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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Eigenheim

Wie kündige ich die Eigenheimversicherung in Österreich?

Kurz gesagt

Sie kündigen zum Ende der Versicherungsperiode mit der Frist aus der Polizze, meist drei Monate. Bei langen Verträgen können Sie als Verbraucher zum Ende des dritten Jahres mit einem Monat Frist aussteigen. Nach einem Schaden haben Sie einen Monat ab Zahlung oder Ablehnung. Als Käufer eines Hauses kündigen Sie binnen eines Monats ab der Grundbucheintragung.

Wie kündige ich die Eigenheimversicherung in Österreich?

Was es kostet

Richtwerte, was ein neuer Vertrag kostet, wenn Sie wechseln. Öffentlich genannte Werte für Österreich, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Einfamilienhaus, einfacher Grundschutzab etwa 180 bis 240 Euro im Jahr
Größeres Haus mit Photovoltaik und Zusatzbausteinenoft über 1.000 Euro im Jahr
Dauerrabatt bei zehn Jahren Laufzeitetwa 10 bis 20 Prozent (Richtwert aus der Angebotspraxis)

Richtwerte, Stand September 2026. Die Fristen stammen aus dem VersVG; Ihre Polizze kann innerhalb dieses Rahmens eigene Fristen festlegen. Die Höhe des Dauerrabatts ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Zehnjahresvertrag seit 1. April 2022

Sie wollen wechseln, weil ein neues Angebot bei gleicher Leistung günstiger ist.

Ende des dritten Jahres31. März 2025, verpasst
Nächster Termin31. März 2027
Kündigung muss eingelangt sein bis28. Februar 2027
Nachverrechnung des Dauerrabattsmöglich, wenn in der Polizze vereinbart

Sie kommen trotz zehn Jahren Laufzeit jährlich heraus. Rechnen Sie die Nachverrechnung gegen die Ersparnis, bevor Sie kündigen.

Die ordentliche Kündigung

Die Kündigungsfrist steht in Ihrer Polizze und liegt nach § 8 Versicherungsvertragsgesetz zwischen einem und drei Monaten. Bei Eigenheimversicherungen sind drei Monate üblich. Entscheidend ist der Eingang beim Versicherer.

Viele Eigenheimverträge laufen zehn Jahre, oft mit Dauerrabatt. Als Verbraucher können Sie trotzdem zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich mit einem Monat Frist kündigen. Den gewährten Rabatt kann der Versicherer dann nachverrechnen, wenn die Polizze das vorsieht.

AnlassKündigung
Ende der VersicherungsperiodeFrist laut Polizze, meist drei Monate
Vertrag länger als drei Jahrezum Ende des dritten Jahres, dann jährlich, ein Monat Frist
Nach einem Schadenfallbinnen eines Monats nach Zahlung oder Ablehnung
Kauf eines Hauses mit bestehendem Vertragbinnen eines Monats ab Grundbucheintragung oder Kenntnis
Verkauf des HausesVertrag geht auf den Käufer über, Verkauf dem Versicherer melden

Sonderkündigung nach Schaden oder Hauskauf

Nach einem Schadenfall dürfen beide Seiten kündigen. Die Frist von einem Monat beginnt mit der Zahlung oder der Ablehnung der Leistung. Auch der Versicherer nutzt dieses Recht, gerade nach mehreren Leitungswasserschäden.

Kaufen Sie ein Haus, übernehmen Sie die Eigenheimversicherung des Verkäufers. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz können Sie diesen Vertrag binnen eines Monats kündigen; die Frist beginnt mit der Eintragung im Grundbuch oder, wenn Sie vom Vertrag nichts wussten, mit Ihrer Kenntnis.

Reihenfolge beim Wechsel

Ein Haus darf keinen Tag ohne Feuerschutz sein. Holen Sie das neue Angebot zuerst ein und lassen Sie es zum Kündigungstermin beginnen.

Haben Sie einen Wohnkredit, ist die Polizze meist zugunsten der Bank vinkuliert. Dann braucht die Kündigung die Zustimmung der Bank, und der neue Vertrag muss wieder vinkuliert werden. Klären Sie das vorab mit Ihrer Bank.

Schritt für Schritt

  1. Beginn, Laufzeit, Frist und Dauerrabatt in der Polizze nachsehen.
  2. Bei Wohnkredit die Bank über den geplanten Wechsel informieren.
  3. Neues Angebot mit gleicher Summe und gleichen Bausteinen einholen.
  4. Neuen Vertrag zum Kündigungstermin abschließen und vinkulieren lassen.
  5. Alten Vertrag schriftlich kündigen und Bestätigung anfordern.

Checkliste

  • Frist und Ende der Periode bekannt
  • Neuer Vertrag beginnt ohne Lücke
  • Bank hat zugestimmt, falls vinkuliert
  • Versicherungssumme zum Neubauwert passend
  • Kündigungsbestätigung erhalten

Häufige Fehler

  • Den alten Vertrag kündigen, bevor der neue steht
  • Die vinkulierte Polizze ohne Rücksprache mit der Bank kündigen
  • Nach dem Hauskauf die Monatsfrist ab Grundbucheintragung verpassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kann ich monatlich kündigen?

Nein. Auch bei monatlicher Zahlung gilt die Versicherungsperiode, meist ein Jahr.

Was passiert beim Hausverkauf?

Der Vertrag geht auf den Käufer über. Melden Sie den Verkauf, der Käufer kann dann binnen eines Monats kündigen.

Muss ich den Dauerrabatt zurückzahlen?

Wenn die Polizze es vorsieht und Sie vor Ende der vereinbarten Laufzeit kündigen, ja, anteilig.

Reicht eine E-Mail?

Oft ja. Wichtig ist, dass Sie den Eingang beim Versicherer belegen können.

Kann mir der Versicherer nach einem Schaden kündigen?

Ja, ebenfalls binnen eines Monats nach Zahlung oder Ablehnung. Suchen Sie dann rasch einen neuen Vertrag.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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