Alles zur Versicherung: Eigenheim
Muss ich mein Haus in Österreich versichern?
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Kurz gesagt
Mit einer Eigenheimversicherung, in der das Haus ausdrücklich als Ferienhaus oder Zweitwohnsitz geführt wird. Für ein Einfamilienhaus zahlen Sie in Österreich meist 200 bis 600 Euro im Jahr, für ein nicht ständig bewohntes Haus verlangen Versicherer oft rund 30 Prozent Zuschlag. Dazu kommt eine eigene Haushaltsversicherung, denn die Polizze der Hauptwohnung deckt den Zweitwohnsitz meist nicht.
Öffentlich genannte Prämienspannen und Zuschläge, dazu eine eigene Umrechnung für Ferienhäuser.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Einfamilienhaus in Österreich, Grunddeckung | ab etwa 200 Euro im Jahr |
| Einfamilienhaus mit erweiterten Leistungen | rund 600 Euro im Jahr |
| Zuschlag für Ferienhaus oder Zweitwohnsitz | rund 30 Prozent |
| Ferienhaus, Eigenheim mit Zuschlag, umgerechnet | etwa 260 bis 780 Euro im Jahr |
Stand September 2026. Die Spanne von 260 bis 780 Euro ist eine eigene Umrechnung aus den genannten Prämien und dem Zuschlag; Zuschläge unterscheiden sich je Versicherer. Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis. Das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Das Haus liegt nahe am See, wird im Juli und August an Gäste vermietet und steht im Winter meist leer.
| Eigenheim als Ferienhaus mit Vermietung | etwa 400 bis 650 Euro |
| Höhere Katastrophendeckung am See | etwa 60 bis 150 Euro |
| Haushaltsversicherung für die Einrichtung | etwa 80 bis 150 Euro |
| Haftpflicht für Haus und Grund | etwa 40 bis 90 Euro |
Zusammen etwa 580 bis 1.040 Euro im Jahr. Dazu kommt eine Hausbetreuung für die Kontrollen im Winter.
Eigenheimversicherungen rechnen mit einem Haus, in dem jemand wohnt. Ein Rohrbruch wird dann nach Stunden bemerkt, nicht nach Wochen. Steht ein Haus regelmäßig leer, ist das ein anderes Risiko, und das müssen Sie dem Versicherer sagen.
Wird das Haus als Ferienhaus oder Zweitwohnsitz geführt, ist der Leerstand eingepreist. Versicherer nehmen dafür einen Zuschlag, öffentlich genannt werden rund 30 Prozent. Verschweigen kostet mehr: Im Schadenfall kann die Leistung gekürzt werden oder ganz entfallen.
Die Eigenheimversicherung schützt das Gebäude gegen Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser. In den Bergen gehören Schneedruck und Lawinen dazu, am See oder Fluss eine ausreichende Katastrophendeckung für Hochwasser und Vermurung.
Für Möbel und Ausstattung brauchen Sie eine eigene Haushaltsversicherung für den Zweitwohnsitz. Und wer Gäste aufnimmt oder das Grundstück von anderen nutzen lässt, braucht eine Haftpflicht für Haus und Grund, etwa wenn jemand auf der vereisten Zufahrt stürzt.
| Vertrag | Wann nötig | Worauf achten |
|---|---|---|
| Eigenheim als Ferienhaus | immer bei eigenem Haus | Nutzung ausdrücklich in der Polizze |
| Katastrophendeckung | am Wasser, am Hang, in den Bergen | Summe in der Polizze lesen |
| Haushaltsversicherung Zweitwohnsitz | bei eigener Einrichtung | Einbruch bei längerer Abwesenheit |
| Haftpflicht für Haus und Grund | bei Vermietung oder fremder Nutzung | Summe im Millionenbereich |
| Mietverlust | bei Vermietung | Dauer und Höhe der Zahlung |
Die Bedingungen verlangen für unbewohnte Häuser, dass Sie Frostschäden vorbeugen: ausreichend heizen oder die Wasserleitungen absperren und entleeren. Wie lange ein Haus leer stehen darf, bevor das gilt, steht in Ihrer Polizze.
Wer diese Pflichten verletzt, bekommt nach einem Frostschaden oft nur einen Teil ersetzt. Ein Nachbar oder ein Hausbetreuungsdienst, der regelmäßig nachsieht und das festhält, macht im Schadenfall viel leichter.
Vermieten Sie an Urlaubsgäste, melden Sie das dem Versicherer. Manche Tarife schließen gewerbliche Vermietung aus, andere verlangen einen Aufpreis. Klären Sie auch, ob Schäden durch Gäste an der Einrichtung gedeckt sind.
Fällt das Haus nach einem Brand oder Wasserschaden für eine Saison aus, fehlen die Einnahmen. Dagegen hilft nur ein vereinbarter Mietverlust.
Österreichische Eigenheimtarife gelten in der Regel für Häuser in Österreich. Für ein Haus in Kroatien, Italien oder Spanien brauchen Sie meist einen Versicherer, der dort tätig ist, und Bedingungen nach dem Recht des Landes.
Umgekehrt gilt: Wohnen Sie in Deutschland und haben ein Ferienhaus in Tirol, versichern Sie es am besten mit einem Vertrag, der für Österreich gemacht ist.
Fragen und Antworten
Meist nicht. Sie können ihn beim Versicherer einschließen lassen oder eine eigene Haushaltsversicherung für den Zweitwohnsitz abschließen.
Öffentlich genannt wird ein Zuschlag von rund 30 Prozent. Je nach Versicherer, Lage und Vermietung kann es mehr oder weniger sein.
Ja, wenn Sie geheizt oder die Leitungen abgesperrt und entleert haben. Sonst wird oft gekürzt.
Ja. Sie ändert das Risiko, und manche Tarife schließen sie aus. Wer sie verschweigt, gefährdet den Schutz.
Wenn sie Ihnen gehört, ja. Wichtig sind dort Schneedruck, Lawinen und Blitz, und viele Tarife fragen nach Bauweise und Erreichbarkeit.
Mit einer normalen österreichischen Eigenheimversicherung meist nicht. In der Regel brauchen Sie einen Vertrag, der für das jeweilige Land gilt.
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Unterversicherung heißt: Die Versicherungssumme in Ihrer Polizze ist niedriger als der Neubauwert Ihres Hauses. Dann h …
NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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