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Muss ich mein Haus in Österreich versichern?
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Kurz gesagt
Was gilt in der Eigenheimversicherung, wenn das Haus leer steht? Der Vertrag läuft weiter, aber längerer Leerstand ist eine Gefahrerhöhung, die Sie dem Versicherer melden müssen. Schon ab 72 Stunden Abwesenheit verlangen viele Polizzen, alle Wasserzuleitungen abzusperren und Frost vorzubeugen. Verletzen Sie diese Pflichten schuldhaft, kann der Versicherer in Österreich ganz leistungsfrei sein.
Prämien und Schadenkosten rund um das leer stehende Haus in Österreich, nach veröffentlichten Werten, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Eigenheimversicherung Einfamilienhaus, Grunddeckung | ab etwa 200 Euro im Jahr |
| Mit erweiterten Leistungen | rund 600 Euro im Jahr |
| Zuschlag für nicht ständig bewohntes Haus | oft rund 30 Prozent |
| Estrich- und Dämmschichttrocknung | etwa 4.000 bis 6.000 Euro |
| Gesamtsanierung Wasserschaden Einfamilienhaus | etwa 3.000 bis 8.000 Euro |
Stand Oktober 2026, aus veröffentlichten Prämienspannen und Kostenwerten.
Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Wie Ihre Polizze Leerstand regelt, steht in den Bedingungen; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
So unterschiedlich fällt die Leistung aus, je nachdem, ob gemeldet und abgesperrt wurde.
| Schaden durch geplatzte Leitung, Trocknung und Sanierung | 12.000 Euro |
| Leerstand gemeldet, Leitungen abgesperrt und entleert | volle Leistung abzüglich Selbstbehalt |
| Nicht gemeldet, weder geheizt noch abgesperrt | Leistungsfreiheit möglich, 0 Euro |
| Prämienzuschlag von 30 Prozent auf 300 Euro | 90 Euro im Jahr |
Die Meldung kostet hier rund 90 Euro im Jahr, das Verschweigen im schlechtesten Fall den ganzen Schaden von 12.000 Euro.
Steht ein Haus über längere Zeit leer, steigt die Gefahr: Ein Rohrbruch läuft unbemerkt, Frost sprengt Leitungen, Einbrecher haben Zeit. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz darf der Versicherungsnehmer ohne Einwilligung des Versicherers keine Erhöhung der Gefahr vornehmen und muss eine solche Änderung unverzüglich anzeigen (Paragraf 23 VersVG).
Ab wann ein Haus als leer stehend gilt, regelt Ihre Polizze. Typische Fälle sind ein geerbtes Haus, der Umzug ins Pflegeheim oder die Zeit zwischen Auszug und Verkauf. Melden Sie den Leerstand schriftlich, dann kann der Versicherer die Prämie anpassen oder eine Lösung für das leer stehende Haus anbieten.
Viele österreichische Leitungswasserpolizzen enthalten eine Pflicht, die schon bei kurzer Abwesenheit greift: Ist mehr als 72 Stunden niemand zuhause, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren und Frostschäden vorzubeugen. Für ein leer stehendes Haus gilt das erst recht und dauerhaft.
Dazu kommt die Pflicht, die versicherten Sachen, insbesondere alle Rohrleitungen, ordnungsgemäß instand zu halten. Im leeren Haus heißt das: regelmäßig kontrollieren, im Winter heizen oder die Anlage entleeren lassen.
| Pflicht | Woher sie kommt | So erfüllen Sie sie |
|---|---|---|
| Leerstand melden | Paragraf 23 VersVG | schriftlich mit voraussichtlicher Dauer |
| Wasserzuleitungen absperren ab 72 Stunden Abwesenheit | Polizze, Leitungswasser | Haupthahn zu, bei Frost Leitungen entleeren |
| Frostschäden vorbeugen | Polizze, Leitungswasser | Frostschutzbetrieb der Heizung oder Entleerung |
| Rohrleitungen instand halten | Polizze, Leitungswasser | Mängel sofort beheben lassen |
| Schaden klein halten | Paragraf 62 VersVG | nach einem Schaden sofort handeln |
Das österreichische Recht kennt bei Obliegenheiten und Gefahrerhöhung weniger Abstufungen als das deutsche. Verletzt der Versicherungsnehmer eine vereinbarte Obliegenheit schuldhaft, kann der Versicherer ganz leistungsfrei sein, wenn die Verletzung den Schaden beeinflusst hat (Paragraf 6 VersVG). Bei einer unerlaubten Gefahrerhöhung durch Leerstand ist er frei, wenn der Schaden danach eintritt (Paragraf 25 VersVG), außer die Verletzung beruht nicht auf Verschulden.
Grobe Fahrlässigkeit ist ohne ausdrücklichen Einschluss in der Polizze überhaupt nicht gedeckt (Paragraf 61 VersVG). Wer ein leeres Haus im Winter weder heizt noch entleert, riskiert damit den ganzen Schaden.
Wird das leer stehende Haus nur noch gelegentlich genutzt, etwa als Ferienhaus, sollte die Polizze das ausdrücklich ausweisen. Für nicht ständig bewohnte Häuser verlangen Versicherer oft rund 30 Prozent Zuschlag. Das ist meist günstiger als ein ungedeckter Frostschaden.
Ein Wasserschaden im leeren Einfamilienhaus kostet in der Sanierung schnell 3.000 bis 8.000 Euro, mit Estrichtrocknung auch mehr. Prüfen Sie zusätzlich die Haushaltsversicherung, denn auch das Inventar im leeren Haus ist ohne Bewohner gefährdeter.
Fragen und Antworten
Ja.
Längerer Leerstand ist eine Gefahrerhöhung, die Sie unverzüglich anzeigen müssen.
Viele Polizzen verlangen, bei mehr als 72 Stunden Abwesenheit alle Wasserzuleitungen abzusperren
und Frost vorzubeugen.
Nur, wenn Sie die Pflichten erfüllt haben.
Sonst droht in Österreich Leistungsfreiheit.
Oft ja, für nicht ständig bewohnte Häuser sind rund 30 Prozent Zuschlag üblich.
Ja, für Ihre Wohnung gelten die Pflichten ebenso.
Informieren Sie zusätzlich die Hausverwaltung.
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