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Kurz gesagt
Holen Sie zuerst ein neues Angebot mit mindestens gleicher Leistung ein und lassen Sie es zum Kündigungstermin beginnen. Dann kündigen Sie den alten Vertrag zum Ende der Versicherungsperiode, meist mit drei Monaten Frist. Lange Verträge können Sie als Verbraucher nach drei Jahren beenden, der Dauerrabatt kann dann nachverrechnet werden. Mit Wohnkredit muss die Bank zustimmen.
Öffentlich genannte Werte für Österreich, was ein Vertrag kostet und was die Laufzeit ausmacht, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Einfamilienhaus, einfache Deckung | ab etwa 200 Euro im Jahr |
| Einfamilienhaus, erweiterte Leistungen | rund 600 Euro im Jahr |
| Großes Haus oder Risikolage | auch über 1.000 Euro im Jahr |
| Zehnjahresvertrag gegenüber einjährigem Vertrag | bis zu 30 bis 40 Prozent günstiger |
| Selbstbehalt 100 bis 500 Euro | teils bis zu 40 Prozent weniger Prämie |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Werten. Die Fristen stammen aus dem VersVG; Ihre Polizze kann innerhalb dieses Rahmens eigene Fristen festlegen. Das Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Ein neues Angebot mit gleicher Summe und gleichen Bausteinen kostet weniger. So rechnen Sie, ob sich der Wechsel jetzt lohnt.
| Neues Angebot, gleicher Umfang | etwa 520 bis 580 Euro im Jahr |
| Ersparnis in drei Jahren | etwa 420 bis 600 Euro |
| Nächster Termin, Kündigung eingelangt bis | 30. Juni 2027, mit einem Monat Frist bis 31. Mai 2027 |
| Nachverrechnung Dauerrabatt laut Auskunft | zum Beispiel 250 Euro |
Nach drei Jahren bleiben etwa 170 bis 350 Euro. Ist die Nachverrechnung höher, warten Sie bis zum Ende der Laufzeit.
Die Frist steht in Ihrer Polizze und liegt nach § 8 Versicherungsvertragsgesetz zwischen einem und drei Monaten zum Ende der Versicherungsperiode. Entscheidend ist, dass die Kündigung rechtzeitig beim Versicherer einlangt.
Viele Eigenheimverträge laufen zehn Jahre. Als Verbraucher kommen Sie trotzdem zum Ende des dritten Jahres heraus und danach jedes Jahr, dann mit einem Monat Frist. Eine Prämienerhöhung nach dem vereinbarten Index gibt Ihnen in der Regel kein eigenes Kündigungsrecht.
| Anlass | Kündigung |
|---|---|
| Ende der Versicherungsperiode | Frist laut Polizze, meist drei Monate |
| Vertrag länger als drei Jahre | zum Ende des dritten Jahres, dann jährlich, ein Monat Frist |
| Nach einem Schadenfall | binnen eines Monats nach Zahlung oder Ablehnung |
| Kauf eines Hauses mit bestehendem Vertrag | binnen eines Monats ab Grundbucheintragung oder Kenntnis |
| Prämie steigt nach Index | meist kein Sonderrecht |
Zehnjahresverträge sind oft deutlich günstiger als kurze Laufzeiten, in Beispielen bis zu 30 bis 40 Prozent. Steigen Sie früher aus, darf der Versicherer den gewährten Rabatt nachverrechnen, wenn die Polizze das vorsieht.
Rechnen Sie deshalb beides gegeneinander: die Ersparnis beim neuen Vertrag über die nächsten Jahre und die mögliche Nachverrechnung beim alten. Fragen Sie den alten Versicherer vorab schriftlich nach dem Betrag.
Kündigen Sie nie zuerst. Ein Haus ohne Feuerschutz ist ein Risiko, das keine Ersparnis rechtfertigt. Der neue Vertrag soll genau an dem Tag beginnen, an dem der alte endet.
Haben Sie einen Wohnkredit, ist die Polizze meist zugunsten der Bank vinkuliert. Die Bank muss der Kündigung zustimmen, und der neue Vertrag braucht wieder eine Vinkulierung. Reden Sie früh mit Ihrer Bank.
Im Antrag fragt der neue Versicherer nach früheren Schäden. Beantworten Sie das vollständig. Falsche Angaben können dazu führen, dass er später nicht zahlt oder vom Vertrag zurücktritt.
Liegt Ihr Haus in einer Hochwasser- oder Lawinenzone, kann es sein, dass ein neuer Versicherer Katastrophenschäden nur mit kleiner Summe oder gar nicht deckt. Prüfen Sie diesen Punkt vor der Kündigung.
Wenn die Nachverrechnung des Dauerrabatts die Ersparnis auffrisst, lohnt der Wechsel erst zum Ende der Laufzeit. Auch nach einem frischen großen Schaden ist es schwierig, rasch ein gutes Angebot zu bekommen.
Und wenn der Unterschied nur ein paar Euro im Jahr beträgt, ist Ihr bestehender Vertrag mit bekannten Bedingungen oft die ruhigere Wahl.
Fragen und Antworten
Nein. Zum Ende der Versicherungsperiode mit der Frist laut Polizze, bei langen Verträgen frühestens zum Ende des dritten Jahres. Nach einem Schaden gibt es ein Kündigungsrecht binnen eines Monats.
Wenn die Polizze eine Nachverrechnung vorsieht und Sie vor Ende der Laufzeit aussteigen, ja, meist anteilig.
Eine Erhöhung nach dem vereinbarten Index gibt meist kein Sonderrecht. Prüfen Sie Ihre Polizze, manche Bedingungen sehen bei anderen Erhöhungen ein Kündigungsrecht vor.
Zuständig ist der Vertrag, der am Tag des Schadens gilt. Deshalb soll der neue genau dann beginnen, wenn der alte endet.
Oft ja, wenn die Polizze Textform zulässt. Wichtig ist, dass Sie den Eingang beim Versicherer belegen können.
Bei vinkulierter Polizze ja. Ohne Zustimmung der Bank nimmt der Versicherer die Kündigung in der Regel nicht an.
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