Alles zur Versicherung: Eigenheim
Muss ich mein Haus in Österreich versichern?
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Kurz gesagt
Sie kündigen zum Ende der Versicherungsperiode mit der Frist aus der Polizze, meist drei Monate. Bei langen Verträgen können Sie als Verbraucher zum Ende des dritten Jahres mit einem Monat Frist aussteigen. Nach einem Schaden haben Sie einen Monat ab Zahlung oder Ablehnung. Als Käufer eines Hauses kündigen Sie binnen eines Monats ab der Grundbucheintragung.
Richtwerte, was ein neuer Vertrag kostet, wenn Sie wechseln. Öffentlich genannte Werte für Österreich, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Einfamilienhaus, einfacher Grundschutz | ab etwa 180 bis 240 Euro im Jahr |
| Größeres Haus mit Photovoltaik und Zusatzbausteinen | oft über 1.000 Euro im Jahr |
| Dauerrabatt bei zehn Jahren Laufzeit | etwa 10 bis 20 Prozent (Richtwert aus der Angebotspraxis) |
Richtwerte, Stand September 2026. Die Fristen stammen aus dem VersVG; Ihre Polizze kann innerhalb dieses Rahmens eigene Fristen festlegen. Die Höhe des Dauerrabatts ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Sie wollen wechseln, weil ein neues Angebot bei gleicher Leistung günstiger ist.
| Ende des dritten Jahres | 31. März 2025, verpasst |
| Nächster Termin | 31. März 2027 |
| Kündigung muss eingelangt sein bis | 28. Februar 2027 |
| Nachverrechnung des Dauerrabatts | möglich, wenn in der Polizze vereinbart |
Sie kommen trotz zehn Jahren Laufzeit jährlich heraus. Rechnen Sie die Nachverrechnung gegen die Ersparnis, bevor Sie kündigen.
Die Kündigungsfrist steht in Ihrer Polizze und liegt nach § 8 Versicherungsvertragsgesetz zwischen einem und drei Monaten. Bei Eigenheimversicherungen sind drei Monate üblich. Entscheidend ist der Eingang beim Versicherer.
Viele Eigenheimverträge laufen zehn Jahre, oft mit Dauerrabatt. Als Verbraucher können Sie trotzdem zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich mit einem Monat Frist kündigen. Den gewährten Rabatt kann der Versicherer dann nachverrechnen, wenn die Polizze das vorsieht.
| Anlass | Kündigung |
|---|---|
| Ende der Versicherungsperiode | Frist laut Polizze, meist drei Monate |
| Vertrag länger als drei Jahre | zum Ende des dritten Jahres, dann jährlich, ein Monat Frist |
| Nach einem Schadenfall | binnen eines Monats nach Zahlung oder Ablehnung |
| Kauf eines Hauses mit bestehendem Vertrag | binnen eines Monats ab Grundbucheintragung oder Kenntnis |
| Verkauf des Hauses | Vertrag geht auf den Käufer über, Verkauf dem Versicherer melden |
Nach einem Schadenfall dürfen beide Seiten kündigen. Die Frist von einem Monat beginnt mit der Zahlung oder der Ablehnung der Leistung. Auch der Versicherer nutzt dieses Recht, gerade nach mehreren Leitungswasserschäden.
Kaufen Sie ein Haus, übernehmen Sie die Eigenheimversicherung des Verkäufers. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz können Sie diesen Vertrag binnen eines Monats kündigen; die Frist beginnt mit der Eintragung im Grundbuch oder, wenn Sie vom Vertrag nichts wussten, mit Ihrer Kenntnis.
Ein Haus darf keinen Tag ohne Feuerschutz sein. Holen Sie das neue Angebot zuerst ein und lassen Sie es zum Kündigungstermin beginnen.
Haben Sie einen Wohnkredit, ist die Polizze meist zugunsten der Bank vinkuliert. Dann braucht die Kündigung die Zustimmung der Bank, und der neue Vertrag muss wieder vinkuliert werden. Klären Sie das vorab mit Ihrer Bank.
Fragen und Antworten
Nein. Auch bei monatlicher Zahlung gilt die Versicherungsperiode, meist ein Jahr.
Der Vertrag geht auf den Käufer über. Melden Sie den Verkauf, der Käufer kann dann binnen eines Monats kündigen.
Wenn die Polizze es vorsieht und Sie vor Ende der vereinbarten Laufzeit kündigen, ja, anteilig.
Oft ja. Wichtig ist, dass Sie den Eingang beim Versicherer belegen können.
Ja, ebenfalls binnen eines Monats nach Zahlung oder Ablehnung. Suchen Sie dann rasch einen neuen Vertrag.
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NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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