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Was passiert mit der Eigenheimversicherung beim Hauskauf in Österreich?

Kurz gesagt

In Österreich tritt der Käufer nach Paragraf 69 VersVG in die bestehende Eigenheimversicherung ein, sobald sein Eigentum im Grundbuch einverleibt ist. Nach Paragraf 70 VersVG dürfen Sie als Erwerber binnen eines Monats kündigen, wirksam sofort oder zum Ende der Versicherungsperiode. Für die laufende Prämie haften Veräußerer und Erwerber zur ungeteilten Hand.

Was passiert mit der Eigenheimversicherung beim Hauskauf in Österreich?

Was es kostet

Was die Eigenheimversicherung danach kostet, Richtwerte aus öffentlich genannten Modellrechnungen für Österreich, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Eigenheimversicherung, Grunddeckungab etwa 200 Euro im Jahr
Eigenheimversicherung mit erweiterten Leistungenrund 600 Euro im Jahr
Durchschnittliche Monatsprämieetwa 15 bis 20 Euro im Monat
Wirkung eines Selbstbehaltsetwa 10 bis 20 Prozent weniger Prämie
Zehnjahresvertrag mit Dauerrabattbis zu 40 Prozent Nachlass, dafür lange Bindung

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Modellrechnungen. Ihre Prämie hängt von Lage, Bauweise, Wohnfläche, Selbstbehalt und Katastrophendeckung ab; das genaue Angebot holen wir ein. Die Zahlen im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis. Bedenken Sie beim Dauerrabatt: Wer zehn Jahre bindet, verliert den Nachlass anteilig, wenn er vorzeitig aussteigt.

Rechenbeispiel

Einfamilienhaus, Einverleibung im Grundbuch am 11. Mai

So rechnet sich der Wechsel, wenn Sie die übernommene Polizze prüfen und fristgerecht kündigen.

Einverleibung Ihres Eigentums im Grundbuch11. Mai 2026
Frist für die Erwerberkündigungbis 11. Juni 2026
Übernommene Prämie, Katastrophendeckung nur 4.000 Euroetwa 380 Euro im Jahr
Neue Polizze mit höherer Katastrophendeckung, Selbstbehalt 300 Euroetwa 420 bis 520 Euro im Jahr
Prämie bis zur Kündigungschuldet der Veräußerer, Paragraf 70 Absatz 3 VersVG

Rund 40 bis 140 Euro mehr im Jahr, dafür sind Hochwasser, Vermurung und Lawine bis zur vereinbarten Höchstsumme gedeckt. Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Was beim Eigentümerwechsel automatisch passiert

Kaufen Sie ein Haus, läuft die Eigenheimversicherung des Verkäufers weiter und geht auf Sie über. Paragraf 69 Absatz 1 VersVG sagt es deutlich: An die Stelle des Veräußerers tritt der Erwerber in die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsverhältnis ein, solange ihm die Sache gehört.

Bei einer Liegenschaft ist der Erwerb erst mit der Einverleibung im Grundbuch abgeschlossen. Zwischen Kaufvertrag, Treuhandabwicklung und Grundbuchbeschluss vergehen oft Monate. In dieser Zeit bleibt der Verkäufer Versicherungsnehmer.

Der Versicherer muss den Wechsel erst gegen sich gelten lassen, wenn er davon weiß, Paragraf 69 Absatz 3 VersVG. Deshalb ist die Anzeige nach Paragraf 71 VersVG so wichtig: Unterbleibt sie, kann der Versicherer leistungsfrei sein, wenn der Schaden später als einen Monat nach der versäumten Anzeige eintritt.

ZeitpunktWas gilt
Kaufvertrag unterschriebennoch der Verkäufer ist Versicherungsnehmer, die Polizze läuft unverändert
Übergabe der Schlüsselwirtschaftlich Ihr Haus, versicherungsrechtlich noch nicht Ihr Vertrag
Einverleibung im GrundbuchSie treten in den Vertrag ein, Paragraf 69 Absatz 1 VersVG
Bis einen Monat nach dem ErwerbSie dürfen kündigen, sofort oder zum Ende der Versicherungsperiode
Keine Kenntnis von der Polizzeder Monat läuft erst ab dem Tag, an dem Sie Versicherer und Vertrag kennen
Kündigung ausgesprochender Veräußerer schuldet die Prämie, Sie haften dafür nicht

Ihr Kündigungsrecht als Erwerber

Paragraf 70 Absatz 2 VersVG gibt Ihnen ein eigenes Kündigungsrecht. Es erlischt, wenn Sie es nicht binnen eines Monats nach dem Erwerb ausüben. Wussten Sie nichts von der Versicherung, bleibt es bis einen Monat nach Kenntnis bestehen.

