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Muss ich die Lebensversicherung in Österreich in der Steuererklärung eintragen?

Kurz gesagt

Muss ich die Lebensversicherung in Österreich in der Steuererklärung eintragen? Meist nicht. Erträge aus privaten Lebensversicherungen sind in der Regel weder einkommen- noch kapitalertragsteuerpflichtig, dafür fallen 4 Prozent Versicherungssteuer auf die Prämie an. Steuerpflichtig ist nur ein Einmalerlag mit Laufzeit unter 15 Jahren, ab 50 unter 10 Jahren. Prämien sind seit 2021 nicht mehr absetzbar.

Muss ich die Lebensversicherung in Österreich in der Steuererklärung eintragen?

Was es kostet

Steuersätze rund um die Lebensversicherung in Österreich.

BeispielRichtwert
Versicherungssteuer, übliche Lebensversicherung4 Prozent der Prämie
Versicherungssteuer, kurze Laufzeit mit Einmalerlag11 Prozent
Nachversteuerung bei Umwandlung7 Prozent
Mindestlaufzeit für steuerfreie Erträge bei Einmalerlag15 Jahre, ab 50 Jahren 10 Jahre

Stand Oktober 2026, Werte laut Finanzministerium und EStG.

Für Ihren Fall zählen Vertragsdatum, Prämienart und Laufzeit.

Rechenbeispiel

Klassische Lebensversicherung mit laufender Prämie

Er zahlt 25 Jahre lang 100 Euro im Monat ein und bekommt bei Ablauf 36.000 Euro ausgezahlt.

Eingezahlt30.000 Euro
Ertrag6.000 Euro
Versicherungssteuer in den Prämien, 4 Prozentrund 1.150 Euro über die Laufzeit
Einkommensteuer auf den Ertrag0 Euro

In der Arbeitnehmerveranlagung trägt er nichts ein.

Warum die Lebensversicherung meist nicht in die Steuererklärung gehört

Erträge aus privaten Lebensversicherungen unterliegen in Österreich im Allgemeinen weder der Einkommensteuer noch der Kapitalertragsteuer. Stattdessen zahlt der Versicherer Versicherungssteuer auf die Prämien, die bereits in Ihrer Prämie enthalten ist.

Für die Arbeitnehmerveranlagung heißt das: Eine Auszahlung aus einer klassischen Lebensversicherung mit laufender Prämie tragen Sie nicht ein.

Wann die Lebensversicherung steuerpflichtig wird

Steuerpflichtig ist der Unterschied zwischen Prämie und Auszahlung nur, wenn alles zusammenkommt: keine laufende, im Wesentlichen gleichbleibende Prämie, also ein Einmalerlag, und eine Laufzeit unter 15 Jahren. Sind Versicherungsnehmer und versicherte Personen beim Abschluss 50 oder älter, gilt die Grenze von 10 Jahren.

VertragErtragVersicherungssteuer
Laufende Prämiein der Regel steuerfrei4 Prozent
Einmalerlag, Laufzeit ab 15 Jahrenin der Regel steuerfrei4 Prozent
Einmalerlag, Laufzeit unter 15 Jahrensteuerpflichtig11 Prozent
Einmalerlag ab 50, Laufzeit unter 10 Jahrensteuerpflichtig11 Prozent

Prämien zur Lebensversicherung absetzen

Früher waren Prämien zur Lebensversicherung Sonderausgaben. Begünstigt waren zuletzt nur Verträge, die vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen wurden, und das nur bei den Veranlagungen 2016 bis 2020.

Seit der Veranlagung 2021 bringen Lebensversicherungsprämien in der Arbeitnehmerveranlagung nichts mehr. Absetzbar sind etwa noch Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionsversicherung.

Vorsicht bei Änderungen am Vertrag

Wird ein Vertrag mit 4 Prozent Versicherungssteuer nachträglich so geändert, dass er unter die 11 Prozent fällt, verlangt das Finanzamt 7 Prozent nach. Das kann etwa eine Prämienfreistellung in den ersten drei Jahren für mehr als ein Jahr auslösen.

Fragen Sie vor einer Prämienfreistellung, einem Rückkauf oder einer Erhöhung der Summe, ob die Änderung steuerliche Folgen hat.

Schritt für Schritt

  1. Vertragsdatum, Prämienart und Laufzeit nachsehen.
  2. Bei Einmalerlag die Laufzeit mit 15 oder 10 Jahren vergleichen.
  3. Vor Änderungen am Vertrag steuerliche Folgen erfragen.
  4. Bei Steuerpflicht die Bescheinigung des Versicherers aufbewahren.

Checkliste

  • Laufende Prämie oder Einmalerlag geklärt
  • Laufzeit bekannt
  • Alter beim Abschluss notiert
  • Keine Prämienfreistellung in den ersten drei Jahren

Häufige Fehler

  • Die Auszahlung einer normalen Lebensversicherung als Einkommen eintragen
  • Prämien noch als Sonderausgaben geltend machen wollen
  • Einen jungen Vertrag freistellen, ohne die Nachversteuerung zu prüfen
  • Einmalerlag mit kurzer Laufzeit für steuerfrei halten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich die Auszahlung meiner Lebensversicherung versteuern?

In der Regel nicht.

Ausgenommen sind Einmalerläge mit Laufzeit unter 15 Jahren, ab 50 unter 10 Jahren.

Kann ich die Prämien absetzen?

Nein, seit der Veranlagung 2021 nicht mehr.

Wer zahlt die Versicherungssteuer?

Der Versicherer führt sie ab, sie steckt in Ihrer Prämie.

Was gilt bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung?

Dieselben Regeln, sie zählt ausdrücklich zu den erfassten Kapitalversicherungen.

Quellen

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