Alles zur Versicherung: Ablebensversicherung
Wie hoch soll die Ablebensversicherung sein?
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Kurz gesagt
Über Kreuz bedeutet: Jeder Partner schließt die Ablebensversicherung auf das Leben des anderen ab, zahlt die Prämie und ist selbst Begünstigter. In Deutschland spart das Erbschaftsteuer, in Österreich nicht, denn seit August 2008 gibt es keine Erbschaftssteuer. Hier geht es um Kontrolle über den Vertrag. Die Prämie ist gleich, etwa 12 bis 23 Euro im Monat mit 25 Jahren.
Öffentlich genannte Prämien für Österreich, je Polizze, inklusive 4 Prozent Versicherungssteuer.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| 25 Jahre, Nichtraucher | etwa 12 bis 23 Euro im Monat |
| Allgemeine Spanne für gesunde Erwachsene | etwa 8 bis 30 Euro im Monat |
| 35 Jahre, Raucher, Metallbauschlosser, 200.000 Euro, 30 Jahre | etwa 60 bis 100 Euro im Monat |
| Paar über Kreuz, beide 25, Nichtraucher, zwei Polizzen | etwa 24 bis 46 Euro im Monat zusammen, kein Aufschlag |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus einem öffentlichen Ratgeber.
Dass über Kreuz keinen Aufschlag kostet, ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Ihre Prämie hängt von Alter, Gesundheit, Beruf und Raucherstatus der versicherten Person ab;
das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Er trägt die Prämien für beide Polizzen und will sicher sein, dass das Geld beim Kredit ankommt.
| Polizze auf ihr Leben | Versicherungsnehmer und Begünstigter: er |
| Polizze auf sein Leben | Versicherungsnehmerin und Begünstigte: sie, Prämie zahlt sie selbst |
| Erbschaftssteuer | 0 Euro, in beiden Varianten |
| Vorteil | keiner kann den Begünstigten im fremden Vertrag ändern |
Steuerlich ändert die Gestaltung über Kreuz in Österreich nichts. Der Gewinn liegt in der Kontrolle: Jeder hält den Vertrag, aus dem er selbst Geld bekommt.
Jede Ablebensversicherung kennt drei Rollen: den Versicherungsnehmer, der den Vertrag schließt und die Prämie zahlt, die versicherte Person und den Begünstigten. Über Kreuz sind Versicherungsnehmer und Begünstigter dieselbe Person, versichert ist der Partner.
Ein Paar braucht dafür zwei Polizzen. Lisa versichert das Leben von Thomas, Thomas das Leben von Lisa. Jeder zahlt die eigene Polizze und bekommt im Ablebensfall das Geld aus der eigenen Polizze.
| Rolle | Polizze 1 | Polizze 2 |
|---|---|---|
| Versicherungsnehmer und Prämienzahler | Lisa | Thomas |
| Versicherte Person | Thomas | Lisa |
| Begünstigter | Lisa | Thomas |
| Unterschreibt die Einwilligung | Thomas | Lisa |
In Deutschland wählen Paare die Gestaltung über Kreuz vor allem, um Erbschaftsteuer zu sparen. Österreich erhebt seit dem 1. August 2008 keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr. Eine Ablebensversicherung mit dem Partner als Begünstigtem kommt deshalb auch ohne über Kreuz ohne Abzug an.
Wer Ihnen das Modell wegen der Steuer empfiehlt, denkt an deutsches Recht. Das gilt nur, wenn einer von Ihnen in Deutschland wohnt oder dorthin zieht. Dann kann die deutsche Erbschaftsteuer greifen, und für Lebensgefährten ist sie dort hoch.
Bei einer Polizze auf das eigene Leben kann der Versicherungsnehmer den Begünstigten jederzeit ändern, wenn er nicht unwiderruflich eingesetzt ist. Bei der Ablebensversicherung über Kreuz haben Sie selbst die Kontrolle: Nur Sie als Versicherungsnehmer können den Vertrag kündigen oder den Begünstigten ändern.
Das ist interessant für Lebensgefährten mit gemeinsamem Wohnkredit, bei Patchworkfamilien oder wenn ein Partner die Prämie ohnehin allein trägt. Wer nur absichern will, dass Geld beim Partner ankommt, erreicht das auch mit einem eingetragenen Begünstigten.
Nach § 159 VersVG braucht eine Ablebensversicherung auf das Leben eines anderen Menschen dessen schriftliche Einwilligung, wenn die Summe die gewöhnlichen Begräbniskosten übersteigt. Ohne diese Unterschrift ist die Polizze über Kreuz unwirksam.
Ihr Partner beantwortet auch die Gesundheitsfragen selbst. Verschweigt er etwas, kann der Versicherer in den ersten drei Jahren zurücktreten, bei Arglist auch später (§ 163 VersVG). Füllen Sie den Antrag deshalb gemeinsam und vollständig aus.
Nach einer Trennung hält jeder eine Polizze auf das Leben des früheren Partners. Üblich ist, beide Polizzen zu kündigen oder mit Zustimmung des Versicherers den Versicherungsnehmer zu tauschen. Klären Sie das am besten schon beim Abschluss.
Stirbt zuerst der Versicherungsnehmer, fällt seine Polizze in die Verlassenschaft. Ohne Testament können dann andere Erben über den Vertrag auf Ihr Leben bestimmen. Regeln Sie die Nachfolge im Vertrag oder im Testament.
Fragen und Antworten
Nein.
Seit 1.
August 2008 gibt es keine Erbschaftssteuer.
Die Versicherungssteuer auf die Prämie, in der Regel 4 Prozent, fällt in jeder Variante an.
Nein.
Die Prämie hängt von der versicherten Person ab, nicht davon, wer den Vertrag schließt.
Ja.
Ohne schriftliche Einwilligung der versicherten Person ist der Vertrag über die Begräbniskosten
hinaus unwirksam.
Dann kann die deutsche Erbschaftsteuer greifen.
Für Lebensgefährten gilt dort nur ein Freibetrag von 20.000 Euro.
Über Kreuz wird dann wichtig.
Manche Versicherer erlauben einen Wechsel des Versicherungsnehmers, wenn alle zustimmen.
Fragen Sie vorher nach.
Nein, wenn ein Begünstigter eingetragen ist und lebt.
Über Kreuz bekommt der Versicherungsnehmer das Geld direkt.
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