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Wie versichere ich ein Ferienhaus in Österreich?

Kurz gesagt

Mit einer Eigenheimversicherung, in der das Haus ausdrücklich als Ferienhaus oder Zweitwohnsitz geführt wird. Für ein Einfamilienhaus zahlen Sie in Österreich meist 200 bis 600 Euro im Jahr, für ein nicht ständig bewohntes Haus verlangen Versicherer oft rund 30 Prozent Zuschlag. Dazu kommt eine eigene Haushaltsversicherung, denn die Polizze der Hauptwohnung deckt den Zweitwohnsitz meist nicht.

Wie versichere ich ein Ferienhaus in Österreich?

Was es kostet

Öffentlich genannte Prämienspannen und Zuschläge, dazu eine eigene Umrechnung für Ferienhäuser.

BeispielRichtwert
Einfamilienhaus in Österreich, Grunddeckungab etwa 200 Euro im Jahr
Einfamilienhaus mit erweiterten Leistungenrund 600 Euro im Jahr
Zuschlag für Ferienhaus oder Zweitwohnsitzrund 30 Prozent
Ferienhaus, Eigenheim mit Zuschlag, umgerechnetetwa 260 bis 780 Euro im Jahr

Stand September 2026. Die Spanne von 260 bis 780 Euro ist eine eigene Umrechnung aus den genannten Prämien und dem Zuschlag; Zuschläge unterscheiden sich je Versicherer. Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis. Das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Ferienhaus im Salzkammergut, 100 Quadratmeter, im Sommer vermietet

Das Haus liegt nahe am See, wird im Juli und August an Gäste vermietet und steht im Winter meist leer.

Eigenheim als Ferienhaus mit Vermietungetwa 400 bis 650 Euro
Höhere Katastrophendeckung am Seeetwa 60 bis 150 Euro
Haushaltsversicherung für die Einrichtungetwa 80 bis 150 Euro
Haftpflicht für Haus und Grundetwa 40 bis 90 Euro

Zusammen etwa 580 bis 1.040 Euro im Jahr. Dazu kommt eine Hausbetreuung für die Kontrollen im Winter.

Warum die normale Polizze nicht passt

Eigenheimversicherungen rechnen mit einem Haus, in dem jemand wohnt. Ein Rohrbruch wird dann nach Stunden bemerkt, nicht nach Wochen. Steht ein Haus regelmäßig leer, ist das ein anderes Risiko, und das müssen Sie dem Versicherer sagen.

Wird das Haus als Ferienhaus oder Zweitwohnsitz geführt, ist der Leerstand eingepreist. Versicherer nehmen dafür einen Zuschlag, öffentlich genannt werden rund 30 Prozent. Verschweigen kostet mehr: Im Schadenfall kann die Leistung gekürzt werden oder ganz entfallen.

Welche Verträge ein Ferienhaus braucht

Die Eigenheimversicherung schützt das Gebäude gegen Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser. In den Bergen gehören Schneedruck und Lawinen dazu, am See oder Fluss eine ausreichende Katastrophendeckung für Hochwasser und Vermurung.

Für Möbel und Ausstattung brauchen Sie eine eigene Haushaltsversicherung für den Zweitwohnsitz. Und wer Gäste aufnimmt oder das Grundstück von anderen nutzen lässt, braucht eine Haftpflicht für Haus und Grund, etwa wenn jemand auf der vereisten Zufahrt stürzt.

VertragWann nötigWorauf achten
Eigenheim als Ferienhausimmer bei eigenem HausNutzung ausdrücklich in der Polizze
Katastrophendeckungam Wasser, am Hang, in den BergenSumme in der Polizze lesen
Haushaltsversicherung Zweitwohnsitzbei eigener EinrichtungEinbruch bei längerer Abwesenheit
Haftpflicht für Haus und Grundbei Vermietung oder fremder NutzungSumme im Millionenbereich
Mietverlustbei VermietungDauer und Höhe der Zahlung

Pflichten im Winter

Die Bedingungen verlangen für unbewohnte Häuser, dass Sie Frostschäden vorbeugen: ausreichend heizen oder die Wasserleitungen absperren und entleeren. Wie lange ein Haus leer stehen darf, bevor das gilt, steht in Ihrer Polizze.

