Versicherer schriftlich und begründet ab und weist auf die Folgen hin, müssen Sie binnen eines Jahres klagen, sonst ist er frei. Während Vergleichsverhandlungen ist diese Frist gehemmt, halten Sie solche Gespräche schriftlich fest.
Fragen und Antworten
Grundsätzlich ja.
Nach § 184 VersVG ist sie nur dann nicht verbindlich,
wenn sie offenbar erheblich von der wirklichen Sachlage abweicht.
Dann entscheidet das Gericht.
Nein, das Verfahren ist ein Recht, keine Pflicht.
Es ist aber oft schneller und günstiger als ein Prozess mit gerichtlichem Sachverständigen.
Ja,
wenn er nicht eindeutig feststeht, jährlich bis zu der in Ihrer Polizze genannten Frist,
häufig vier Jahre nach dem Unfall.
Klage rechtzeitig vorbereiten.
Vergleichsgespräche hemmen die Frist, aber nur solange sie tatsächlich laufen.
Im Zweifel früh einen Anwalt einbinden.
Meist erst ab dem Rechtsstreit.
Fragen Sie vor dem Gutachten schriftlich nach einer Deckungszusage.
NAMMERT Versicherungsmakler
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Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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