Alles zur Versicherung: Private Krankenversicherung
Brauche ich in Österreich eine private Krankenversicherung?
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Kurz gesagt
Was eine Anwartschaft in der privaten Krankenversicherung ist: Ihr Zusatzvertrag, etwa die Sonderklasse, ruht gegen eine kleine Prämie, in einem geprüften Bedingungswerk 20 Prozent der Tarifprämie. Sie bekommen in der Pause keine Leistungen, kehren aber ohne neue Gesundheitsprüfung zurück. Typischer Anlass ist ein Auslandsaufenthalt von mindestens einem Jahr.
Beispielwerte für österreichische Zusatzverträge, bezogen auf die bisherige Monatsprämie.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Anwartschaft im geprüften Bedingungswerk | 20 Prozent der Tarifprämie |
| Sonderklasse voll, 30 Jahre, laufender Vertrag | ab etwa 80 Euro im Monat |
| Anwartschaft auf eine Sonderklasse um 120 Euro | rund 24 Euro im Monat |
| Optionstarif, Sonderklasse nur nach Unfall | ab etwa 8 Euro im Monat |
| Ruhen bis zwölf Monate im geprüften Bedingungswerk | 20 Prozent der Tarifprämie |
Stand Oktober 2026.
Die 20 Prozent,
das Mindestjahr im Ausland und das Ruhen bis zwölf Monate stammen aus einem Bedingungswerk für
Sonderklasse und Wahlarzt; andere Versicherer regeln das in eigenen Bedingungen.
Die Rechnung mit 120 Euro ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Sie hat seit fünf Jahren eine Sonderklasse für 120 Euro im Monat. Vor zwei Jahren wurde eine Schilddrüsenerkrankung festgestellt. Sie verlegt ihren Hauptwohnsitz für drei Jahre nach Dubai und will danach zurück nach Wien.
| Anwartschaft, 20 Prozent | 24 Euro im Monat |
| Kosten über drei Jahre | 864 Euro |
| Rückkehr mit 37 | Vertrag lebt ohne neue Gesundheitsfragen wieder auf |
| Ohne Anwartschaft, Neuabschluss mit 37 | höhere Prämie, Schilddrüse womöglich ausgeschlossen |
Für sie lohnt sich die Anwartschaft deutlich: Rund 860 Euro sichern einen Vertrag, den sie mit der Vorerkrankung so nicht mehr bekäme. Für Dubai braucht sie zusätzlich einen eigenen Krankenschutz. Rechnung mit Richtwerten.
In Österreich ersetzt die private Krankenversicherung die ÖGK oder einen anderen Träger nicht, sie kommt als Zusatz dazu. Wer den Job wechselt, arbeitslos wird oder in Karenz geht, bleibt gesetzlich versichert, und der private Vertrag läuft einfach weiter.
Für den Versicherer gilt zudem: Er darf einen Einzelvertrag in der Krankenversicherung nach § 178i Versicherungsvertragsgesetz nicht einfach ordentlich kündigen. Eine Anwartschaft brauchen Sie also nicht, um den Vertrag gegen den Versicherer zu sichern, sondern vor allem dann, wenn Sie selbst eine Zeit lang nicht zahlen wollen oder dürfen.
Viele Bedingungen für Sonderklasse und Wahlarzt verlangen einen Hauptwohnsitz in Österreich und eine österreichische Sozialversicherung. Verlegen Sie den Hauptwohnsitz ins Ausland, müssen Sie das melden, und der Vertrag kann enden.
Mit einer Anwartschaft frieren Sie den Vertrag vor dem Umzug ein. Kommen Sie nach zwei oder drei Jahren zurück, lebt er ohne neue Gesundheitsfragen und ohne neue Wartezeiten wieder auf, die bisherige Versicherungsdauer wird angerechnet. Für die Zeit im Ausland brauchen Sie einen eigenen Krankenschutz, denn die Anwartschaft zahlt keine Rechnung.
