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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Private Krankenversicherung

Was ist eine Anwartschaft in der privaten Krankenversicherung?

Kurz gesagt

Was eine Anwartschaft in der privaten Krankenversicherung ist: Ihr Zusatzvertrag, etwa die Sonderklasse, ruht gegen eine kleine Prämie, in einem geprüften Bedingungswerk 20 Prozent der Tarifprämie. Sie bekommen in der Pause keine Leistungen, kehren aber ohne neue Gesundheitsprüfung zurück. Typischer Anlass ist ein Auslandsaufenthalt von mindestens einem Jahr.

Was ist eine Anwartschaft in der privaten Krankenversicherung?

Was es kostet

Beispielwerte für österreichische Zusatzverträge, bezogen auf die bisherige Monatsprämie.

BeispielRichtwert
Anwartschaft im geprüften Bedingungswerk20 Prozent der Tarifprämie
Sonderklasse voll, 30 Jahre, laufender Vertragab etwa 80 Euro im Monat
Anwartschaft auf eine Sonderklasse um 120 Eurorund 24 Euro im Monat
Optionstarif, Sonderklasse nur nach Unfallab etwa 8 Euro im Monat
Ruhen bis zwölf Monate im geprüften Bedingungswerk20 Prozent der Tarifprämie

Stand Oktober 2026.

Die 20 Prozent,

das Mindestjahr im Ausland und das Ruhen bis zwölf Monate stammen aus einem Bedingungswerk für

Sonderklasse und Wahlarzt; andere Versicherer regeln das in eigenen Bedingungen.

Die Rechnung mit 120 Euro ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Angestellte, 34, drei Jahre beruflich in Dubai

Sie hat seit fünf Jahren eine Sonderklasse für 120 Euro im Monat. Vor zwei Jahren wurde eine Schilddrüsenerkrankung festgestellt. Sie verlegt ihren Hauptwohnsitz für drei Jahre nach Dubai und will danach zurück nach Wien.

Anwartschaft, 20 Prozent24 Euro im Monat
Kosten über drei Jahre864 Euro
Rückkehr mit 37Vertrag lebt ohne neue Gesundheitsfragen wieder auf
Ohne Anwartschaft, Neuabschluss mit 37höhere Prämie, Schilddrüse womöglich ausgeschlossen

Für sie lohnt sich die Anwartschaft deutlich: Rund 860 Euro sichern einen Vertrag, den sie mit der Vorerkrankung so nicht mehr bekäme. Für Dubai braucht sie zusätzlich einen eigenen Krankenschutz. Rechnung mit Richtwerten.

Warum die Anwartschaft in Österreich seltener gebraucht wird

In Österreich ersetzt die private Krankenversicherung die ÖGK oder einen anderen Träger nicht, sie kommt als Zusatz dazu. Wer den Job wechselt, arbeitslos wird oder in Karenz geht, bleibt gesetzlich versichert, und der private Vertrag läuft einfach weiter.

Für den Versicherer gilt zudem: Er darf einen Einzelvertrag in der Krankenversicherung nach § 178i Versicherungsvertragsgesetz nicht einfach ordentlich kündigen. Eine Anwartschaft brauchen Sie also nicht, um den Vertrag gegen den Versicherer zu sichern, sondern vor allem dann, wenn Sie selbst eine Zeit lang nicht zahlen wollen oder dürfen.

Der typische Anlass: Jahre im Ausland

Viele Bedingungen für Sonderklasse und Wahlarzt verlangen einen Hauptwohnsitz in Österreich und eine österreichische Sozialversicherung. Verlegen Sie den Hauptwohnsitz ins Ausland, müssen Sie das melden, und der Vertrag kann enden.

Mit einer Anwartschaft frieren Sie den Vertrag vor dem Umzug ein. Kommen Sie nach zwei oder drei Jahren zurück, lebt er ohne neue Gesundheitsfragen und ohne neue Wartezeiten wieder auf, die bisherige Versicherungsdauer wird angerechnet. Für die Zeit im Ausland brauchen Sie einen eigenen Krankenschutz, denn die Anwartschaft zahlt keine Rechnung.

Was die Anwartschaft in Österreich kostet

Eine feste gesetzliche Höhe gibt es nicht, jeder Versicherer regelt die Anwartschaft in seinen Bedingungen. In einem geprüften Bedingungswerk für Sonderklasse und Wahlarzt sind es 20 Prozent der Tarifprämie. Bei einer Sonderklasse um 120 Euro im Monat wären das 24 Euro.

Manche Bedingungen kennen außerdem ein Ruhen des Vertrags für einen begründeten Zeitraum, im geprüften Bedingungswerk höchstens zwölf Monate, ebenfalls gegen 20 Prozent der Tarifprämie. Auch dann ruht der Schutz vollständig.

