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Wie wechsle ich die Eigenheimversicherung in Österreich?

Kurz gesagt

Holen Sie zuerst ein neues Angebot mit mindestens gleicher Leistung ein und lassen Sie es zum Kündigungstermin beginnen. Dann kündigen Sie den alten Vertrag zum Ende der Versicherungsperiode, meist mit drei Monaten Frist. Lange Verträge können Sie als Verbraucher nach drei Jahren beenden, der Dauerrabatt kann dann nachverrechnet werden. Mit Wohnkredit muss die Bank zustimmen.

Wie wechsle ich die Eigenheimversicherung in Österreich?

Was es kostet

Öffentlich genannte Werte für Österreich, was ein Vertrag kostet und was die Laufzeit ausmacht, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Einfamilienhaus, einfache Deckungab etwa 200 Euro im Jahr
Einfamilienhaus, erweiterte Leistungenrund 600 Euro im Jahr
Großes Haus oder Risikolageauch über 1.000 Euro im Jahr
Zehnjahresvertrag gegenüber einjährigem Vertragbis zu 30 bis 40 Prozent günstiger
Selbstbehalt 100 bis 500 Euroteils bis zu 40 Prozent weniger Prämie

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Werten. Die Fristen stammen aus dem VersVG; Ihre Polizze kann innerhalb dieses Rahmens eigene Fristen festlegen. Das Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Zehnjahresvertrag seit 1. Juli 2021, Prämie 720 Euro

Ein neues Angebot mit gleicher Summe und gleichen Bausteinen kostet weniger. So rechnen Sie, ob sich der Wechsel jetzt lohnt.

Neues Angebot, gleicher Umfangetwa 520 bis 580 Euro im Jahr
Ersparnis in drei Jahrenetwa 420 bis 600 Euro
Nächster Termin, Kündigung eingelangt bis30. Juni 2027, mit einem Monat Frist bis 31. Mai 2027
Nachverrechnung Dauerrabatt laut Auskunftzum Beispiel 250 Euro

Nach drei Jahren bleiben etwa 170 bis 350 Euro. Ist die Nachverrechnung höher, warten Sie bis zum Ende der Laufzeit.

Wann Sie wechseln können

Die Frist steht in Ihrer Polizze und liegt nach § 8 Versicherungsvertragsgesetz zwischen einem und drei Monaten zum Ende der Versicherungsperiode. Entscheidend ist, dass die Kündigung rechtzeitig beim Versicherer einlangt.

Viele Eigenheimverträge laufen zehn Jahre. Als Verbraucher kommen Sie trotzdem zum Ende des dritten Jahres heraus und danach jedes Jahr, dann mit einem Monat Frist. Eine Prämienerhöhung nach dem vereinbarten Index gibt Ihnen in der Regel kein eigenes Kündigungsrecht.

AnlassKündigung
Ende der VersicherungsperiodeFrist laut Polizze, meist drei Monate
Vertrag länger als drei Jahrezum Ende des dritten Jahres, dann jährlich, ein Monat Frist
Nach einem Schadenfallbinnen eines Monats nach Zahlung oder Ablehnung
Kauf eines Hauses mit bestehendem Vertragbinnen eines Monats ab Grundbucheintragung oder Kenntnis
Prämie steigt nach Indexmeist kein Sonderrecht

Der Dauerrabatt entscheidet mit

Zehnjahresverträge sind oft deutlich günstiger als kurze Laufzeiten, in Beispielen bis zu 30 bis 40 Prozent. Steigen Sie früher aus, darf der Versicherer den gewährten Rabatt nachverrechnen, wenn die Polizze das vorsieht.

Rechnen Sie deshalb beides gegeneinander: die Ersparnis beim neuen Vertrag über die nächsten Jahre und die mögliche Nachverrechnung beim alten. Fragen Sie den alten Versicherer vorab schriftlich nach dem Betrag.

Die richtige Reihenfolge

Kündigen Sie nie zuerst. Ein Haus ohne Feuerschutz ist ein Risiko, das keine Ersparnis rechtfertigt. Der neue Vertrag soll genau an dem Tag beginnen, an dem der alte endet.

