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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Bauherrenversicherung

Brauche ich in Österreich bei einer Sanierung eine Bauherrenhaftpflicht?

Kurz gesagt

In Österreich meist ja, sobald die Sanierung über der Bausumme liegt, bis zu der Ihre Privathaftpflicht das Bauherrenrisiko deckt. Diese Grenze steht in der Polizze, manche decken es nur als eigenen Baustein, etwa bis 75.000 oder 150.000 Euro, manche gar nicht. Darüber brauchen Sie eine eigene Bauherrenhaftpflicht, als Richtwert einmalig ab etwa 100 Euro.

Brauche ich in Österreich bei einer Sanierung eine Bauherrenhaftpflicht?

Was es kostet

Einmalprämien einer eigenen Bauherrenhaftpflicht in Österreich als Richtwerte, Stand April 2026.

BeispielRichtwert
Bausumme 200.000 Euroetwa 100 bis 150 Euro einmalig
Bausumme 300.000 Euroetwa 130 bis 200 Euro einmalig
Bausumme 400.000 Euroetwa 160 bis 280 Euro einmalig
Kleine Sanierung knapp über der GrenzeRichtwert um 100 Euro Mindestprämie
Bauherren-Baustein in einem geprüften Bedingungswerkbis 75.000, 150.000 oder 1.000.000 Euro Gesamtbaukosten

Die Prämien stammen aus einer Ratgeberübersicht, Stand April 2026,

und sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Die Baustein-Grenzen stammen aus den Besonderen Bedingungen eines Versicherers.

Die typischen Kosten der Vorhaben in der Tabelle sind ebenfalls Richtwerte.

Ihre Prämie hängt von Bausumme, Eigenleistung und Versicherungssumme ab;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Familie in Linz saniert ein Haus aus den Siebzigern

Thermische Sanierung mit neuen Fenstern, Fassadendämmung und Dach. Laut Polizze deckt die Privathaftpflicht der Haushaltsversicherung Bauvorhaben bis 75.000 Euro.

Aufträge an Firmen170.000 Euro
Eigenleistung10.000 Euro
Bausumme180.000 Euro, weit über der Grenze
Eigene Bauherrenhaftpflichtetwa 100 bis 150 Euro einmalig

Die Haushaltsversicherung reicht nicht. Eine Einmalprämie um 100 Euro deckt die ganze Bauzeit. Beträge sind Richtwerte nach den genannten Prämien.

Warum eine Sanierung Sie zum Bauherrn macht

Wer Dach, Fassade, Fenster oder Leitungen erneuern lässt, ist Bauherr, auch ohne Neubau. Sie beauftragen die Firmen, also tragen Sie Mitverantwortung dafür, dass die Baustelle Nachbarn, Passanten und Lieferanten nicht gefährdet.

Dazu kommt Paragraf 1319 ABGB: Lösen sich Teile Ihres Gebäudes, etwa Dachziegel während der Sanierung, haften Sie als Besitzer, wenn Sie nicht beweisen können, dass Sie alle nötige Sorgfalt angewendet haben. Diese Beweislast liegt bei Ihnen, nicht beim Geschädigten.

Wann die Haushaltsversicherung bei einer Sanierung reicht

Die Privathaftpflicht in der österreichischen Haushaltsversicherung schließt das Bauherrenrisiko nur bis zu einer Bausumme ein, die in der Polizze steht; manche Polizzen gar nicht. Ein geprüftes Bedingungswerk bietet dafür eigene Bausteine bis 75.000, 150.000 oder 1 Mio. Euro Gesamtbaukosten je Projekt an. Liegt Ihre Sanierung darüber, brauchen Sie eigenen Schutz.

Zur Bausumme zählen alle Baukosten samt Abbruch und Umsatzsteuer, auch der Wert Ihrer Eigenleistung. Steigen die Kosten während der Sanierung, melden Sie die neue Summe nach, sonst kann der Versicherer im Schaden kürzen.

