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Was zieht die Krankenkasse in Österreich bei einer Abfindung der Firmenpension ab?

Kurz gesagt

Was zieht die Krankenkasse in Österreich bei einer Abfindung der Firmenpension ab? Bei einer Abfindung aus der Pensionskasse in der Regel nichts: Leistungen aus Arbeitgeberbeiträgen sind lohnsteuerpflichtig, aber nicht sozialversicherungspflichtig. Eine deutsche Regel, die Kapital zehn Jahre lang verbeitragt, gibt es hier nicht. Möglich ist die Abfindung 2026 nur bis 16.500 Euro Barwert, dann mit halbem Steuersatz.

Was zieht die Krankenkasse in Österreich bei einer Abfindung der Firmenpension ab?

Was es kostet

Abzüge bei Einmalbeträgen aus der betrieblichen Vorsorge in Österreich, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Krankenversicherung auf eine Abfindung aus der Pensionskassein der Regel 0 Euro
Abfindung der Firmenpension, Grenze für den Barwerthöchstens 16.500 Euro
Abfertigung neu 10.000 Euro als Einmalbetrag600 Euro Lohnsteuer, 9.400 Euro netto
Zum Vergleich: staatliche Pension 1.800 Euro108 Euro Krankenversicherung im Monat

Grenze nach Angaben der Pensionskassen, Steuersätze nach Angaben der Wirtschaftskammer, Stand 2026.

Krankenversicherung auf Pensionen behält § 73 ASVG nur von Pensionen der gesetzlichen

Pensionsversicherung ein;

die Pensionskasse nennt ihre Leistungen aus Arbeitgeberbeiträgen lohnsteuerpflichtig,

aber nicht sozialversicherungspflichtig.

Keine Steuerberatung.

Rechenbeispiel

Angestellte in Linz, Pensionskasse mit 14.000 Euro Barwert, dazu 10.000 Euro Abfertigung neu

Was bei Pensionsantritt von beiden Einmalbeträgen abgeht.

Abfindung Pensionskasse, Barwert unter 16.500 Euro14.000 Euro
Krankenversicherung daraufin der Regel 0 Euro
Lohnsteuer daraufhalber Steuersatz, je nach Einkommen
Abfertigung neu10.000 Euro
Lohnsteuer 6 Prozent600 Euro

An die Krankenkasse geht bei beiden Einmalbeträgen in der Regel nichts. Abzüge entstehen nur über die Lohnsteuer. Läge der Barwert über 16.500 Euro, gäbe es statt der Abfindung eine laufende Firmenpension.

Warum in Österreich kaum etwas an die Krankenkasse geht

In Deutschland verlangt die Krankenkasse auf eine Einmalzahlung der Betriebsrente zehn Jahre lang Beiträge. Wer das liest und in Österreich lebt, kann aufatmen: Die Firmenpension aus einer Pensionskasse ist hier lohnsteuerpflichtig, aber nicht sozialversicherungspflichtig. Die Österreichische Gesundheitskasse zieht darauf also keinen Beitrag ab, weder von der laufenden Pension noch nach unserer Einordnung von der Abfindung.

Anders ist es bei Ihrer staatlichen Pension, von der seit Juni 2025 6 Prozent Krankenversicherung abgehen. Das ist der eigentliche Abzug der Krankenkasse im Ruhestand, er betrifft die Firmenpension aber nicht.

Art der AuszahlungKrankenversicherungSteuer
Abfindung aus der Pensionskasse bis 16.500 Euroin der Regel keinehalber Steuersatz
Laufende Pension aus der Pensionskassekeinevoller Lohnsteuertarif auf den Arbeitgeberteil
Abfertigung neu aus der Vorsorgekassekeine6 Prozent fest
Abfindung einer direkten Zusage des Arbeitgebersvom Arbeitgeber bestätigen lassenhalber Satz nur unter Bedingungen

Wann eine Abfindung der Firmenpension überhaupt möglich ist

Eine freie Wahl zwischen Kapital und Pension gibt es in Österreich nicht. Die Pensionskasse darf nur abfinden, wenn der Barwert, also der heutige Wert aller künftigen Pensionszahlungen, die Grenze nicht übersteigt. 2026 liegt sie bei 16.500 Euro.

