Alles zur Versicherung: Betriebliche Vorsorge
Muss ich als Arbeitgeber in Österreich eine Betriebspension anbieten?
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Kurz gesagt
Was zieht die Krankenkasse in Österreich bei einer Abfindung der Firmenpension ab? Bei einer Abfindung aus der Pensionskasse in der Regel nichts: Leistungen aus Arbeitgeberbeiträgen sind lohnsteuerpflichtig, aber nicht sozialversicherungspflichtig. Eine deutsche Regel, die Kapital zehn Jahre lang verbeitragt, gibt es hier nicht. Möglich ist die Abfindung 2026 nur bis 16.500 Euro Barwert, dann mit halbem Steuersatz.
Abzüge bei Einmalbeträgen aus der betrieblichen Vorsorge in Österreich, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Krankenversicherung auf eine Abfindung aus der Pensionskasse | in der Regel 0 Euro |
| Abfindung der Firmenpension, Grenze für den Barwert | höchstens 16.500 Euro |
| Abfertigung neu 10.000 Euro als Einmalbetrag | 600 Euro Lohnsteuer, 9.400 Euro netto |
| Zum Vergleich: staatliche Pension 1.800 Euro | 108 Euro Krankenversicherung im Monat |
Grenze nach Angaben der Pensionskassen, Steuersätze nach Angaben der Wirtschaftskammer, Stand 2026.
Krankenversicherung auf Pensionen behält § 73 ASVG nur von Pensionen der gesetzlichen
Pensionsversicherung ein;
die Pensionskasse nennt ihre Leistungen aus Arbeitgeberbeiträgen lohnsteuerpflichtig,
aber nicht sozialversicherungspflichtig.
Keine Steuerberatung.
Rechenbeispiel
Was bei Pensionsantritt von beiden Einmalbeträgen abgeht.
| Abfindung Pensionskasse, Barwert unter 16.500 Euro | 14.000 Euro |
| Krankenversicherung darauf | in der Regel 0 Euro |
| Lohnsteuer darauf | halber Steuersatz, je nach Einkommen |
| Abfertigung neu | 10.000 Euro |
| Lohnsteuer 6 Prozent | 600 Euro |
An die Krankenkasse geht bei beiden Einmalbeträgen in der Regel nichts. Abzüge entstehen nur über die Lohnsteuer. Läge der Barwert über 16.500 Euro, gäbe es statt der Abfindung eine laufende Firmenpension.
In Deutschland verlangt die Krankenkasse auf eine Einmalzahlung der Betriebsrente zehn Jahre lang Beiträge. Wer das liest und in Österreich lebt, kann aufatmen: Die Firmenpension aus einer Pensionskasse ist hier lohnsteuerpflichtig, aber nicht sozialversicherungspflichtig. Die Österreichische Gesundheitskasse zieht darauf also keinen Beitrag ab, weder von der laufenden Pension noch nach unserer Einordnung von der Abfindung.
Anders ist es bei Ihrer staatlichen Pension, von der seit Juni 2025 6 Prozent Krankenversicherung abgehen. Das ist der eigentliche Abzug der Krankenkasse im Ruhestand, er betrifft die Firmenpension aber nicht.
| Art der Auszahlung | Krankenversicherung | Steuer |
|---|---|---|
| Abfindung aus der Pensionskasse bis 16.500 Euro | in der Regel keine | halber Steuersatz |
| Laufende Pension aus der Pensionskasse | keine | voller Lohnsteuertarif auf den Arbeitgeberteil |
| Abfertigung neu aus der Vorsorgekasse | keine | 6 Prozent fest |
| Abfindung einer direkten Zusage des Arbeitgebers | vom Arbeitgeber bestätigen lassen | halber Satz nur unter Bedingungen |
Eine freie Wahl zwischen Kapital und Pension gibt es in Österreich nicht. Die Pensionskasse darf nur abfinden, wenn der Barwert, also der heutige Wert aller künftigen Pensionszahlungen, die Grenze nicht übersteigt. 2026 liegt sie bei 16.500 Euro.
Die Grenze ist eine Freigrenze: Liegt der Barwert auch nur knapp darüber, gibt es keine Abfindung und keine Steuerbegünstigung, sondern eine lebenslange Pension. Bei einer Teilabfindung zählt der Barwert des gesamten Anspruchs.
Für Abfindungen bis zur Grenze gilt nur der halbe Steuersatz. Das macht die Abfindung einer kleinen Firmenpension steuerlich oft günstiger als die laufende Auszahlung, die voll zum Tarif mit Ihrer staatlichen Pension besteuert wird.
Haben Sie mit Prämienförderung eigene Beiträge eingezahlt, verlangt das Finanzamt bei einer Abfindung die staatliche Prämie zurück. Prüfen Sie im Kontoauszug der Pensionskasse, wie viel davon betroffen ist.
Viele, die nach einem Einmalbetrag fragen, meinen eigentlich die Abfertigung neu aus der Betrieblichen Vorsorgekasse. Lassen Sie sie sich auszahlen, behält die Kasse 6 Prozent Lohnsteuer ein. Krankenversicherung fällt darauf nicht an.
Statt der Auszahlung können Sie die Abfertigung steuerfrei weiter veranlagen, zur Kasse des neuen Arbeitgebers mitnehmen oder in eine Pensionskasse übertragen. Wer sie bei Pensionsantritt als lebenslange Rente bezieht, zahlt darauf keine Steuer.
Die Bundesregierung hat im April 2026 im Ministerrat Pläne für die betriebliche Altersvorsorge vorgestellt. Danach soll die Abfindung aus der Pensionskasse bei Pensionsantritt auf 20.000 Euro steigen, beim Jobwechsel dagegen sinken. Abfindungen aus eigenen Beiträgen sollen steuerfrei werden.
Das ist ein Plan, kein Gesetz. Rechnen Sie bis zum Beschluss im Nationalrat mit der heutigen Grenze von 16.500 Euro.
Fragen und Antworten
Nein.
Für Kapital aus der Pensionskasse oder der Vorsorgekasse kennt Österreich keine zehnjährige
Verbeitragung durch die Krankenkasse.
Nein, nur bis zu einem Barwert von 16.500 Euro, Wert 2026.
Darüber gibt es eine lebenslange Pension.
Dann zahlt der Arbeitgeber selbst.
Ob Sozialversicherung anfällt und ob der halbe Steuersatz gilt, hängt von der Zusage ab,
der halbe Satz etwa erst, wenn sie mindestens sieben Jahre zurückliegt.
Das hängt davon ab, wo Sie krankenversichert sind.
Lassen Sie das vor der Auszahlung bei Ihrer Krankenkasse klären,
denn die Länder rechnen hier unterschiedlich.
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