MöglichkeitPrämieSchutz in der PauseRückkehr ohne Gesundheitsprüfung
Anwartschaft bei Auslandsaufenthaltim Beispiel 20 Prozentkeinerja, Versicherungsdauer wird angerechnet
Ruhen bis zwölf Monate, soweit vorgesehenim Beispiel 20 Prozentkeinerja, bei vorzeitiger Rückkehr evtl. Prüfung
Wechsel in einen Optionstarifab etwa 8 Euro im MonatSonderklasse nur nach Unfallje nach Tarif mit Umstiegsrecht
Kündigen und später neu abschließen0 Eurokeinernein, neue Prüfung zum dann erreichten Alter

Fristen und Bedingungen vor dem Antrag

Fragen Sie vor dem Umzug, unter welchen Voraussetzungen Ihr Versicherer die Anwartschaft gewährt. Im geprüften Bedingungswerk muss der Auslandsaufenthalt mindestens ein Jahr dauern, eine Rückkehr geplant sein und eine Postadresse samt Konto in Österreich bleiben. Klären Sie auch, ob es eine Höchstdauer gibt.

Wichtig ist die Reihenfolge: Erst die Anwartschaft schriftlich vereinbaren, dann den Hauptwohnsitz abmelden. Wer zuerst umzieht und es nicht meldet, verletzt womöglich eine Pflicht aus dem Vertrag und riskiert Streit darüber, ob der Schutz noch besteht.

Wann Sie keine Anwartschaft brauchen

Bleiben Sie in Österreich wohnen und versichert, ist eine Anwartschaft meist überflüssig. Bei einem Auslandsjahr mit Hauptwohnsitz in Österreich gilt Ihr Vertrag oft weiter, dann reicht eine Reiseversicherung für die Zeit dort.

Auch wenn Sie sicher nicht zurückkommen oder der Vertrag erst ein Jahr alt ist und Sie jung und gesund sind, bringt die Anwartschaft wenig. Am meisten wert ist sie, wenn Sie bereits Vorerkrankungen haben, die bei einem Neuabschluss zu Ausschlüssen führen würden.

Schritt für Schritt

  1. Im Vertrag nachlesen, ob er einen Hauptwohnsitz in Österreich voraussetzt.
  2. Beim Versicherer nach Anwartschaft, Kosten, Voraussetzungen und Höchstdauer fragen.
  3. Die Anwartschaft schriftlich vereinbaren, bevor Sie sich abmelden.
  4. Für die Zeit im Ausland einen eigenen Krankenschutz abschließen.
  5. Rückkehr und Wiederanmeldung in Österreich sofort dem Versicherer melden.

Checkliste

  • Anwartschaft vor der Abmeldung schriftlich bestätigt
  • Prämie in der Pause und Höchstdauer bekannt
  • Krankenschutz im Gastland lückenlos
  • Alle Zusatzbausteine wie Wahlarzt und Zahn bewusst einbezogen
  • Termin für die Rückkehrmeldung im Kalender

Häufige Fehler

  • Den Hauptwohnsitz verlegen, ohne es dem Versicherer zu melden
  • Den Vertrag kündigen, statt nach einer Anwartschaft zu fragen
  • Annehmen, die Anwartschaft zahle im Ausland Arztrechnungen
  • Eine Höchstdauer in den Bedingungen übersehen und den Vertrag dadurch verlieren

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Brauche ich eine Anwartschaft, wenn ich in Karenz gehe?

Meist nicht.

Sie bleiben in Österreich wohnen und gesetzlich versichert, der private Vertrag läuft weiter.

Wird die Prämie zu viel, fragen Sie nach einer Senkung oder einem kurzen Ruhen.

Muss ich bei der Rückkehr neue Gesundheitsfragen beantworten?

Bei einer vereinbarten Anwartschaft in der Regel nicht.

Genau das unterscheidet sie von einem Neuabschluss,

bei dem Gesundheit und erreichtes Alter neu zählen.

Wie lange kann die Anwartschaft laufen?

Das legt jeder Versicherer in seinen Bedingungen fest.

Im geprüften Bedingungswerk gilt sie für die Zeit des Auslandsaufenthalts,

der mindestens ein Jahr dauern muss.

Kann ich die Prämie für die Anwartschaft von der Steuer absetzen?

Nein.

Prämien für private Personenversicherungen waren nur bis zur Veranlagung 2020 als Sonderausgabe

absetzbar,

und nur für Verträge aus der Zeit vor 2016.

Gilt die Anwartschaft auch für die Pflegeversicherung?

Das hängt vom Versicherer ab.

Fragen Sie für jeden Vertrag einzeln nach, ob er ruhen kann.

Was ist, wenn ich früher zurückkomme?

Melden Sie die Rückkehr sofort, dann lebt der Schutz wieder auf.

Im geprüften Bedingungswerk gilt das ab dem nächsten Monatsersten,

wenn Sie einen Meldezettel vorlegen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Private Krankenversicherung

Wir vergleichen Versicherer und melden uns.

Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

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Private Krankenversicherung in Österreich (Sonderklasse)

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Wir klären vorab, welcher Versicherer Sie zu welchen Bedingungen annimmt.

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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