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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Eigenheim

Muss ich einen Umbau der Eigenheimversicherung melden?

Kurz gesagt

Ja, wenn er den Neubauwert erhöht oder die Gefahr verändert. Muss ich also jeden Umbau melden? Nein, aber einen Zubau, ein ausgebautes Dachgeschoß, einen Wintergarten, Photovoltaik oder längeren Leerstand schon, am besten vor Baubeginn. Sonst droht Unterversicherung nach § 56 VersVG, und bei einer Gefahrerhöhung kann die Eigenheimversicherung im Schadenfall leistungsfrei werden.

Muss ich einen Umbau der Eigenheimversicherung melden?

Was es kostet

Öffentlich genannte Baukosten und Prämien für Österreich, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Neubau oder Zubau, schlüsselfertigetwa 2.200 bis 3.500 Euro je Quadratmeter
Baukostenindex Wohnhausbau, März 2026 gegenüber Vorjahrplus 2,8 Prozent
Eigenheimversicherung, Grunddeckung bis erweitertetwa 200 bis 600 Euro Prämie im Jahr
Mehrprämie nach einem Zubau mit 30 Quadratmeternetwa 60 bis 100 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand Oktober 2026.

Die Mehrprämie nach einem Zubau,

der Neubauwert je Quadratmeter im Beispiel und die Kosten einer Bauherrenhaftpflicht für kleinere Vorhaben, meist einige hundert Euro einmalig, sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Einfamilienhaus in Oberösterreich, Zubau mit 30 Quadratmetern

Das Haus ist mit 400.000 Euro Neubauwert versichert. Der Zubau erhöht den Neubauwert auf 475.000 Euro, gemeldet wird er nicht. Ein Leitungswasserschaden kostet 50.000 Euro.

Neubauwert nach dem Zubau (Richtwert)475.000 Euro
Versicherungssumme400.000 Euro
Versicherungsquoterund 84 Prozent
Zahlung auf 50.000 Euro Schadenrund 42.100 Euro
Mehrprämie bei Meldung (Richtwert)etwa 60 bis 100 Euro im Jahr

Rund 7.900 Euro bleiben bei einem einzigen Schaden an Ihnen hängen, bei einem Totalschaden 75.000 Euro. Die Meldung hätte weniger als 100 Euro im Jahr gekostet.

Was Sie melden müssen

Entscheidend sind zwei Fragen: Steigt der Neubauwert, oder steigt die Gefahr? Ein Zubau, eine Aufstockung oder ein ausgebautes Dachgeschoß vergrößern die verbaute Fläche. Eine Fußbodenheizung, eine Wärmepumpe oder ein hochwertiges Bad erhöhen die Ausstattung. Beides ändert, was ein Wiederaufbau kosten würde.

Die Gefahr steigt etwa, wenn das Haus während der Sanierung monatelang leer steht, wenn Sie einen Teil gewerblich nutzen oder an Gäste vermieten.

MaßnahmeMelden?
Zubau oder Aufstockungja, Fläche und Neubauwert steigen
Dachgeschoß zu Wohnraum ausbauenja
Wintergarten, Carport, Garageja, oft als eigene Position
Photovoltaik, Wallbox, Wärmepumpeja, nicht jede Polizze schließt sie ein
Haus während der Sanierung unbewohntja, Leerstand gilt als Gefahrerhöhung
Ausmalen, Tapezierennein
Fenster gegen gleichwertige tauschenin der Regel nein

Was das Gesetz verlangt

Nach § 23 VersVG dürfen Sie die Gefahr nach Vertragsabschluss nicht ohne Einwilligung des Versicherers erhöhen. Merken Sie erst später, dass eine Änderung die Gefahr erhöht hat, müssen Sie das unverzüglich anzeigen.

§ 25 VersVG regelt die Folgen: Der Versicherer kann leistungsfrei sein, wenn der Schaden nach einer verbotenen Gefahrerhöhung eintritt. Das gilt nicht, wenn Sie kein Verschulden trifft oder die Gefahrerhöhung mit dem Schaden nichts zu tun hatte.