Die Rechtsprechung legt Kenntnis streng aus: Sie müssen nicht nur wissen, dass irgendeine Polizze besteht, sondern auch bei welchem Versicherer, damit Sie überhaupt kündigen können. Bitten Sie den Verkäufer deshalb früh um Polizzennummer und Versicherer.

Die Kündigung wirkt entweder sofort oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Auch der Versicherer darf kündigen, mit einmonatiger Frist und nur binnen eines Monats, nachdem er vom Verkauf erfahren hat, Paragraf 70 Absatz 1 VersVG.

Kündigen Sie erst, wenn die neue Polizze schriftlich bestätigt ist. Ein einziger Tag ohne Deckung genügt, damit Sie einen Brand oder einen Rohrgebrechen selbst tragen.

Wer die Prämie schuldet

Für die Prämie der zum Zeitpunkt des Eintritts laufenden Versicherungsperiode haften Veräußerer und Erwerber zur ungeteilten Hand, Paragraf 69 Absatz 2 VersVG. Der Versicherer kann sich also an jeden von beiden wenden.

Halten Sie im Kaufvertrag fest, wer bis zur Übergabe zahlt und wie eine bereits entrichtete Jahresprämie aufgeteilt wird. Ohne Regelung streiten Käufer und Verkäufer später über wenige hundert Euro.

Kündigen Sie nach Paragraf 70 VersVG, bleibt der Veräußerer zur Zahlung der Prämie verpflichtet; Sie haften dann nicht dafür.

Was Sie in der Polizze prüfen sollten

Sie erben den Umfang des Vorbesitzers. Verlangen Sie Polizze, Bedingungen und die letzte Prämienvorschreibung, bevor Sie beim Notar oder Rechtsanwalt unterschreiben.

Häufige Schwachstellen: eine Versicherungssumme, die seit Jahren nicht an die Baukosten angepasst wurde, eine Katastrophendeckung für Hochwasser, Vermurung, Lawine und Erdrutsch mit nur wenigen tausend Euro Höchstbetrag, sowie ein Selbstbehalt, den der Vorbesitzer für eine niedrige Prämie akzeptiert hat.

Prüfen Sie auch, ob die Eigenheimversicherung und die Haushaltsversicherung in einem Bündel stecken. Der Haushalt gehört dem Verkäufer und zieht mit ihm aus; dann bleibt nur der Gebäudeteil übrig und das Bündel muss neu geordnet werden.

Offen gesagt: Nicht jeder alte Vertrag ist schlecht. Hat das Haus Schäden in der Vorgeschichte oder liegt es in einer roten Gefahrenzone, ist eine neue Polizze teuer oder gar nicht zu bekommen. Dann ist der übernommene Schutz oft die bessere Wahl.

Wenn gar keine Eigenheimversicherung besteht

In Österreich gibt es keine allgemeine Pflicht, ein Wohnhaus zu versichern. Bei Erbschaften und lange leer stehenden Objekten fehlt der Schutz manchmal ganz.

Dann schließen Sie selbst ab, mit Beginn spätestens zum Tag der Übergabe. Eine vorläufige Deckungszusage überbrückt die Zeit bis zur fertigen Polizze.

Planen Sie einen Umbau, deckt die Eigenheimversicherung die Baustelle nicht. Dafür brauchen Sie eine Bauwesenversicherung und eine Bauherrenhaftpflicht.

Steht das Haus nach dem Kauf länger leer, zeigen Sie das an. Leerstand ist eine Gefahrerhöhung und kann den Schutz einschränken, vor allem bei Leitungswasser im Winter.

Vinkulierung für die finanzierende Bank

Finanziert eine Bank den Kauf, verlangt sie im Kreditvertrag fast immer die Vinkulierung der Feuer- oder Eigenheimversicherung zu ihren Gunsten. Der Versicherer darf dann eine größere Entschädigung nur mit Zustimmung der Bank auszahlen.

