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Was ändert sich ab 2027 bei der Firmenpension in Österreich?

Kurz gesagt

Was ändert sich ab 2027 bei der Firmenpension in Österreich? Beschlossen ist dafür noch nichts. Das deutsche Betriebsrentenstärkungsgesetz II gilt hier nicht. Die Bundesregierung hat im April 2026 Pläne vorgelegt: Abfertigung in die Pensionskasse für alle, Abfindung bei Pensionsantritt bis 20.000 statt 16.500 Euro, niedrigere Kosten der Vorsorgekassen. Bis zum Gesetz gelten die heutigen Regeln.

Was ändert sich ab 2027 bei der Firmenpension in Österreich?

Was es kostet

Grenzwerte und Kosten der betrieblichen Vorsorge in Österreich, heute und laut Plan.

BeispielRichtwert
Abfindungsgrenze Pensionskasse 202616.500 Euro Barwert
Geplante Abfindungsgrenze bei Pensionsantritt20.000 Euro, noch nicht beschlossen
Prämie auf Eigenbeiträge 20264,25 Prozent, höchstens 42,50 Euro im Jahr
Verwaltungskosten Vorsorgekasseheute bis 0,8 Prozent, geplant bis 0,6 Prozent im Jahr
Abfertigung neu als Einmalbetrag6 Prozent Lohnsteuer

Pläne nach dem Ministerratsvortrag vom 22.

April 2026, Stand unserer Recherche Oktober 2026.

Ob und wann sie Gesetz werden, ist offen.

Heutige Werte nach Angaben der Pensionskassen und der Wirtschaftskammer.

Die monatliche Pension im Beispiel ist ein grober Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Pensionsantritt 2027, Pensionskassenguthaben mit 18.000 Euro Barwert

Wie sich die geplante Grenze auswirken würde, wenn sie rechtzeitig beschlossen wird.

Barwert des Guthabens18.000 Euro
Heute: Grenze 16.500 Eurokeine Abfindung, lebenslange Kleinstpension
Geplant: Grenze 20.000 Euro bei PensionsantrittAbfindung möglich
Monatliche Pension statt Abfindungje nach Kasse etwa 60 bis 80 Euro

Ob Sie 2027 Kapital oder eine kleine Pension bekommen, hängt davon ab, ob und ab wann die Reform gilt. Bis dahin entscheidet die Grenze von 16.500 Euro.

Warum das deutsche Gesetz hier nicht gilt

Wer nach Neuerungen bei der Firmenpension sucht, landet oft bei deutschen Seiten zum Betriebsrentenstärkungsgesetz II. Dieses Gesetz ändert deutsches Recht, etwa die Förderung für Geringverdiener in Deutschland, und hat für Ihre Firmenpension in Österreich keine Wirkung.

In Österreich regeln Betriebspensionsgesetz, Pensionskassengesetz und das Gesetz über die Betriebliche Vorsorgekasse die betriebliche Altersvorsorge. Änderungen dort muss der Nationalrat beschließen.

ThemaHeuteGeplant laut Ministerrat
Abfertigung in die Pensionskasse übertragennur wenn dort schon ein Konto bestehtfür alle über einen Standardvertrag, kostenfrei
Abfindung aus der Pensionskassebis 16.500 Euro Barwertbis 20.000 Euro bei Pensionsantritt, weniger beim Jobwechsel
Steuer auf Abfindung aus Eigenbeiträgenteilweise steuerpflichtigsteuerfrei
Kosten der Vorsorgekassehöchstens 0,8 Prozent im Jahrhöchstens 0,6 Prozent im Jahr
Pensionskassenzusage im Kollektivvertragnur in bestimmten Kollektivverträgenin allen Kollektivverträgen möglich

Was die Regierung im April 2026 vorgelegt hat

Im Ministerratsvortrag vom 22. April 2026 kündigen Arbeits- und Finanzministerium an, die betriebliche Altersvorsorge zu stärken. Kern ist ein Generalpensionskassenvertrag: Alle Beschäftigten sollen ihre Abfertigung neu kostenfrei in eine Pensionskasse übertragen können, auch ohne bestehende Pensionskassenzusage. Heute haben rund drei Viertel der Beschäftigten dort keine Ansprüche.