Häufiger als die Leistungsfreiheit ist die Unterversicherung. Ist der Zubau nicht in der Summe, haftet der Versicherer nach § 56 VersVG nur im Verhältnis von Summe zu Neubauwert, und zwar bei jedem Schaden.

Die Bauzeit selbst absichern

Die Eigenheimversicherung schützt das bestehende Haus gegen Feuer, Sturm und Leitungswasser. Diebstahl von Baumaterial oder Schäden durch Fehler der Handwerker deckt sie nicht. Bei größeren Vorhaben gibt es dafür eine Bauwesenversicherung, bei Neubau oder Zubau oft eine eigene Rohbauversicherung gegen Feuer.

Als Bauherr haften Sie, wenn auf Ihrer Baustelle jemand zu Schaden kommt. Die Haftpflicht aus der Haushaltsversicherung deckt kleinere Bauvorhaben je nach Polizze mit, oft nur bis zu einer Grenze. Darüber brauchen Sie eine Bauherrenhaftpflicht.

Wann Sie nichts tun müssen

Wer nur erhält statt verbessert, muss nichts melden. Ausmalen, ein neuer Boden in gleicher Qualität oder der Tausch einer alten Therme gegen eine gleichwertige ändern weder Fläche noch Wert.

Ist Ihr Haus nach verbauter Fläche versichert und bleibt die Fläche gleich, ändert sich die Prämie oft nicht. Eine kurze schriftliche Meldung schafft trotzdem Klarheit, falls später ein Schaden kommt.

Schritt für Schritt

  1. Vor Baubeginn den Versicherer schriftlich über Art, Umfang und Dauer des Umbaus informieren.
  2. Leerstand während der Bauzeit anzeigen und die Einwilligung einholen.
  3. Klären, ob die Haftpflicht der Haushaltsversicherung das Bauvorhaben deckt, sonst Bauherrenhaftpflicht abschließen.
  4. Bei Zubau oder Kernsanierung Bauwesen- oder Rohbauversicherung prüfen.
  5. Nach Fertigstellung Fläche oder Neubauwert neu bewerten und die Summe schriftlich anpassen lassen.

Checkliste

  • Meldung schriftlich und vor Baubeginn
  • Einwilligung zur Gefahrerhöhung, etwa bei Leerstand, schriftlich
  • Haftpflicht für das Bauvorhaben geklärt
  • Bauwesenversicherung bei größeren Arbeiten
  • Photovoltaik, Wallbox und Wärmepumpe in der Polizze
  • Neue Fläche oder neuer Neubauwert im Versicherungsschein

Häufige Fehler

  • Den Umbau erst nach einem Schaden melden
  • Nur die neue Fläche, aber nicht die höhere Ausstattung angeben
  • Annehmen, die Eigenheimversicherung zahle gestohlenes Baumaterial
  • Den Leerstand während der Sanierung verschweigen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich eine neue Küche melden?

Die Küche zählt meist zum Haushalt, nicht zum Gebäude. Melden Sie sie der Haushaltsversicherung, wenn sie deutlich wertvoller ist als die alte.

Wird meine Prämie nach dem Umbau teurer?

Wenn Fläche oder Neubauwert steigen, ja. Dafür ist der neue Teil voll versichert.

Muss ich eine Photovoltaikanlage melden?

Ja. Viele Polizzen schließen sie nur bis zu einer Grenze oder gegen Aufpreis ein.

Reicht es, den Umbau nach Fertigstellung zu melden?

Für die Summe oft ja. Leerstand und Baustelle sind aber eine Gefahrerhöhung, die Sie vorher anzeigen sollten.

Zahlt die Eigenheimversicherung, wenn der Handwerker einen Brand verursacht?

Ja, für das Haus. Der Versicherer kann sich das Geld danach beim Betrieb zurückholen.

Was ist, wenn ich den Umbau vergessen habe?

Melden Sie ihn sofort. Vor einem Schaden nachgeholt, geht es meist nur um die Prämie.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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