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Was passiert mit der privaten Krankenversicherung in Österreich, wenn ich auswandere?

Kurz gesagt

Was passiert mit der privaten Krankenversicherung in Österreich, wenn ich auswandere? Ordentlich kündigen darf der Versicherer sie nicht, auch nicht wegen des Umzugs. Ob sie im neuen Land zahlt, regelt der Geltungsbereich Ihres Tarifs. Sie selbst können als Verbraucher nach drei Jahren jährlich mit einem Monat Frist kündigen. Pensionisten in EU, EWR oder Schweiz bleiben zudem bei der ÖGK versichert.

Was passiert mit der privaten Krankenversicherung in Österreich, wenn ich auswandere?

Was es kostet

Fristen und Beträge beim Auswandern aus Österreich.

BeispielRichtwert
Kündigung als Verbraucher nach drei Jahren1 Monat zum Ende des Versicherungsjahres
Kündigungsfrist bei dauernder Versicherung allgemein1 bis 3 Monate zum Ende der Versicherungsperiode
Selbstversicherung bei der ÖGK 2026565,25 Euro im Monat
Rücktritt wegen Anzeigepflichtverletzung beim neuen Vertragbis 3 Jahre nach Abschluss, bei Arglist länger

Stand Oktober 2026.

Rechtslage laut VersVG und ÖGK.

Prämien und Ruhensregeln stehen in Ihrem Bedingungswerk.

Rechenbeispiel

Pensionistin, 67 Jahre, zieht nach Kroatien

Sie hat eine Sonderklasse, angenommen 180 Euro im Monat, die laut Bedingungen nur Spitalsaufenthalte in Österreich deckt.

Kassebleibt die ÖGK, Behandlung in Kroatien mit Anspruchsbescheinigung
Sonderklasseläuft weiter, zahlt aber nur in Österreich
Kosten im Jahr2.160 Euro

Will sie planbare Operationen weiter in Österreich machen, behält sie den Vertrag. Sonst kündigt sie zum Ende des Versicherungsjahres.

Ihr Vertrag beim Auswandern: der Versicherer kann nicht kündigen

Krankenversicherungen werden in Österreich auf Lebenszeit geschlossen. Ordentlich kündigen darf der Versicherer nur Gruppen- und Krankengeldversicherungen, auch eine Vertragsklausel kann ihm dieses Recht nicht geben. Ihr Umzug ins Ausland beendet den Vertrag also nicht von selbst.

Ob der Vertrag Ihnen im neuen Land etwas bringt, ist eine andere Frage. Viele Sonderklasse- und Wahlarzttarife sind auf Behandlungen in Österreich ausgerichtet. Lesen Sie den Geltungsbereich und die Regeln für Auslandsaufenthalte in Ihren Bedingungen.

Ihre Möglichkeiten vor dem Auswandern

Welche Lösung passt, hängt vom Geltungsbereich und von einer möglichen Rückkehr ab.

MöglichkeitWann sinnvollFolge
Vertrag behaltenTarif gilt im neuen Land oder Sie behandeln weiter in Österreichvoller Schutz, volle Prämie
Ruhen oder Anwartschaft, wenn angebotenRückkehr geplantkleinere Prämie, Gesundheitszustand gesichert
Kündigenkeine Rückkehr, Schutz vor Ort geregeltSchutz endet, später neue Gesundheitsfragen

Kündigen: Fristen beim Auswandern

Als Verbraucher können Sie einen Vertrag, der länger als drei Jahre läuft, zum Ende des dritten Jahres und danach zum Ende jedes Versicherungsjahres mit einem Monat Frist kündigen. Ihr Tarif kann günstigere Fristen vorsehen.

Ob Ihr Versicherer eine Anwartschaft oder ein Ruhen anbietet, das den Gesundheitszustand für die Rückkehr festhält, hängt vom Bedingungswerk ab. Fragen Sie danach, bevor Sie kündigen.

Die Kasse beim Auswandern

Ziehen Sie als Pensionistin oder Pensionist in ein Land der EU, des EWR oder in die Schweiz, bleiben Sie bei der ÖGK krankenversichert. Die Beiträge werden von der Pension abgezogen, die e-card gilt weiter, und für Behandlungen im Wohnland brauchen Sie eine Anspruchsbescheinigung über die Pensionsversicherung.

Mitversicherte Angehörige bleiben in der Regel nur versichert, solange sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben. Für Ausnahmen braucht es eine Wohnsitzbescheinigung.

Rückkehr nach dem Auswandern

Ohne fortgeführten Vertrag schließen Sie nach der Rückkehr neu ab, mit neuen Gesundheitsfragen und dem dann erreichten Alter. Eine Erkrankung aus der Zeit im Ausland kann dann zu Zuschlag oder Ausschluss führen.

Wer keine Pflichtversicherung hat, kann sich bei der ÖGK selbst versichern. Das kostet 2026 565,25 Euro im Monat, bei geringem Einkommen auf Antrag weniger.

Schritt für Schritt

  1. Geltungsbereich des Tarifs lesen.
  2. Klären, ob Sie weiter in Österreich behandelt werden wollen.
  3. Versicherer nach Ruhen oder Anwartschaft fragen.
  4. Kasse und Pensionsversicherung über den Wohnsitzwechsel informieren.
  5. Erst kündigen, wenn der Schutz im neuen Land steht.

Checkliste

  • Geltungsbereich bekannt
  • Kündigungsfrist notiert
  • Anspruchsbescheinigung beantragt, wenn Pensionist
  • Mitversicherte Angehörige geklärt
  • Schutz im neuen Land gesichert

Häufige Fehler

  • Glauben, der Vertrag ende mit dem Umzug von selbst
  • Weiterzahlen, obwohl der Tarif im neuen Land nichts leistet
  • Kündigen, bevor der neue Schutz steht
  • Mitversicherte Kinder beim Umzug vergessen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Darf mir der Versicherer wegen des Umzugs kündigen?

Ordentlich nicht.

Das ist nur bei Gruppen- und Krankengeldversicherungen zulässig.

Gilt meine Sonderklasse im Ausland?

Das regelt der Geltungsbereich Ihres Tarifs.

Lesen Sie ihn vor dem Umzug.

Bleibe ich als Pensionist bei der ÖGK?

Ja, bei einem Umzug in EU, EWR oder die Schweiz.

Die Beiträge werden weiter von der Pension abgezogen.

Was passiert mit mitversicherten Angehörigen?

Sie bleiben in der Regel nur mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich versichert,

Ausnahmen gibt es mit Wohnsitzbescheinigung.

Kann ich nach der Rückkehr wieder in meinen alten Tarif?

Nur mit fortgeführtem Vertrag oder einer Anwartschaft.

Sonst schließen Sie neu ab, mit neuen Gesundheitsfragen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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1Für wen?
2Welche Versicherungen?

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3Angaben zu Ihren Wünschen

Private Krankenversicherung in Österreich (Sonderklasse)

Hilft bei der Frage, welcher Selbstbehalt sinnvoll ist

Stichworte genügen.

Wir klären vorab, welcher Versicherer Sie zu welchen Bedingungen annimmt.

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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