Dazu kommt eine neue Veranlagungsgemeinschaft in der Vorsorgekasse ohne Kapitalgarantie, in die Sie Ihre Abfertigung freiwillig für längere Zeit anlegen können. Über das Geld verfügen Sie dann erst bei Pensionsantritt. Alte Konten bei Vorsorgekassen sollen automatisch zusammengeführt werden, Sie können widersprechen.

Was das für Ihre Firmenpension heißen würde

Für kleine Firmenpensionen wäre die höhere Abfindungsgrenze bei Pensionsantritt die spürbarste Änderung: Bis 20.000 Euro könnten Sie sich das Guthaben auszahlen lassen statt einer Kleinstpension. Beim Jobwechsel soll die Grenze dagegen sinken, damit das Geld länger im System bleibt.

Wer eigene Beiträge eingezahlt hat, soll eine Abfindung daraus steuerfrei erhalten. Auch die daraus bezahlte Pension soll steuerfrei sein. Wie das im Gesetz genau aussieht, steht erst nach der Begutachtung fest.

Was heute gilt und 2027 so bleibt, bis der Nationalrat entscheidet

Die Abfindung aus der Pensionskasse ist 2026 nur bis 16.500 Euro Barwert möglich. Eigenbeiträge bis 1.000 Euro im Jahr werden mit 4,25 Prozent Prämie gefördert, die Pension daraus ist steuerfrei. Die Abfertigung neu wird bei Auszahlung mit 6 Prozent besteuert, als Rente steuerfrei.

Diese Grenzwerte werden jährlich angepasst. Die Werte für 2027 stehen erst zum Jahreswechsel fest.

Wann Sie jetzt nichts tun müssen

Haben Sie eine laufende Pensionskassenzusage und keine Entscheidung über eine Abfindung vor sich, müssen Sie auf die Reform nicht reagieren. Wer 2027 in Pension geht und ein Guthaben knapp über 16.500 Euro hat, sollte die Entwicklung dagegen verfolgen, bevor er sich für eine Verrentung entscheidet.

Schritt für Schritt

  1. Im Kontoauszug der Pensionskasse den aktuellen Barwert nachsehen.
  2. Prüfen, ob Sie 2027 in Pension gehen oder den Arbeitgeber wechseln.
  3. Die Gesetzgebung zur Reform verfolgen, bevor Sie eine Abfindung oder Verrentung wählen.
  4. Eigenbeiträge mit Prämie bis 1.000 Euro im Jahr nutzen, wenn Ihr Vertrag das zulässt.
  5. Ihre Abfertigung neu prüfen: Auszahlung, Übertragung oder Rente.

Checkliste

  • Barwert der Firmenpension bekannt
  • Pensionsantritt oder Jobwechsel 2027 eingeplant
  • Prämienbegünstigte Eigenbeiträge geprüft
  • Konten bei Vorsorgekassen bekannt
  • Stand der Reform vor jeder Entscheidung geprüft

Häufige Fehler

  • Deutsche Regeln zum Betriebsrentenstärkungsgesetz auf Österreich übertragen
  • Geplante Grenzen als geltendes Recht ansehen
  • Eine Abfindung beim Jobwechsel annehmen, ohne Prämienrückforderung zu bedenken
  • Alte Vorsorgekassenkonten vergessen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Gilt das deutsche Betriebsrentenstärkungsgesetz II auch in Österreich?

Nein, es ändert nur deutsches Recht.

Für Ihre Firmenpension in Österreich gelten österreichische Gesetze.

Ist die Reform schon beschlossen?

Nach unserer Recherche, Stand Oktober 2026, nicht.

Die Regierung hat sie im April 2026 im Ministerrat vorgestellt und eine Begutachtung angekündigt.

Kann ich meine Abfertigung schon jetzt in eine Pensionskasse übertragen?

Nur wenn Sie dort bereits eine Zusage haben.

Die Öffnung für alle ist Teil der geplanten Reform.

Wird die Prämie auf Eigenbeiträge geändert?

Die Prämie wird jedes Jahr festgelegt, 2026 sind es 4,25 Prozent.

Eine grundsätzliche Änderung ist in den Plänen nicht vorgesehen.

Quellen

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