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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Betriebliche Vorsorge

Was passiert mit der Firmenpension, wenn der Arbeitgeber insolvent ist?

Kurz gesagt

Was passiert mit der Firmenpension, wenn der Arbeitgeber insolvent ist? Liegt sie in einer Pensionskasse oder Kollektivversicherung, ist das Geld vom Betrieb getrennt und die Pension läuft weiter. Bei einer direkten Leistungszusage zahlt der Insolvenz-Entgelt-Fonds 24 Monatsbeträge, dazu kommt der Erlös aus den gedeckten Wertpapieren. Darüber hinaus zählt nur die Insolvenzquote.

Was passiert mit der Firmenpension, wenn der Arbeitgeber insolvent ist?

Was es kostet

Sicherung der Firmenpension bei Insolvenz in Österreich.

BeispielRichtwert
Insolvenz-Entgelt bei laufender Pension aus direkter Zusage24 Monatsbeträge
Insolvenz-Entgelt bei Anwartschaft aus direkter Zusage24 Monatsbeträge aus dem Unverfallbarkeitsbetrag
Zusage außerhalb des Betriebspensionsgesetzes12 Monatsbeträge einmalig
Wartefrist für Arbeitgeberbeiträge bei Insolvenz0 Jahre, sofort unverfallbar

Regeln nach Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und Betriebspensionsgesetz.

Die Höhe eines Monatsbetrags ergibt sich aus Ihrer Zusage.

Rechenbeispiel

Pensionist mit direkter Zusage, Firma insolvent

Beispielwerte: Die Firmenpension beträgt 500 Euro im Monat.

Insolvenz-Entgelt, 24 Monatsbeträge12.000 Euro einmalig
Anteil am Erlös der Wertpapierdeckungje nach Masse
Rest der PensionInsolvenzforderung

Der Pensionist erhält 12.000 Euro aus dem Fonds und einen Anteil am Wertpapiererlös. Die laufende Firmenpension danach hängt von der Masse ab. Mit einer Pensionskasse wäre die Pension unberührt weitergelaufen.

Pensionskasse: Ihr Geld liegt nicht im Betrieb

Bei einer Pensionskassenzusage oder betrieblichen Kollektivversicherung zahlt der Arbeitgeber Beiträge an eine Pensionskasse oder einen Versicherer. Dort wird das Geld veranlagt und später als Pension ausgezahlt. Die Insolvenz des Arbeitgebers erreicht dieses Vermögen nicht, Insolvenz-Entgelt ist für Ansprüche gegen die Kasse deshalb gar nicht vorgesehen.

Endet Ihr Dienstverhältnis wegen der Insolvenz, wird Ihre Anwartschaft auch aus Arbeitgeberbeiträgen sofort unverfallbar, selbst wenn die vereinbarte Wartezeit von bis zu drei Jahren noch nicht vorbei ist. Neue Beiträge fließen dann allerdings nicht mehr.

Direkte Leistungszusage: der Insolvenz-Entgelt-Fonds zahlt begrenzt

Bei einer direkten Leistungszusage zahlt die Firma die Firmenpension selbst. Wird sie insolvent, sichert der Insolvenz-Entgelt-Fonds nur einen Teil.

Lage am StichtagInsolvenz-Entgelt
Sie beziehen schon PensionZahlung in Höhe von 24 Monatsbeträgen
Sie haben eine Anwartschaft24 Monatsbeträge, berechnet aus dem Unverfallbarkeitsbetrag
Zusage fällt nicht unter das Betriebspensionsgesetzeinmalig zwölf Monatsbeträge
Pensionskasse oder Kollektivversicherungnicht nötig, Vermögen außerhalb des Betriebs

Die Wertpapierdeckung als zweite Sicherung

Für direkte Leistungszusagen muss die Firma die Pensionsrückstellungen in einem gesetzlich bestimmten Ausmaß mit Wertpapieren decken. Im Insolvenzverfahren bilden diese Wertpapiere eine Sondermasse für die Pensionsberechtigten.

Aus dem Verkaufserlös bekommt zuerst der Insolvenz-Entgelt-Fonds, was er gezahlt hat. Der Rest steht den Berechtigten nach der Höhe ihrer Ansprüche zu. Was darüber hinaus fehlt, ist eine gewöhnliche Insolvenzforderung.

Was Sie bei der Insolvenz selbst tun müssen

Insolvenz-Entgelt gibt es nur, wenn Sie Ihre Forderung im Insolvenzverfahren anmelden, soweit das möglich ist, und den Antrag stellen. Lassen Sie sich dabei von Arbeiterkammer oder Gewerkschaft unterstützen.

Bei einer Pensionskasse müssen Sie in der Regel nichts tun. Prüfen Sie nur, ob Ihr Dienstverhältnis endet, denn dann haben Sie sechs Monate, um über Ihr Guthaben zu verfügen.

Schritt für Schritt

  1. Feststellen, ob Ihre Firmenpension in einer Pensionskasse liegt oder direkt zugesagt ist.
  2. Bei direkter Zusage die Forderung im Insolvenzverfahren anmelden.
  3. Den Antrag auf Insolvenz-Entgelt stellen.
  4. Bei Ende des Dienstverhältnisses binnen sechs Monaten über das Pensionskassenguthaben entscheiden.
  5. Unterlagen zur Zusage und zum Unverfallbarkeitsbetrag aufbewahren.

Checkliste

  • Art der Zusage bekannt
  • Forderung angemeldet
  • Antrag auf Insolvenz-Entgelt gestellt
  • Frist von sechs Monaten bei der Pensionskasse beachtet
  • Kontoauszüge aufbewahrt

Häufige Fehler

  • Bei einer direkten Zusage mit voller Sicherung rechnen
  • Die Anmeldung der Forderung versäumen
  • Die Pensionskasse wegen der Insolvenz für gefährdet halten
  • Nach dem Ausscheiden die Frist für die Verfügung übersehen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist meine Pensionskassenpension bei einer Insolvenz sicher?

Ja, das Geld liegt bei der Pensionskasse und gehört nicht zum Vermögen des Arbeitgebers.

Was zahlt der Insolvenz-Entgelt-Fonds bei einer direkten Zusage?

Bei laufender Pension 24 Monatsbeträge,

bei einer Anwartschaft 24 Monatsbeträge aus dem Unverfallbarkeitsbetrag.

Verliere ich Arbeitgeberbeiträge, wenn die Wartezeit noch läuft?

Nein.

Endet das Dienstverhältnis durch Insolvenz, gilt die Wartezeit nicht.

Was ist die Wertpapierdeckung?

Wertpapiere, mit denen die Firma Pensionsrückstellungen decken muss.

Sie bilden im Insolvenzverfahren eine Sondermasse für die Berechtigten.

Muss ich Insolvenz-Entgelt beantragen?

Ja, und die Forderung im Insolvenzverfahren anmelden, soweit das möglich ist.

Quellen

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