Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Betriebliche Vorsorge

Muss ich die Firmenpension selbst beantragen?

Kurz gesagt

Muss ich die Firmenpension selbst beantragen? Zum Teil. Gehen Sie direkt aus dem Betrieb in Pension, meldet der Arbeitgeber der Pensionskasse den Austritt. Die Kasse schickt dann ein Infoschreiben mit dem Antrag auf Abruf der Pension, den Sie mit Personendaten und Bankbestätigung zurücksenden. Haben Sie die Firma früher verlassen, melden Sie sich selbst bei der Kasse.

Muss ich die Firmenpension selbst beantragen?

Was es kostet

Fristen und Termine rund um den Abruf der Firmenpension in Österreich.

BeispielRichtwert
Pensionsantritt nach Oktober: gemeinsame Versteuerung verschiebt sich um1 Jahr
Frist für die Abfertigung neu im Todesfall3 Monate
Frist für die Verfügung nach Ende des Dienstverhältnisses6 Monate

Ablauf nach Angaben österreichischer Pensionskassen und dem BMSVG.

Einzelheiten regelt Ihr Pensionskassenvertrag.

Rechenbeispiel

Pensionsantritt im März, Firmenpension aus früherem Job

Beispiel: Sie haben die Firma vor zwölf Jahren verlassen, das Guthaben ruht beitragsfrei in der Pensionskasse.

Wer meldet den Pensionsantritt?niemand, Sie selbst
Kontakt zur Pensionskassedrei Monate vorher
UnterlagenAntrag, Personendatenblatt, Bankbestätigung
Gemeinsame Versteuerungab dem Folgejahr

Die Firmenpension beginnt erst, wenn Sie den Abruf stellen. Rechnen Sie im ersten Jahr mit einer möglichen Steuernachzahlung.

Der Weg zur Pensionskassenpension

Gehen Sie direkt aus dem Dienstverhältnis in Pension, meldet Ihr Arbeitgeber der Pensionskasse den Austritt wegen Pensionierung. Die Kasse informiert Sie dann über die Höhe der Anfangspension und schickt die Unterlagen für den Abruf.

SchrittWerWas
AustrittsmeldungArbeitgebermeldet die Pensionierung an die Pensionskasse
InfoschreibenPensionskasseHöhe der Anfangspension, Antrag und Formulare
Antrag auf AbrufSieAntrag, Personendatenblatt und Bankbestätigung zurücksenden
AuszahlungPensionskassenach Verarbeitung des Antrags mit Abrechnung

Wenn Sie die Firma früher verlassen haben

Haben Sie den Betrieb vor Jahren verlassen und Ihr Guthaben beitragsfrei stehen lassen, meldet niemand Ihre Pensionierung. Wenden Sie sich rechtzeitig vor dem Pensionsantritt selbst an die Pensionskasse und fragen Sie nach dem Antrag auf Abruf.

Die Unterlagen über Ihre Firmenpension finden Sie im jährlichen Kontoauszug der Kasse. Fehlt er, fragen Sie beim früheren Arbeitgeber nach, welche Kasse zuständig ist.

Steuer: zwei Pensionen, eine Rechnung

Beziehen Sie neben der Firmenpension eine gesetzliche Pension, werden beide üblicherweise gemeinsam versteuert. Die Pensionskasse meldet ihre Daten einmal jährlich im Oktober an den Dachverband der Sozialversicherungsträger.

Je nach Zeitpunkt Ihres Pensionsantritts wirkt die gemeinsame Versteuerung erst im Folgejahr oder ein Jahr später. Bis dahin kann zu wenig Steuer abgezogen werden. Legen Sie für eine mögliche Nachzahlung etwas zurück.

Hinterbliebene: eigene Fristen

Stirbt der Anwartschaftsberechtigte, müssen Ehegatte, eingetragener Partner und Kinder mit Familienbeihilfe die Abfertigung neu binnen drei Monaten schriftlich bei der Vorsorgekasse verlangen.

Die Hinterbliebenenpension der Firmenpension beantragen sie bei der Pensionskasse, die gesetzliche Witwenpension bei der Pensionsversicherung.

Schritt für Schritt

  1. Kontoauszug der Pensionskasse heraussuchen.
  2. Drei Monate vor dem Pensionsantritt die Kasse kontaktieren, wenn Sie früher ausgeschieden sind.
  3. Antrag auf Abruf, Personendatenblatt und Bankbestätigung zurücksenden.
  4. Die gesetzliche Pension getrennt bei der Pensionsversicherung beantragen.
  5. Für die gemeinsame Versteuerung eine Rücklage bilden.

Checkliste

  • Zuständige Pensionskasse bekannt
  • Antrag auf Abruf gestellt
  • Bankbestätigung beigelegt
  • Steuerrücklage gebildet
  • Hinterbliebene kennen die Fristen

Häufige Fehler

  • Nach früherem Ausscheiden auf eine Meldung des Arbeitgebers warten
  • Den Antrag auf Abruf liegen lassen
  • Die Steuernachzahlung aus der gemeinsamen Versteuerung übersehen
  • Als Hinterbliebene die Frist von drei Monaten verpassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich die Firmenpension beantragen, wenn ich direkt aus dem Betrieb in Pension gehe?

Der Arbeitgeber meldet den Austritt, Sie senden aber den Antrag auf Abruf mit Ihren Daten zurück.

Was, wenn ich die Firma vor Jahren verlassen habe?

Dann melden Sie sich selbst bei der Pensionskasse, rechtzeitig vor dem Pensionsantritt.

Warum muss ich Steuer nachzahlen?

Firmenpension und gesetzliche Pension werden gemeinsam versteuert,

die Daten fließen aber erst mit Verzögerung zusammen.

Wie finde ich meine Pensionskasse?

Im jährlichen Kontoauszug oder durch eine Anfrage beim früheren Arbeitgeber.

Müssen Hinterbliebene etwas beantragen?

Ja,

die Abfertigung neu binnen drei Monaten schriftlich und die Hinterbliebenenpension bei der

Pensionskasse.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Betriebliche Vorsorge

Wir vergleichen Versicherer und melden uns.

Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Betriebliche Altersvorsorge

Zum Beispiel Geschäftsführerpension, Rückdeckung, Mitarbeiterbindung, Zukunftssicherung

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.