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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Bestattungsvorsorge

Muss das Sterbegeld in Österreich für das Begräbnis verwendet werden?

Kurz gesagt

Nein. Das Sterbegeld aus einer privaten Sterbeversicherung muss in Österreich nicht für das Begräbnis verwendet werden. Die bezugsberechtigte Person erwirbt es mit dem Tod und darf frei darüber verfügen. Das Begräbnis ist nach § 549 ABGB eine Last der Verlassenschaft. Fest gebunden ist das Geld nur, wenn das Bestattungsunternehmen bezugsberechtigt ist.

Muss das Sterbegeld in Österreich für das Begräbnis verwendet werden?

Was es kostet

Richtwerte für Prämien einer Sterbeversicherung und Kosten eines Begräbnisses in Österreich.

BeispielRichtwert
Sterbeversicherung, Eintritt mit 55, Summe 6.000 Euroetwa 30,50 Euro im Monat
Sterbeversicherung, Eintritt mit 70, Summe 7.500 Euroetwa 60,35 Euro im Monat
Bestattung selbst, ohne Grabetwa 4.000 bis 6.000 Euro
Begräbnis mit Grab, Stein und Pflegeetwa 7.000 bis 13.000 Euro

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen und Preislisten,

inklusive Versicherungssteuer.

Ihre Prämie hängt von Alter, Summe und Tarif ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Sohn bezugsberechtigt, Tochter Alleinerbin

Die Mutter hat 7.500 Euro Sterbegeld versichert und den Sohn eingetragen. Im Testament ist die Tochter Alleinerbin.

Auszahlung an den Sohn7.500 Euro, außerhalb der Verlassenschaft
Rechnung Bestatter und Friedhof8.000 Euro, Last der Verlassenschaft
Guthaben im Nachlass2.500 Euro
Fehlbetrag bei der Tochter5.500 Euro

Der Sohn muss rechtlich nichts beitragen. Ein Vorsorgevertrag mit dem Bestatter als Bezugsberechtigtem hätte das verhindert. Die Beträge sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Was das Gesetz in Österreich sagt

Eine Sterbeversicherung ist eine kleine Ablebensversicherung. Wer als Bezugsberechtigter eingetragen ist, erwirbt das Recht auf die Leistung nach § 166 Absatz 2 VersVG mit dem Eintritt des Versicherungsfalls, also mit dem Tod. Eine Pflicht, das Geld für das Begräbnis auszugeben, steht in keinem Gesetz.

Wer das Begräbnis bezahlt, regelt § 549 ABGB: Die Kosten für ein ortsübliches, den Lebensverhältnissen angemessenes Begräbnis sind eine Last der Verlassenschaft. Sie werden also aus dem Nachlass beglichen, nicht automatisch aus der Sterbeversicherung.

Wenn Bezugsberechtigter und Erben verschiedene Personen sind

Dann bekommt der eine das Sterbegeld und die Verlassenschaft die Rechnung. Reicht der Nachlass nicht, bleibt der Bestatter oft auf den Angehörigen sitzen, die ihn beauftragt haben. Das führt in Familien leicht zu Streit.

Eintrag in der PolizzeWer bekommt das GeldWer trägt das Begräbnis
Erbe namentlich eingetragender Erbedie Verlassenschaft, praktisch der Erbe
Andere Person eingetragendiese Person, frei verfügbardie Verlassenschaft
Bestattungsunternehmen eingetragender Bestatter bis zur Rechnungaus dem Sterbegeld
„Die Erben“ oder niemand eingetragendie Erben bzw. die Verlassenschaftdie Verlassenschaft

So binden Sie das Sterbegeld an das Begräbnis

Viele Bestattungsunternehmen in Österreich bieten Vorsorgeverträge an. Sie legen Art des Begräbnisses und Preis fest und setzen das Unternehmen in der Sterbeversicherung als Bezugsberechtigten ein. Dann wird das Sterbegeld für das Begräbnis verwendet, ein Überschuss sollte vertraglich an die Familie zurückgehen.

Gilt das auch bei Sozialhilfe?

Bei der Sozialhilfe kann das Land an eine verwertbare Sterbeversicherung, wenn Ihr Vermögen über dem Schonvermögen liegt. Eine erkennbar gebundene Bestattungsvorsorge steht dabei besser da als frei verfügbares Geld. Die Einzelheiten stehen auf unserer Seite zur Sozialhilfe und Sterbeversicherung.

Wann die Frage keine Rolle spielt

Ist der Erbe zugleich bezugsberechtigt und liegt genug im Nachlass, ist es gleich, aus welchem Topf das Begräbnis bezahlt wird. Eine Bindung an den Bestatter lohnt sich vor allem bei Patchworkfamilien, mehreren Erben oder wenn Sie die Art des Begräbnisses selbst festlegen möchten.

Schritt für Schritt

  1. In der Polizze nachsehen, wer bezugsberechtigt ist.
  2. Mit dem Testament abgleichen.
  3. Bei Abweichung das Bezugsrecht ändern.
  4. Für eine feste Bindung einen Vorsorgevertrag beim Bestatter schließen.
  5. Die Änderung dem Versicherer schriftlich mitteilen.

Checkliste

  • Bezugsberechtigter namentlich eingetragen
  • Bezugsrecht passt zum Testament
  • Summe deckt Begräbnis, Grab und Stein
  • Vorsorgevertrag mit Rückzahlung eines Überschusses
  • Angehörige wissen, wo die Polizze liegt

Häufige Fehler

  • Annehmen, das Sterbegeld gehe automatisch an den Bestatter
  • Bezugsrecht nach Scheidung oder Tod des Partners nicht ändern
  • Erben bestimmen, aber das Bezugsrecht vergessen
  • Einen Vorsorgevertrag ohne Regel für den Überschuss unterschreiben

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich das Sterbegeld meines Vaters für das Begräbnis ausgeben?

Nicht als Bezugsberechtigter.

Das Begräbnis zahlt die Verlassenschaft.

Sind Sie auch Erbe, tragen Sie es wirtschaftlich trotzdem.

Fällt das Sterbegeld in die Verlassenschaft?

Mit namentlichem Bezugsrecht nicht.

Ohne Bezugsrecht gehört der Anspruch zum Nachlass.

Kann der Bestatter direkt mit dem Versicherer abrechnen?

Ja, wenn er als Bezugsberechtigter eingetragen ist.

Sonst rechnet er mit dem Auftraggeber ab.

Was passiert mit dem Rest?

Ohne Bindung behält ihn der Bezugsberechtigte.

Bei einem Vorsorgevertrag regelt der Vertrag, wer den Überschuss bekommt.

Kann ich das Erbe ausschlagen und das Sterbegeld behalten?

Mit namentlichem Bezugsrecht ja, das Geld gehört nicht zur Verlassenschaft.

Bei „den Erben“ als Bezugsberechtigten ändert eine Ausschlagung die Berechtigung nach § 167 VersVG

nicht.

Quellen

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In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

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