Die Vinkulierung ist keine gesetzliche Pflicht, sondern eine vertragliche Bedingung der Finanzierung. Sie können aber frei wählen, bei wem Sie versichern, solange der Umfang passt und die Bank die Vinkulierungserklärung erhält.

Übernehmen Sie den Vertrag des Verkäufers, muss die alte Vinkulierung gelöscht und eine neue zugunsten Ihrer Bank eingetragen werden. Das dauert einige Tage, planen Sie es vor der Auszahlung ein.

Schritt für Schritt

  1. Fragen Sie beim Verkäufer früh nach Versicherer, Polizzennummer, Bedingungen und Prämienvorschreibung.
  2. Prüfen Sie Versicherungssumme, Katastrophendeckung, Selbstbehalt und ob ein Haushaltsteil im Bündel steckt.
  3. Notieren Sie den Tag der Einverleibung im Grundbuch und tragen Sie die Monatsfrist in den Kalender.
  4. Zeigen Sie den Eigentümerwechsel unverzüglich schriftlich beim Versicherer an, Paragraf 71 VersVG.
  5. Holen Sie ein Vergleichsangebot ein und kündigen Sie erst nach schriftlicher Bestätigung des neuen Schutzes.
  6. Lassen Sie die Vinkulierung zugunsten Ihrer Bank eintragen, bevor der Kredit ausgezahlt wird.

Checkliste

  • Polizze, Bedingungen und letzte Prämienvorschreibung vor der Unterschrift angefordert
  • Schadenverlauf der letzten fünf Jahre erfragt
  • Versicherungssumme auf aktuelle Baukosten geprüft, Unterversicherungsverzicht vereinbart
  • Höchstsumme der Katastrophendeckung für Hochwasser, Vermurung und Lawine geprüft
  • Tag der Grundbucheinverleibung notiert, Monatsfrist im Kalender
  • Eigentümerwechsel schriftlich beim Versicherer angezeigt
  • Vinkulierungserklärung für die finanzierende Bank eingeholt

Häufige Fehler

  • Die Monatsfrist ab Kaufvertrag statt ab der Einverleibung im Grundbuch rechnen
  • Kündigen, bevor die neue Polizze bestätigt ist, und eine Deckungslücke erzeugen
  • Die Veräußerung nicht anzeigen und damit die Leistung nach Paragraf 71 VersVG riskieren
  • Eine niedrige Katastrophendeckung übersehen, weil nur die Prämie verglichen wurde
  • Die Aufteilung der Jahresprämie mit dem Verkäufer nur mündlich vereinbaren

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Geht die Eigenheimversicherung beim Hauskauf automatisch auf mich über?

Ja. Nach Paragraf 69 Absatz 1 VersVG treten Sie in die laufende Polizze ein, sobald Ihr Eigentum im Grundbuch einverleibt ist.

Ab wann läuft die Monatsfrist für die Kündigung?

Ab dem Erwerb, bei einer Liegenschaft also ab der Einverleibung. Kannten Sie die Versicherung nicht, läuft der Monat erst ab Kenntnis von Vertrag und Versicherer.

Wirkt die Kündigung sofort?

Sie haben die Wahl: sofort oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, Paragraf 70 Absatz 2 VersVG.

Wer zahlt die Prämie im Jahr des Kaufs?

Veräußerer und Erwerber haften zur ungeteilten Hand, Paragraf 69 Absatz 2 VersVG. Die Aufteilung regeln Sie im Kaufvertrag.

Was ist eine Vinkulierung?

Eine Sperre zugunsten der Bank: Der Versicherer zahlt größere Entschädigungen nur mit ihrer Zustimmung. Fast jeder Kreditvertrag verlangt sie.

Muss ich das Haus in Österreich versichern?

Gesetzlich nicht. Die Pflicht entsteht erst aus dem Kreditvertrag mit der Bank.

Was passiert mit der Haushaltsversicherung des Verkäufers?

Sie bleibt beim Verkäufer, weil sie seinen Hausrat deckt. Ihren eigenen Haushalt versichern Sie getrennt.

Lohnt es sich, den alten Vertrag zu behalten?

Manchmal ja. In roten Gefahrenzonen oder nach Vorschäden ist eine neue Polizze teuer oder nicht erhältlich. Dann ist der übernommene Schutz der sichere Weg.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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