Eine feste gesetzliche Höhe gibt es nicht, jeder Versicherer regelt die Anwartschaft in seinen Bedingungen. In einem geprüften Bedingungswerk für Sonderklasse und Wahlarzt sind es 20 Prozent der Tarifprämie. Bei einer Sonderklasse um 120 Euro im Monat wären das 24 Euro.
Manche Bedingungen kennen außerdem ein Ruhen des Vertrags für einen begründeten Zeitraum, im geprüften Bedingungswerk höchstens zwölf Monate, ebenfalls gegen 20 Prozent der Tarifprämie. Auch dann ruht der Schutz vollständig.
| Möglichkeit | Prämie | Schutz in der Pause | Rückkehr ohne Gesundheitsprüfung |
|---|---|---|---|
| Anwartschaft bei Auslandsaufenthalt | im Beispiel 20 Prozent | keiner | ja, Versicherungsdauer wird angerechnet |
| Ruhen bis zwölf Monate, soweit vorgesehen | im Beispiel 20 Prozent | keiner | ja, bei vorzeitiger Rückkehr evtl. Prüfung |
| Wechsel in einen Optionstarif | ab etwa 8 Euro im Monat | Sonderklasse nur nach Unfall | je nach Tarif mit Umstiegsrecht |
| Kündigen und später neu abschließen | 0 Euro | keiner | nein, neue Prüfung zum dann erreichten Alter |
Fragen Sie vor dem Umzug, unter welchen Voraussetzungen Ihr Versicherer die Anwartschaft gewährt. Im geprüften Bedingungswerk muss der Auslandsaufenthalt mindestens ein Jahr dauern, eine Rückkehr geplant sein und eine Postadresse samt Konto in Österreich bleiben. Klären Sie auch, ob es eine Höchstdauer gibt.
Wichtig ist die Reihenfolge: Erst die Anwartschaft schriftlich vereinbaren, dann den Hauptwohnsitz abmelden. Wer zuerst umzieht und es nicht meldet, verletzt womöglich eine Pflicht aus dem Vertrag und riskiert Streit darüber, ob der Schutz noch besteht.
Bleiben Sie in Österreich wohnen und versichert, ist eine Anwartschaft meist überflüssig. Bei einem Auslandsjahr mit Hauptwohnsitz in Österreich gilt Ihr Vertrag oft weiter, dann reicht eine Reiseversicherung für die Zeit dort.
Auch wenn Sie sicher nicht zurückkommen oder der Vertrag erst ein Jahr alt ist und Sie jung und gesund sind, bringt die Anwartschaft wenig. Am meisten wert ist sie, wenn Sie bereits Vorerkrankungen haben, die bei einem Neuabschluss zu Ausschlüssen führen würden.
Fragen und Antworten
Meist nicht.
Sie bleiben in Österreich wohnen und gesetzlich versichert, der private Vertrag läuft weiter.
Wird die Prämie zu viel, fragen Sie nach einer Senkung oder einem kurzen Ruhen.
Bei einer vereinbarten Anwartschaft in der Regel nicht.
Genau das unterscheidet sie von einem Neuabschluss,
bei dem Gesundheit und erreichtes Alter neu zählen.
Das legt jeder Versicherer in seinen Bedingungen fest.
Im geprüften Bedingungswerk gilt sie für die Zeit des Auslandsaufenthalts,
der mindestens ein Jahr dauern muss.
Nein.
Prämien für private Personenversicherungen waren nur bis zur Veranlagung 2020 als Sonderausgabe
absetzbar,
und nur für Verträge aus der Zeit vor 2016.
Das hängt vom Versicherer ab.
Fragen Sie für jeden Vertrag einzeln nach, ob er ruhen kann.
Melden Sie die Rückkehr sofort, dann lebt der Schutz wieder auf.
Im geprüften Bedingungswerk gilt das ab dem nächsten Monatsersten,
wenn Sie einen Meldezettel vorlegen.
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