Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Bestattungsvorsorge

Brauche ich in Österreich für die Auszahlung der Sterbeversicherung einen Erbschein?

Kurz gesagt

Nein, einen Erbschein wie in Deutschland gibt es in Österreich nicht. Ist eine Person namentlich bezugsberechtigt, brauche ich für die Auszahlung der Sterbeversicherung keinen Erbnachweis, das Geld fließt an der Verlassenschaft vorbei. Fehlt das Bezugsrecht, gehört der Anspruch zum Nachlass. Dann zahlt der Versicherer nach der Einantwortung oder an den, den der Notar per Amtsbestätigung ausweist.

Brauche ich in Österreich für die Auszahlung der Sterbeversicherung einen Erbschein?

Was es kostet

Richtwerte für Prämien einer Sterbeversicherung und Kosten eines Begräbnisses in Österreich.

BeispielRichtwert
Sterbeversicherung, Eintritt mit 55, Summe 6.000 Euroetwa 30,50 Euro im Monat
Sterbeversicherung, Eintritt mit 70, Summe 7.500 Euroetwa 60,35 Euro im Monat
Bestattung selbst, ohne Grabetwa 4.000 bis 6.000 Euro
Begräbnis mit Grab, Stein und Pflegeetwa 7.000 bis 13.000 Euro

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen und Preislisten,

inklusive Versicherungssteuer.

Ihre Prämie hängt von Alter, Summe und Tarif ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Witwer ohne Eintrag in der Polizze

Die verstorbene Ehefrau hatte eine Sterbeversicherung über 6.000 Euro ohne Bezugsberechtigten. Erben sind der Ehemann und eine Tochter.

Anspruch fällt in die Verlassenschaft6.000 Euro
Rechnung Bestatter5.500 Euro
Mit Amtsbestätigung des NotarsAbrechnung vor der Einantwortung möglich
Ohne Amtsbestätigungwarten bis zur Einantwortung, oft Wochen oder Monate

Mit dem Ehemann als namentlich Bezugsberechtigtem wäre das Geld ohne Notar gekommen. Die Dauer ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Warum es in Österreich keinen Erbschein braucht

In Österreich führt nach jedem Todesfall ein Notar als Gerichtskommissär das Verlassenschaftsverfahren. Am Ende steht die Einantwortung, mit der das Gericht den Erben den Nachlass übergibt. Ein eigenes Erbscheinverfahren wie in Deutschland gibt es nicht.

Für die Sterbeversicherung entscheidet das Bezugsrecht, ob Sie überhaupt auf dieses Verfahren warten müssen.

Mit namentlichem Bezugsrecht geht es schnell

Der eingetragene Bezugsberechtigte erwirbt das Recht auf die Leistung nach § 166 Absatz 2 VersVG mit dem Tod. Der Anspruch gehört nicht zur Verlassenschaft. Er reicht beim Versicherer die Unterlagen ein, die das Bedingungswerk verlangt, und bekommt das Geld, ohne dass jemand auf die Einantwortung warten muss.

Eintrag in der PolizzeNachweisWann kommt das Geld
Person namentlich eingetragenSterbeurkunde, Ausweis, Unterlagen laut Bedingungennach Prüfung durch den Versicherer
„Die Erben“ eingetragenErbenstellung aus dem Verlassenschaftsverfahrenmeist nach Einantwortung
Niemand eingetragenEinantwortung oder Amtsbestätigungnach Verfahren oder mit Amtsbestätigung
Bestatter eingetragenRechnung des Bestattersdirekt an den Bestatter

Ohne Bezugsrecht: Verlassenschaft und Amtsbestätigung

Steht niemand in der Polizze, ist die Leistung Teil des Nachlasses. Sind nur „die Erben“ eingetragen, sind nach § 167 Absatz 2 VersVG im Zweifel die zur Zeit des Todes berufenen Erben nach ihren Erbteilen berechtigt. Beides heißt: Der Versicherer muss wissen, wer erbt.