Haben Sie einen Wohnkredit, ist die Polizze meist zugunsten der Bank vinkuliert. Die Bank muss der Kündigung zustimmen, und der neue Vertrag braucht wieder eine Vinkulierung. Reden Sie früh mit Ihrer Bank.

Vorschäden und Katastrophendeckung

Im Antrag fragt der neue Versicherer nach früheren Schäden. Beantworten Sie das vollständig. Falsche Angaben können dazu führen, dass er später nicht zahlt oder vom Vertrag zurücktritt.

Liegt Ihr Haus in einer Hochwasser- oder Lawinenzone, kann es sein, dass ein neuer Versicherer Katastrophenschäden nur mit kleiner Summe oder gar nicht deckt. Prüfen Sie diesen Punkt vor der Kündigung.

Wann Sie besser bleiben

Wenn die Nachverrechnung des Dauerrabatts die Ersparnis auffrisst, lohnt der Wechsel erst zum Ende der Laufzeit. Auch nach einem frischen großen Schaden ist es schwierig, rasch ein gutes Angebot zu bekommen.

Und wenn der Unterschied nur ein paar Euro im Jahr beträgt, ist Ihr bestehender Vertrag mit bekannten Bedingungen oft die ruhigere Wahl.

Schritt für Schritt

  1. Beginn, Laufzeit, Frist und Dauerrabatt in der Polizze nachsehen.
  2. Beim alten Versicherer die Höhe einer Nachverrechnung schriftlich erfragen.
  3. Wohnfläche, Bauweise, Zubauten und Vorschäden zusammentragen.
  4. Neues Angebot mit gleicher Summe und gleichen Bausteinen einholen.
  5. Bei Wohnkredit die Zustimmung der Bank einholen.
  6. Neuen Vertrag zum Termin abschließen, dann den alten nachweisbar kündigen.

Checkliste

  • Neuer Vertrag steht, bevor die Kündigung hinausgeht
  • Kein Tag ohne Schutz zwischen altem und neuem Vertrag
  • Versicherungssumme zum Neubauwert mit Unterversicherungsverzicht
  • Katastrophendeckung im neuen Vertrag mindestens gleich hoch
  • Bank hat zugestimmt und neue Polizze ist vinkuliert
  • Kündigungsbestätigung liegt vor

Häufige Fehler

  • Erst kündigen und dann feststellen, dass niemand das Haus versichern will
  • Die Nachverrechnung des Dauerrabatts nicht einrechnen
  • Die vinkulierte Polizze ohne Bank kündigen
  • Vorschäden im Antrag weglassen
  • Eine höhere Katastrophendeckung für eine kleinere Prämie aufgeben

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kann ich die Eigenheimversicherung jederzeit wechseln?

Nein. Zum Ende der Versicherungsperiode mit der Frist laut Polizze, bei langen Verträgen frühestens zum Ende des dritten Jahres. Nach einem Schaden gibt es ein Kündigungsrecht binnen eines Monats.

Muss ich den Dauerrabatt zurückzahlen?

Wenn die Polizze eine Nachverrechnung vorsieht und Sie vor Ende der Laufzeit aussteigen, ja, meist anteilig.

Darf ich nach einer Prämienerhöhung kündigen?

Eine Erhöhung nach dem vereinbarten Index gibt meist kein Sonderrecht. Prüfen Sie Ihre Polizze, manche Bedingungen sehen bei anderen Erhöhungen ein Kündigungsrecht vor.

Was passiert, wenn während des Wechsels ein Schaden eintritt?

Zuständig ist der Vertrag, der am Tag des Schadens gilt. Deshalb soll der neue genau dann beginnen, wenn der alte endet.

Reicht eine E-Mail für die Kündigung?

Oft ja, wenn die Polizze Textform zulässt. Wichtig ist, dass Sie den Eingang beim Versicherer belegen können.

Muss ich die Bank fragen?

Bei vinkulierter Polizze ja. Ohne Zustimmung der Bank nimmt der Versicherer die Kündigung in der Regel nicht an.

Quellen

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