Die Grenze ist eine Freigrenze: Liegt der Barwert auch nur knapp darüber, gibt es keine Abfindung und keine Steuerbegünstigung, sondern eine lebenslange Pension. Bei einer Teilabfindung zählt der Barwert des gesamten Anspruchs.

Was die Steuer von der Abfindung nimmt

Für Abfindungen bis zur Grenze gilt nur der halbe Steuersatz. Das macht die Abfindung einer kleinen Firmenpension steuerlich oft günstiger als die laufende Auszahlung, die voll zum Tarif mit Ihrer staatlichen Pension besteuert wird.

Haben Sie mit Prämienförderung eigene Beiträge eingezahlt, verlangt das Finanzamt bei einer Abfindung die staatliche Prämie zurück. Prüfen Sie im Kontoauszug der Pensionskasse, wie viel davon betroffen ist.

Abfertigung neu: der häufigere Einmalbetrag

Viele, die nach einem Einmalbetrag fragen, meinen eigentlich die Abfertigung neu aus der Betrieblichen Vorsorgekasse. Lassen Sie sie sich auszahlen, behält die Kasse 6 Prozent Lohnsteuer ein. Krankenversicherung fällt darauf nicht an.

Statt der Auszahlung können Sie die Abfertigung steuerfrei weiter veranlagen, zur Kasse des neuen Arbeitgebers mitnehmen oder in eine Pensionskasse übertragen. Wer sie bei Pensionsantritt als lebenslange Rente bezieht, zahlt darauf keine Steuer.

Was sich ändern soll

Die Bundesregierung hat im April 2026 im Ministerrat Pläne für die betriebliche Altersvorsorge vorgestellt. Danach soll die Abfindung aus der Pensionskasse bei Pensionsantritt auf 20.000 Euro steigen, beim Jobwechsel dagegen sinken. Abfindungen aus eigenen Beiträgen sollen steuerfrei werden.

Das ist ein Plan, kein Gesetz. Rechnen Sie bis zum Beschluss im Nationalrat mit der heutigen Grenze von 16.500 Euro.

Schritt für Schritt

  1. Im Kontoauszug der Pensionskasse den Barwert und den Anteil der Eigenbeiträge nachsehen.
  2. Bei der Pensionskasse nachfragen, ob eine Abfindung möglich ist und welche Abzüge sie einbehält.
  3. Bei einer direkten Zusage den früheren Arbeitgeber nach Steuer und Sozialversicherung fragen.
  4. Abfertigung neu: Auszahlung, Übertragung oder Rente vergleichen.
  5. Prämienrückforderung bei Eigenbeiträgen mit Förderung einplanen.

Checkliste

  • Barwert unter oder über 16.500 Euro geklärt
  • Art der Zusage bekannt: Pensionskasse, Kollektivversicherung oder direkte Zusage
  • Bestätigung der Pensionskasse zu Abzügen eingeholt
  • Mögliche Prämienrückforderung berücksichtigt
  • Abfertigung neu getrennt betrachtet

Häufige Fehler

  • Deutsche Ratgeber zur 120-Monats-Regel auf Österreich übertragen
  • Eine Abfindung planen, obwohl der Barwert über der Grenze liegt
  • Die geplante Grenze von 20.000 Euro schon als geltendes Recht ansehen
  • Die Prämienrückforderung bei geförderten Eigenbeiträgen übersehen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Gibt es in Österreich eine Regel wie die deutsche 120-Monats-Regel?

Nein.

Für Kapital aus der Pensionskasse oder der Vorsorgekasse kennt Österreich keine zehnjährige

Verbeitragung durch die Krankenkasse.

Kann ich mir eine große Firmenpension auszahlen lassen?

Nein, nur bis zu einem Barwert von 16.500 Euro, Wert 2026.

Darüber gibt es eine lebenslange Pension.

Was gilt bei einer direkten Pensionszusage des Arbeitgebers?

Dann zahlt der Arbeitgeber selbst.

Ob Sozialversicherung anfällt und ob der halbe Steuersatz gilt, hängt von der Zusage ab,

der halbe Satz etwa erst, wenn sie mindestens sieben Jahre zurückliegt.

Ich habe eine deutsche Betriebsrente und lebe in Österreich. Was gilt?

Das hängt davon ab, wo Sie krankenversichert sind.

Lassen Sie das vor der Auszahlung bei Ihrer Krankenkasse klären,

denn die Länder rechnen hier unterschiedlich.

Quellen

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