Alles zur Versicherung: Eigenheim
Muss ich mein Haus in Österreich versichern?
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Kurz gesagt
Ja, wenn er den Neubauwert erhöht oder die Gefahr verändert. Muss ich also jeden Umbau melden? Nein, aber einen Zubau, ein ausgebautes Dachgeschoß, einen Wintergarten, Photovoltaik oder längeren Leerstand schon, am besten vor Baubeginn. Sonst droht Unterversicherung nach § 56 VersVG, und bei einer Gefahrerhöhung kann die Eigenheimversicherung im Schadenfall leistungsfrei werden.
Öffentlich genannte Baukosten und Prämien für Österreich, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Neubau oder Zubau, schlüsselfertig | etwa 2.200 bis 3.500 Euro je Quadratmeter |
| Baukostenindex Wohnhausbau, März 2026 gegenüber Vorjahr | plus 2,8 Prozent |
| Eigenheimversicherung, Grunddeckung bis erweitert | etwa 200 bis 600 Euro Prämie im Jahr |
| Mehrprämie nach einem Zubau mit 30 Quadratmetern | etwa 60 bis 100 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand Oktober 2026.
Die Mehrprämie nach einem Zubau,
der Neubauwert je Quadratmeter im Beispiel und die Kosten einer Bauherrenhaftpflicht für kleinere Vorhaben, meist einige hundert Euro einmalig, sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Das Haus ist mit 400.000 Euro Neubauwert versichert. Der Zubau erhöht den Neubauwert auf 475.000 Euro, gemeldet wird er nicht. Ein Leitungswasserschaden kostet 50.000 Euro.
| Neubauwert nach dem Zubau (Richtwert) | 475.000 Euro |
| Versicherungssumme | 400.000 Euro |
| Versicherungsquote | rund 84 Prozent |
| Zahlung auf 50.000 Euro Schaden | rund 42.100 Euro |
| Mehrprämie bei Meldung (Richtwert) | etwa 60 bis 100 Euro im Jahr |
Rund 7.900 Euro bleiben bei einem einzigen Schaden an Ihnen hängen, bei einem Totalschaden 75.000 Euro. Die Meldung hätte weniger als 100 Euro im Jahr gekostet.
Entscheidend sind zwei Fragen: Steigt der Neubauwert, oder steigt die Gefahr? Ein Zubau, eine Aufstockung oder ein ausgebautes Dachgeschoß vergrößern die verbaute Fläche. Eine Fußbodenheizung, eine Wärmepumpe oder ein hochwertiges Bad erhöhen die Ausstattung. Beides ändert, was ein Wiederaufbau kosten würde.
Die Gefahr steigt etwa, wenn das Haus während der Sanierung monatelang leer steht, wenn Sie einen Teil gewerblich nutzen oder an Gäste vermieten.
| Maßnahme | Melden? |
|---|---|
| Zubau oder Aufstockung | ja, Fläche und Neubauwert steigen |
| Dachgeschoß zu Wohnraum ausbauen | ja |
| Wintergarten, Carport, Garage | ja, oft als eigene Position |
| Photovoltaik, Wallbox, Wärmepumpe | ja, nicht jede Polizze schließt sie ein |
| Haus während der Sanierung unbewohnt | ja, Leerstand gilt als Gefahrerhöhung |
| Ausmalen, Tapezieren | nein |
| Fenster gegen gleichwertige tauschen | in der Regel nein |
Nach § 23 VersVG dürfen Sie die Gefahr nach Vertragsabschluss nicht ohne Einwilligung des Versicherers erhöhen. Merken Sie erst später, dass eine Änderung die Gefahr erhöht hat, müssen Sie das unverzüglich anzeigen.
§ 25 VersVG regelt die Folgen: Der Versicherer kann leistungsfrei sein, wenn der Schaden nach einer verbotenen Gefahrerhöhung eintritt. Das gilt nicht, wenn Sie kein Verschulden trifft oder die Gefahrerhöhung mit dem Schaden nichts zu tun hatte.
Häufiger als die Leistungsfreiheit ist die Unterversicherung. Ist der Zubau nicht in der Summe, haftet der Versicherer nach § 56 VersVG nur im Verhältnis von Summe zu Neubauwert, und zwar bei jedem Schaden.
Die Eigenheimversicherung schützt das bestehende Haus gegen Feuer, Sturm und Leitungswasser. Diebstahl von Baumaterial oder Schäden durch Fehler der Handwerker deckt sie nicht. Bei größeren Vorhaben gibt es dafür eine Bauwesenversicherung, bei Neubau oder Zubau oft eine eigene Rohbauversicherung gegen Feuer.
Als Bauherr haften Sie, wenn auf Ihrer Baustelle jemand zu Schaden kommt. Die Haftpflicht aus der Haushaltsversicherung deckt kleinere Bauvorhaben je nach Polizze mit, oft nur bis zu einer Grenze. Darüber brauchen Sie eine Bauherrenhaftpflicht.
Wer nur erhält statt verbessert, muss nichts melden. Ausmalen, ein neuer Boden in gleicher Qualität oder der Tausch einer alten Therme gegen eine gleichwertige ändern weder Fläche noch Wert.
Ist Ihr Haus nach verbauter Fläche versichert und bleibt die Fläche gleich, ändert sich die Prämie oft nicht. Eine kurze schriftliche Meldung schafft trotzdem Klarheit, falls später ein Schaden kommt.
Fragen und Antworten
Die Küche zählt meist zum Haushalt, nicht zum Gebäude. Melden Sie sie der Haushaltsversicherung, wenn sie deutlich wertvoller ist als die alte.
Wenn Fläche oder Neubauwert steigen, ja. Dafür ist der neue Teil voll versichert.
Ja. Viele Polizzen schließen sie nur bis zu einer Grenze oder gegen Aufpreis ein.
Für die Summe oft ja. Leerstand und Baustelle sind aber eine Gefahrerhöhung, die Sie vorher anzeigen sollten.
Ja, für das Haus. Der Versicherer kann sich das Geld danach beim Betrieb zurückholen.
Melden Sie ihn sofort. Vor einem Schaden nachgeholt, geht es meist nur um die Prämie.
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NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler.
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