Alles zur Versicherung: Betriebliche Vorsorge
Muss ich als Arbeitgeber in Österreich eine Betriebspension anbieten?
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Kurz gesagt
Was ändert sich ab 2027 bei der Firmenpension in Österreich? Beschlossen ist dafür noch nichts. Das deutsche Betriebsrentenstärkungsgesetz II gilt hier nicht. Die Bundesregierung hat im April 2026 Pläne vorgelegt: Abfertigung in die Pensionskasse für alle, Abfindung bei Pensionsantritt bis 20.000 statt 16.500 Euro, niedrigere Kosten der Vorsorgekassen. Bis zum Gesetz gelten die heutigen Regeln.
Grenzwerte und Kosten der betrieblichen Vorsorge in Österreich, heute und laut Plan.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Abfindungsgrenze Pensionskasse 2026 | 16.500 Euro Barwert |
| Geplante Abfindungsgrenze bei Pensionsantritt | 20.000 Euro, noch nicht beschlossen |
| Prämie auf Eigenbeiträge 2026 | 4,25 Prozent, höchstens 42,50 Euro im Jahr |
| Verwaltungskosten Vorsorgekasse | heute bis 0,8 Prozent, geplant bis 0,6 Prozent im Jahr |
| Abfertigung neu als Einmalbetrag | 6 Prozent Lohnsteuer |
Pläne nach dem Ministerratsvortrag vom 22.
April 2026, Stand unserer Recherche Oktober 2026.
Ob und wann sie Gesetz werden, ist offen.
Heutige Werte nach Angaben der Pensionskassen und der Wirtschaftskammer.
Die monatliche Pension im Beispiel ist ein grober Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Wie sich die geplante Grenze auswirken würde, wenn sie rechtzeitig beschlossen wird.
| Barwert des Guthabens | 18.000 Euro |
| Heute: Grenze 16.500 Euro | keine Abfindung, lebenslange Kleinstpension |
| Geplant: Grenze 20.000 Euro bei Pensionsantritt | Abfindung möglich |
| Monatliche Pension statt Abfindung | je nach Kasse etwa 60 bis 80 Euro |
Ob Sie 2027 Kapital oder eine kleine Pension bekommen, hängt davon ab, ob und ab wann die Reform gilt. Bis dahin entscheidet die Grenze von 16.500 Euro.
Wer nach Neuerungen bei der Firmenpension sucht, landet oft bei deutschen Seiten zum Betriebsrentenstärkungsgesetz II. Dieses Gesetz ändert deutsches Recht, etwa die Förderung für Geringverdiener in Deutschland, und hat für Ihre Firmenpension in Österreich keine Wirkung.
In Österreich regeln Betriebspensionsgesetz, Pensionskassengesetz und das Gesetz über die Betriebliche Vorsorgekasse die betriebliche Altersvorsorge. Änderungen dort muss der Nationalrat beschließen.
| Thema | Heute | Geplant laut Ministerrat |
|---|---|---|
| Abfertigung in die Pensionskasse übertragen | nur wenn dort schon ein Konto besteht | für alle über einen Standardvertrag, kostenfrei |
| Abfindung aus der Pensionskasse | bis 16.500 Euro Barwert | bis 20.000 Euro bei Pensionsantritt, weniger beim Jobwechsel |
| Steuer auf Abfindung aus Eigenbeiträgen | teilweise steuerpflichtig | steuerfrei |
| Kosten der Vorsorgekasse | höchstens 0,8 Prozent im Jahr | höchstens 0,6 Prozent im Jahr |
| Pensionskassenzusage im Kollektivvertrag | nur in bestimmten Kollektivverträgen | in allen Kollektivverträgen möglich |
Im Ministerratsvortrag vom 22. April 2026 kündigen Arbeits- und Finanzministerium an, die betriebliche Altersvorsorge zu stärken. Kern ist ein Generalpensionskassenvertrag: Alle Beschäftigten sollen ihre Abfertigung neu kostenfrei in eine Pensionskasse übertragen können, auch ohne bestehende Pensionskassenzusage. Heute haben rund drei Viertel der Beschäftigten dort keine Ansprüche.
Dazu kommt eine neue Veranlagungsgemeinschaft in der Vorsorgekasse ohne Kapitalgarantie, in die Sie Ihre Abfertigung freiwillig für längere Zeit anlegen können. Über das Geld verfügen Sie dann erst bei Pensionsantritt. Alte Konten bei Vorsorgekassen sollen automatisch zusammengeführt werden, Sie können widersprechen.
Für kleine Firmenpensionen wäre die höhere Abfindungsgrenze bei Pensionsantritt die spürbarste Änderung: Bis 20.000 Euro könnten Sie sich das Guthaben auszahlen lassen statt einer Kleinstpension. Beim Jobwechsel soll die Grenze dagegen sinken, damit das Geld länger im System bleibt.
Wer eigene Beiträge eingezahlt hat, soll eine Abfindung daraus steuerfrei erhalten. Auch die daraus bezahlte Pension soll steuerfrei sein. Wie das im Gesetz genau aussieht, steht erst nach der Begutachtung fest.
Die Abfindung aus der Pensionskasse ist 2026 nur bis 16.500 Euro Barwert möglich. Eigenbeiträge bis 1.000 Euro im Jahr werden mit 4,25 Prozent Prämie gefördert, die Pension daraus ist steuerfrei. Die Abfertigung neu wird bei Auszahlung mit 6 Prozent besteuert, als Rente steuerfrei.
Diese Grenzwerte werden jährlich angepasst. Die Werte für 2027 stehen erst zum Jahreswechsel fest.
Haben Sie eine laufende Pensionskassenzusage und keine Entscheidung über eine Abfindung vor sich, müssen Sie auf die Reform nicht reagieren. Wer 2027 in Pension geht und ein Guthaben knapp über 16.500 Euro hat, sollte die Entwicklung dagegen verfolgen, bevor er sich für eine Verrentung entscheidet.
Fragen und Antworten
Nein, es ändert nur deutsches Recht.
Für Ihre Firmenpension in Österreich gelten österreichische Gesetze.
Nach unserer Recherche, Stand Oktober 2026, nicht.
Die Regierung hat sie im April 2026 im Ministerrat vorgestellt und eine Begutachtung angekündigt.
Nur wenn Sie dort bereits eine Zusage haben.
Die Öffnung für alle ist Teil der geplanten Reform.
Die Prämie wird jedes Jahr festgelegt, 2026 sind es 4,25 Prozent.
Eine grundsätzliche Änderung ist in den Plänen nicht vorgesehen.
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