VorhabenTypische KostenHaushaltsversicherung reicht?
Badsanierung in der Eigentumswohnung15.000 bis 30.000 Eurowenn die Polizze das Bauherrenrisiko einschließt
Fenstertausch Einfamilienhaus15.000 bis 40.000 Eurowenn die Polizze das Bauherrenrisiko einschließt
Dachsanierung mit Dämmung40.000 bis 90.000 Euronur mit passender Grenze oder Baustein
Thermische Sanierung des ganzen Hauses100.000 bis 250.000 Euronur mit Baustein über der Bausumme
Sanierung eines vermieteten Hausesjede Höhenein, eigene Lösung nötig

Koordinatoren: eine Pflicht, die oft übersehen wird

Nach Paragraf 3 Bauarbeitenkoordinationsgesetz müssen Sie als Bauherr einen Planungskoordinator und einen Baustellenkoordinator bestellen, sobald Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden, gleichzeitig oder nacheinander. Bei einer Sanierung mit Dachdecker, Elektriker und Installateur ist das fast immer der Fall.

Dieselbe Person darf beide Rollen übernehmen, und Sie dürfen es selbst tun, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Wer die Pflicht übersieht und es kommt zum Unfall, hat als Bauherr schlechtere Karten. Die Bauherrenhaftpflicht wehrt unberechtigte Forderungen ab, die Koordination nimmt sie Ihnen nicht ab.

Eigentumswohnung und vermietetes Haus

In der Eigentumswohnung sanieren Sie Ihr Wohnungseigentum selbst und auf Ihr Risiko. Dach, Fassade und Stiegenhaus gehören allen, dort beauftragt die Eigentümergemeinschaft über die Hausverwaltung, und deren Haftpflicht muss das Vorhaben abdecken.

Ein vermietetes Haus deckt die Haushaltsversicherung nicht. Hier brauchen Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht mit Bauherrenrisiko oder eine eigene Bauherrenhaftpflicht für die Sanierung.

Was die Bauherrenhaftpflicht nicht zahlt

Sie zahlt Schäden, die Ihre Sanierung bei anderen anrichtet. Regen, der durch das offene Dach in Ihr Haus dringt, oder gestohlenes Baumaterial sind Sache einer Bauwesenversicherung.

Auch Mängel der Firmen sind keine Frage Ihrer Polizze, sondern der Gewährleistung und der Betriebshaftpflicht der Firma. Lassen Sie sich deren Versicherungsnachweis vor Auftragserteilung zeigen.

Wann Sie keine eigene Polizze brauchen

Bleibt die Sanierung klar unter der Grenze Ihrer Haushaltsversicherung und arbeiten Sie nicht an Dach oder Fassade, reicht der vorhandene Schutz. Lassen Sie sich die Grenze schriftlich bestätigen.

Ausmalen, Böden verlegen oder eine neue Küche sind keine Baustelle im Sinn der Bauherrenhaftpflicht. Dafür einen eigenen Vertrag zu kaufen, wäre verschwendetes Geld.

Schritt für Schritt

  1. Alle Kosten der Sanierung samt Eigenleistung und Umsatzsteuer zusammenrechnen.
  2. In der Haushalts- oder Eigenheimversicherung nach Bauherrenrisiko und Bausumme suchen.
  3. Liegt die Summe darüber, vor Baubeginn eine Bauherrenhaftpflicht abschließen.
  4. Bei mehreren Firmen Planungs- und Baustellenkoordinator bestellen.
  5. Versicherungsnachweise der Firmen einholen.
  6. Kostensteigerungen dem Versicherer nachmelden.

Checkliste

  • Bausumme ermittelt
  • Grenze der Haushaltsversicherung schriftlich bestätigt
  • Polizze vor Baubeginn abgeschlossen
  • Koordinatoren bestellt
  • Mehrkosten nachgemeldet

Häufige Fehler

  • Auf die Haushaltsversicherung vertrauen, ohne die Bausumme zu prüfen
  • Eigenleistung nicht in die Bausumme einrechnen
  • Die Koordinatorpflicht bei mehreren Firmen übersehen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Brauche ich für eine Badsanierung eine Bauherrenhaftpflicht?

Meist nicht, sofern Ihre Haushaltsversicherung Bauvorhaben einschließt und die Kosten unter der

Grenze bleiben.

Ist die Bauherrenhaftpflicht in Österreich Pflicht?

Nein, sie ist freiwillig.

Ohne sie haften Sie bei einer großen Sanierung mit Ihrem Privatvermögen.

Wie lange gilt die Polizze?

Bis zur Fertigstellung, meist höchstens zwei bis drei Jahre.

Eine Verlängerung ist gegen Zusatzprämie möglich.

Muss ich als Wohnungseigentümer etwas tun, wenn das Haus saniert wird?

Bei Arbeiten an allgemeinen Teilen ist die Eigentümergemeinschaft Bauherr.

Fragen Sie die Hausverwaltung nach dem Versicherungsschutz.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

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