Vor der Einantwortung kann der Gerichtskommissär den Berechtigten nach § 172 AußStrG eine Amtsbestätigung über ihre Vertretungsbefugnis ausstellen. Damit lässt sich oft schon vorher mit dem Versicherer abrechnen, etwa um das Begräbnis zu bezahlen. Fragen Sie den zuständigen Notar danach.

Begräbnis aus der Verlassenschaft

Die Kosten für ein angemessenes Begräbnis sind nach § 549 ABGB eine Last der Verlassenschaft. Der Notar kann deshalb in der Regel auch vor der Einantwortung veranlassen, dass die Rechnung des Bestatters aus dem Nachlass bezahlt wird. Das ist für Angehörige oft der schnellere Weg als die Sterbeversicherung ohne Bezugsrecht.

So sorgen Sie zu Lebzeiten vor

Tragen Sie in der Sterbeversicherung eine Person namentlich ein und dazu eine Ersatzperson. Prüfen Sie das Bezugsrecht nach Heirat, Scheidung oder Tod des Partners. Dann braucht im Todesfall niemand ein Verfahren abzuwarten.

Wann Sie sich um die Verlassenschaft nicht kümmern müssen

Ist Ihr Name in der Polizze eingetragen, bekommen Sie das Sterbegeld unabhängig davon, wie lange das Verlassenschaftsverfahren dauert und ob Sie erben. Das Verfahren betrifft dann nur den übrigen Nachlass.

Schritt für Schritt

  1. Polizze suchen und das Bezugsrecht lesen.
  2. Den Todesfall dem Versicherer mit Polizzennummer melden.
  3. Nach der Liste der nötigen Unterlagen fragen.
  4. Ohne Bezugsrecht beim Notar eine Amtsbestätigung anfragen.
  5. Kontoverbindung des Berechtigten angeben.

Checkliste

  • Bezugsberechtigter namentlich in der Polizze
  • Ersatzbezugsberechtigter eingetragen
  • Bezugsrecht nach Heirat oder Scheidung geprüft
  • Polizze für Angehörige auffindbar
  • Notar und Versicherer kennen einander die Daten

Häufige Fehler

  • Einen Erbschein suchen, den es in Österreich nicht gibt
  • Nur „die Erben“ eintragen und so auf das Verfahren warten
  • Das Bezugsrecht nach dem Tod des Partners nicht ändern
  • Das Begräbnis vorstrecken, obwohl der Notar aus dem Nachlass zahlen könnte

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Brauche ich in Österreich einen Erbschein?

Nein, das Instrument gibt es nicht.

Den Nachweis liefert das Verlassenschaftsverfahren mit Einantwortung oder Amtsbestätigung.

Was ist eine Amtsbestätigung?

Eine Bestätigung des Notars als Gerichtskommissär, wer die Verlassenschaft vertreten darf.

Sie wird nach § 172 AußStrG auf Verlangen ausgestellt.

Wie lange dauert ein Verlassenschaftsverfahren?

Einfache Fälle wenige Wochen bis Monate, strittige deutlich länger.

Mit namentlichem Bezugsrecht spielt das für die Sterbeversicherung keine Rolle.

Was ist, wenn der Bezugsberechtigte vorher gestorben ist?

Dann greift der Ersatzbezugsberechtigte, sonst fällt der Anspruch in die Verlassenschaft.

Bekommen Gläubiger das Sterbegeld?

Mit namentlichem Bezugsrecht gehört es nicht zur Verlassenschaft.

Ohne Bezugsrecht haftet es mit dem übrigen Nachlass für Schulden.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Bestattungsvorsorge

Wir vergleichen Versicherer und melden uns.

Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Bestattungsvorsorge und Sterbeversicherung

Zum Beispiel im Herkunftsland der Familie

Zum Beispiel bestehender Vorsorgevertrag beim Bestatter, bestimmter Friedhof

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.