Wer diese Pflichten verletzt, bekommt nach einem Frostschaden oft nur einen Teil ersetzt. Ein Nachbar oder ein Hausbetreuungsdienst, der regelmäßig nachsieht und das festhält, macht im Schadenfall viel leichter.

Wenn Sie vermieten

Vermieten Sie an Urlaubsgäste, melden Sie das dem Versicherer. Manche Tarife schließen gewerbliche Vermietung aus, andere verlangen einen Aufpreis. Klären Sie auch, ob Schäden durch Gäste an der Einrichtung gedeckt sind.

Fällt das Haus nach einem Brand oder Wasserschaden für eine Saison aus, fehlen die Einnahmen. Dagegen hilft nur ein vereinbarter Mietverlust.

Ferienhaus außerhalb Österreichs

Österreichische Eigenheimtarife gelten in der Regel für Häuser in Österreich. Für ein Haus in Kroatien, Italien oder Spanien brauchen Sie meist einen Versicherer, der dort tätig ist, und Bedingungen nach dem Recht des Landes.

Umgekehrt gilt: Wohnen Sie in Deutschland und haben ein Ferienhaus in Tirol, versichern Sie es am besten mit einem Vertrag, der für Österreich gemacht ist.

Schritt für Schritt

  1. Festhalten, wie oft das Haus bewohnt ist und ob Sie vermieten.
  2. Eine Eigenheimversicherung wählen, die Ferienhaus oder Zweitwohnsitz ausdrücklich nennt.
  3. Katastrophendeckung nach Lage wählen und die Summe in der Polizze lesen.
  4. Haushaltsversicherung, Haftpflicht und bei Vermietung Mietverlust ergänzen.
  5. Frostschutz und regelmäßige Kontrollen organisieren und dokumentieren.
  6. Bei einem Haus im Ausland einen Versicherer vor Ort einbinden.

Checkliste

  • Polizze nennt das Haus als Ferienhaus oder Zweitwohnsitz
  • Leerstandsregeln und Frostpflichten bekannt
  • Vermietung dem Versicherer gemeldet
  • Katastrophendeckung passend zu See, Fluss oder Hang
  • Schneedruck in Berglagen eingeschlossen
  • Eigene Haushaltsversicherung für die Einrichtung

Häufige Fehler

  • Das Ferienhaus wie einen Hauptwohnsitz versichern und den Leerstand verschweigen
  • Im Winter weder heizen noch das Wasser absperren
  • Die Vermietung an Gäste nicht melden
  • Annehmen, die Haushaltsversicherung der Hauptwohnung decke den Zweitwohnsitz mit

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist mein Zweitwohnsitz in der Haushaltsversicherung der Hauptwohnung dabei?

Meist nicht. Sie können ihn beim Versicherer einschließen lassen oder eine eigene Haushaltsversicherung für den Zweitwohnsitz abschließen.

Wie viel teurer ist ein Ferienhaus als ein bewohntes Haus?

Öffentlich genannt wird ein Zuschlag von rund 30 Prozent. Je nach Versicherer, Lage und Vermietung kann es mehr oder weniger sein.

Zahlt die Versicherung einen Frostschaden im leeren Haus?

Ja, wenn Sie geheizt oder die Leitungen abgesperrt und entleert haben. Sonst wird oft gekürzt.

Muss ich die Vermietung an Urlaubsgäste melden?

Ja. Sie ändert das Risiko, und manche Tarife schließen sie aus. Wer sie verschweigt, gefährdet den Schutz.

Brauche ich für eine Almhütte eine eigene Versicherung?

Wenn sie Ihnen gehört, ja. Wichtig sind dort Schneedruck, Lawinen und Blitz, und viele Tarife fragen nach Bauweise und Erreichbarkeit.

Kann ich mein Ferienhaus in Kroatien in Österreich versichern?

Mit einer normalen österreichischen Eigenheimversicherung meist nicht. In der Regel brauchen Sie einen Vertrag, der für das jeweilige Land gilt.

Quellen

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